Eingelagerte Reifen!

  • Nur mal so zur Info!


    Ich habe mir für meinen N zum Glück zwei neue Sommerreifen organisieren können, die anderen zwei sind für diese Saison noch i.O. Bei dem Händler habe ich auch meine Sommer/Winterreifen eingelagert, und wie das so ist, kommt man ins Gespräch. Die Situation auf Grund von Corona ist ja für viele existenzbedrohend. Auch so bei meinem Händler, also habe ich mich entschlossen, diese Woche wieder von Winter auf Sommerreifen zu wechseln.


    Meine Winterreifen werde ich nicht mehr dort einlagern, da mir der Mitarbeiter zu verstehen gegeben hat, dass es bei Ihnen wohl nicht mehr lange gut geht.


    Was möchte ich allen hier damit sagen. Wenn ihr eure Reifen bei einem Händler eingelagert habt, solltet ihr ganz sicher sein, dass er das Ganze übersteht. Ist das nicht der Fall und er geht in die Insolvenz, dann gehen eure Felgen inkl. Reifen erst einmal mit in die Insolvenzmasse. Ob! und wann ihr diese dann wieder seht, steht erst einmal in den Sternen.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • Daß eingelagerte Räder in die Insolvenzmasse gehen, halte ich für ein Gerücht.


    Das ist eine Dienstleistung die der Händler erbringt und normalerweise führt der Händler auch eine Kartei über die eingelagerten Räder, d.h. es ist jederzeit nachvollziehbar, welche Räder für Kunden eingelagert sind und welche zum Bestand des Händlers gehören.


    Das Maximum was passieren kann ist, daß der Insolvenzverwalter sich erstmal einen Überblick verschaffen will und solange den Betrieb geschlossen hält, bzw. nichts rausgibt. Es kann dann also sein, daß man für einen Zeitraum von 2 bis 3 Tagen nicht an seine Räder rankommt.


    Man muß sich aber keine Sorgen machen, daß die unter den Insolvenzhammer kommen.

  • Vom Kunden eingelagerte Räder gehen nicht mit in die Insolvenzmasse. Wäre dem so, würde ja auch das Fahrzeug auf der Hebebühne, welches die Jahresinspektion bekommt, mit in die Insolvenzmasse gehen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Okay wenn das so ist, dann werdet ihr schon recht haben. Ich dachte besser mal darauf hinweisen.

    Gruß Axel


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  • Bestandteil einer Insolvenzmasse kann nur sein, was nicht nur im Besitz, sondern auch im Eigentum des Insolventen ist.


    Den juristischen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum erklärt jeder Rechtsverdreher.

  • Das ist alles richtig was ihr geschrieben habt aaaaaber....es kann unter Umständen eeeeewig dauern, bis man sein Zeug wiederbekommt.
    Deshalb halte ich es auch so wie Jacky, besser Vorsicht als Heulkrampf

  • Richtig. Denn rechtlich gesehen sind es deine Räder - aber ab WANN die wieder in deinem Besitz sind, ist schwer abzuschätzen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Moin,


    die Werkstatt "besitzt" die Räder auch nicht!
    Eigentümer und Besitzer sind eine Person.
    Die Werkstatt nutzt sie schließlich nicht, sondern bewahrt sie lediglich auf.


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • ...die Werkstatt "besitzt" die Räder auch nicht!
    Eigentümer und Besitzer sind eine Person.

    Bockmist.


    Jura, 1. Semester. Da lernt man das schon. Aber jeder blamiert sich so gut er eben kann.


    ...Die Werkstatt nutzt sie schließlich nicht, sondern bewahrt sie lediglich auf.

    Dumm nur, dass es darum gar nicht ging.

  • Hallo,


    Schlicksurfer hat das juristisch ja schon klar gestellt. Eigentümer ist immer der, dem die Sache gehört, Besitzer ist derjenige der die Sache benutzt.


    Beispiel: Du least ein Fahrzeug, in dem Fall ist die Leasinggesellschaft der Eigentümer und Du der Besitzer.


    Zitat

    Die Werkstatt nutzt sie schließlich nicht, sondern bewahrt sie lediglich auf.

    So sollte es zumindest sein, aber es ändert nichts daran dass die Werkstatt in dem Moment der Besitzer ist.


    Gruß
    Hans

  • Trabbi
    Ersetze das Wort "benutzt" durch das Wort "besitzen"...;-) Der Besitzer einer Sache muss diesen Gegenstand nicht mal benutzen; sondern wie das Wort Besitzer bereits eindeutig vermitteln sollte, er "besitzt" es...


    Schlicksurfer
    Korrekt! Kann mich noch sehr gut an die BGB-Schuldrecht-Vorlesung im ersten Semester erinnern...


    Torsten
    Es gibt sogar eine Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers (bei beweglichen Sachen)..., siehe §1006 Abs. 1 S. 1! :whistling:

  • Darky, benutzen und besitzen kann man nicht so einfach gegeneinander austauschen, weil es (auch juristisch) zwei wirklich verschiedene Begriffe sind. Aber das weisst Du ja.


    Übrigens ... kann man etwas auch benutzen wenn man es nicht besitzt? ;)

  • Schon klar...
    Aber wir reden hier (alltagstauglich) nur von beweglichen Sachen...; dort gilt die Eigentumsvermutung...(mit Einschränkungen, s. S. 2 und Abs. 2).
    Etwas sachliches benutzen ohne es zu besitzen im privaten(!) Umfeld? Wird schon schwierig...; könnte Quarantäne-like interessant werden... :D

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