Werkstatt und Kundenrecht

  • Der Coupè meines Freundes ist jetzt mittlerweile schon seit fast 4 Monaten in der Werkstatt....


    Grund:


    -Tüv und die dazugehörigen standart Kleinigkeiten
    - Warnblinkanlage und Licht gingen nicht mehr aus



    Die Werkstatt hat uns erzählt, es dauert nur ca.3 Wochen,dass haben wir leider nicht schriftlich bekommen


    Seit fast 4 Monaten sitzt uns das Straßenverkehrsamt im Nacken wg. Ummeldung etc, was wir aber nicht erledigen können, wenn das Auto kein Tüv bekommt...


    Letzte Woche Montag ist der nette Herr, der sich um das Auto kümmerte einfach in den Urlaub zu fahren, obwohl er sich nochmal meldet wollte- hat angeblich ein neues Steuergerät bestellt-


    -> Es ist bis heute noch nicht da......wir fühlen uns total veräppelt....hätt ich mich um ein neues gerät gekümmert, wäre es innerhalb 3 Tage da gewesen, wieso schafft es eine FACHWERKSTATT mit großem Namen nicht????


    Wer bezahl mir die Mahngebühren vom Amt und die Fahrkosten, weil die Herrschaften sich ja nicht gemeldet haben, obwohl sie es versprachen???


    Bin ganz schön stinkig.. :mauer:


    Wenn jemand ähnliche Erfahrungen machen musste oder jemand sich da auskennt, den würde ich bitten mir weiterzuhelfen...


    Danke im Vorraus...LG Nicki :super:

  • Hallo und grüße aus Berlin!


    Bei was für einer Werkstatt bist du denn da gelandet?


    Also ich würde es wie folgt machen!


    Zu einer anderen Hyundaiwerkstatt gehen, denen den Fall schildern und Ihnen den Auftrag erteilen das Auto abzuholen und zu reparieren.


    Anbei Steuerteil hätt ich noch zu liegen!


    Mahngebühren vom Amt und die Fahrkosten werden sie Dir wohl nicht zahlen da Du ja wohl nix schriftlich hast :watt:!


    Hohlt euch euer Auto wider!!


    Grüße
    Darkwing

  • Ist der Wagen in einer Vertragswerkstatt oder ist das ein freier Schrauber ?
    Vier Monate ist eindeutig zu viel. Vielleicht hättest Du auch schon früher reagieren müssen. Bei mir wäre nach spätestens 3 Wochen der Geduldsfaden gerissen.
    Wenn der "nette Herr" nun in Urlaub ist wird auch eine Fristsetzung nicht viel bringen. Daher sehe ich es wie Duck: Andere Werkstatt beauftragen und vor Allem den Zeitrahmen schriftlich bestätigen lassen.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • ...hi , das Problem ist - die Werkstatt hat ein Zurückbehalterecht und wird den Wagen erst nach komplett bezahlter Rechnung rausgeben , und dann muß man den entstandenen Schaden auf seperaten Klageweg einklagen - somit sind das zwei Paar Schuhe.


    Grüße Sonata

  • Das ist schon richtig, aber wenn die etz den Wagen abholen und in ne annere Werkstatt bringen haben sie umsonst so lange gewartet und ihr Geld für den erhöten Aufwand bekommen sie auch nicht mehr.


    gruß


    Chris

  • ....genau so ist es ...ich möchte nicht in diese miese Lage sein , aber trotz allen - hoffentlich kommst gut da raus :teach:


    Grüße Sonata

  • ...hi , die Werkstatt muß ja schon was ,,gemacht,, haben (wegen dem Steuergerät bestellen),aber selbst wenn die nichts gemacht haben und behaupten - es wurde das+das gemacht - wie sollst Du es beweisen oder gegenbeweisen ?


    --die A.... karte hast Du immer --- leider ;( ;(


    es ist sogar so - wenn Du Dein eigenes Auto vom Platz der Werkstatt holst ( z.B. mit 2.Schlüssel ) , machst Du dich strafbar 8o 8o 8o - solch Sch.... Gesetze haben Wir hier .


    Grüße Sonata

  • ...könnte Dir aus meiner Beruflichen Tätigkeit - Haarsträubende Dinge erzählen über Gesetz und Ordnung hier im Staate -- aber ich bin weg davon :D :D


    Grüße Sonata

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