anerkannte Garantiefälle

  • Da ja bei einigen von uns die Garantiezeit für den i40 schon bald abläuft, wäre es vielleicht interessant, einen Thread zu pflegen, in dem alle bekannten & von Hyundai anerkannten Garantiefälle am i40 aufgeführt sind. So könnte man sich unangenehme Überraschungen nach Ablauf der Garantiezeit ersparen, und seinen Freundlichen noch rechtzeitig genauer danach schauen lassen.


    Ich fange einfach mal an:


    - wenn die Lenkung öfter einmal leicht hakt und der Geradeauslauf nur durch ständiges Korrigieren zu halten ist, werden oft die Lenksäulen auf Garantie gewechselt.


    - wenn das Fahrwerk mit eingeschlagener Lenkung beim Überfahren von Bordsteinkanten knackt, werden oft die Achsträger incl. Kugelköpfen auf Garantie gewechselt.

    - wenn es vorne rechts aus dem Armaturenbrett sporadisch bei bestimmten Temperaturen klappert, wird oft auf Garantie das Armaturenbrett ausgebaut und unterfüttert.

    - wenn die Heckklappen-Dämpfer schlapp machen und rubbelnde Geräusche von sich geben, werden oft auf Garantie neue Dämpfer eingebaut.

  • - bei Blasen in den Chromzierleisten der Heckleuchten werden diese auf Garantie ausgetauscht

  • Bei mir bisher auf Garantie erledigt:

    • Parksensoren vorn
    • Lenkrad
    • Navi
    • Scheinwerferreinigungsanlage
    • Türdichtung fahrertüre
    • Rost heckklappe
    • Heckleuchten
    • ESP defekt
    • Türen hinten aufgrund von Klapper Geräusch

    Was sie bei mir immer verweigern ist der blühende Rost am Dach aufgrund von Steinschlag... :(

  • Bei mir ausgetauscht:
    - vorn beide Scheinwerfer (AFLS)
    - neuer Motor
    - inzwischen fasst alle Abstandssensoren
    - neue Heckscheibe
    - neue 3. Bremsleuchte (sieht viel geiler aus)
    Mehr fällt mir aus die Schnelle nicht ein.


    Ich werde mir die Garantieverlängerung demnächst dazu buchen. Die gilt 3 weitere Jahre. Kostet ca. 600 Euronen. Man braucht nur 50% der Teile bezahlen. Der Rest ist umsonst. Macht sich auch besser, wenn ich den Wagen in 1-2 Jahren verkaufen will.


    LG Thomas :winke: :winke:

  • @ Waldkater
    Wieso hast du eine neue (andere) 3. Bremsleuchte bekommen? Hast du mal ein Bild von der neuen?

    Hyundai I 40 CW 1.6 135 PS 5 Star Silver Edition Stoney Grey Xenon,autom.Klima Smart Key,Licht u.Regensensor,elektr.Parkbremse, abgedunkelte Scheiben ab B Säule und jetzt endlich mit geilem neuen Pioneer Sound....und jeder Menge Fahrspass:stop: :stop: :stop: :freu: :freu: :freu:

  • Sollen wir ein Thema starten wo nicht anerkannte "Garantiefälle" beschrieben sind? :D

  • Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde (konnte mir nicht mal mein Händler beantworten):
    Wenn innerhalb der Garantiezeit ein paar Tage Xenon Brenner kaputt ist, geht das auf Garantie?
    Bei meinem Peugeot 308 CC war das so.

    Mein aktueller Verbrauch bei spritmonitor.de (Anklicken für Fahrzeug/Verbrauch Details! )


    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Meinst du damit einen kaputten Xenon einige Tage vor Ablauf der Garantie? Das wird dann wohl eine Einzelfallentscheidung werden.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Keine Ahnung, aber ich glaube es gibt fast nichts was unwichtiger ist als diese Frage =)

  • Das Thema müsste heißen Bekannte Garantiefälle und nicht Anerkannte Garantiefälle

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • lt Aussage meines Händlers fällt ein kaputter Xenon Brenner nicht unter die Garantie, da es ein Verschleissteil ist

    Hyundai I 40 CW 1.6 135 PS 5 Star Silver Edition Stoney Grey Xenon,autom.Klima Smart Key,Licht u.Regensensor,elektr.Parkbremse, abgedunkelte Scheiben ab B Säule und jetzt endlich mit geilem neuen Pioneer Sound....und jeder Menge Fahrspass:stop: :stop: :stop: :freu: :freu: :freu:

  • Was ist kein Verschleißteil?


    Soll so ein Brenner nicht ein Autoleben lang halten, eigentlich?

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Man hat ja auch keine Garantie auf ne kaputte normale Glühbirne...... :rolleyes:
    Hier mal ein Auszug aus einem anderen Forum:
    "Ich habe mal bei meiner Werkstatt nachgefragt (die sind eigentlich bis
    jetzt immer super kulant gewesen): Xenon Brenner gehören zu
    Verschleißteilen wie Bremsbeläge und fallen daher nicht unter die
    Garantie (weder Werks- noch Anschluß-)"

    Hyundai I 40 CW 1.6 135 PS 5 Star Silver Edition Stoney Grey Xenon,autom.Klima Smart Key,Licht u.Regensensor,elektr.Parkbremse, abgedunkelte Scheiben ab B Säule und jetzt endlich mit geilem neuen Pioneer Sound....und jeder Menge Fahrspass:stop: :stop: :stop: :freu: :freu: :freu:

    Einmal editiert, zuletzt von otto05 ()

  • Eigentlich war der Themen Fred gar nicht schlecht, nur reinschreiben was auf Garantie gemacht wurde. Jetzt wird das ganze hier schon wieder zerredet.

  • wieder zum Thema:


    Fehler: Bei Nutzung der Auto-Hold-Funktion wurde beim Parken die Fußbremse gedrückt gehalten und dabei die Zündung ausgemacht. Bei verlassen des Fahrzeuges und auch verschließen, blieb die Bremsrückleuchte an.
    Maßnahme: Tausch der gesamten Hydro-Einheit


    Fehler: Lenkung verharrt sporadisch in Mittelstellung bei jeglicher Geschwindigkeit. Es muss ein erhöhter Widerstand aufgebracht werden. Infolge der ansonsten sehr weichen Lenkung, führt dies zu erhöhter Unfallgefahr.
    Maßnahme: Tausch der kompletten Lenksäule mit Steuergerät und Elektromotor


    Fehler: Wenn das Fahrzeug inmitten der Sonne parkte (mehrere Stunden bei hoher Außentemperatur > 30°C). Zeigte der Außentemperatursensor im Display sehr geringe Werte an (< 20°C). Die Klimasteuerung funktionierte damit nur bedingt.
    Maßnahme: Tausch des Außentemperatursensors

    Du bist schneller, aber ich fahr vor dir!

  • Man hat ja auch keine Garantie auf ne kaputte normale Glühbirne...... :rolleyes:

    Doch 2 Jahre! Wie man allerdings beweisen soll, dass genau diese Glühbirne zum Kaufbeleg gehört, ist mir schleierhaft. :D


    Ein genereller Gewährleistungsausschluss für Verschleißteile kann imho grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden kann (vgl. insbesondere § 475 Abs. 1 BGB).

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