Freie Werkstattwahl im Schadensfall - Garantie?

  • Hallo zusammen,


    dass man mittlerweile im Rahmen der Wartung die Werkstatt frei wählen kann, ist klar. Ich frage mich allerdings, ob dies auch im Schadensfall zutrifft, der unter die Herstellergarantie fällt.


    Fallbeispiel: Motor geht kaputt, ADAC schleppt zur nächsten freien Werkstatt. Müsste ich das Auto nun zur Vertragswerkstatt überführen lassen oder könnte die freie Werkstatt die Reparatur durchführen und die Kosten würden übernommen werden?


    Grüße :)
    Oli

  • kommt im Pannenfall der ADAC (oder anderer Notdienst), weil z.B. geeignete Hyundai-Händler nicht erreichbar oder in der Lage ist, wird i.d.R. auch vom ADAC zur nächsten Vertragswerkstatt geschleppt.


    Meistens handelt es sich um freie Auftragsdienste des ADAC, die natürlich außerhalb der allgemeinen Betriebszeiten die Fahrzeuge erstmal in ihre Werkstätten bringen (haben ja nach Übernahme eine Sicherungspflicht)

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

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