Inspektion nur mit Wartungs-Checkliste

  • Mein Hyundai ist 2011 zugelassen.
    Dazu habe ich natuerlich ein Garantie- und Serviceheft ethalten.
    Jetzt stand die erste Inspektion an, ich hab mir das Heft genauer angeschaut und
    im Stempelfeld folgenden Text gefunden:
    Es wird bestaetigt, dass die Wartung fachgerecht nach Hyundai-Vorgaben durchgefuehrt wurde.
    Eine Kopie der Wartungs-Checkliste wurde ausgehaendigt.


    Diese Checkliste habe ich bekommen. Bei mir waren es vier Seiten mit ueber 50 Positionen. Diese wurden einzeln abgehakt, bzw mit Kreuzchen versehen, wenn ein Problem auftrat. Das Problem wurde dahinter benannt. Am Ende die Unterschrift des Mechanikers.
    Zusaetzlich noch die uebliche Rechnung und Stempel+Unterschrift ins Stempelfeld des Servicehefts.
    Soweit so gut.


    Meine Fragen:
    Steht das mit der Checkliste bei euch auch im Serviceheft?
    Habt ihr bei der Inspektion auch die Checkliste erhalten?

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • So, jetzt mal zu den Folgen :
    Wenn das im Serviceheft so drinsteht :
    1 Hat die Werkstatt, auch die Hyundai- Werkstatt die Verpflichtung, dem Kunden eine Checkliste zu uebergeben.
    2 Aber was ist die Folge, wenn der Kunde keine Checkliste bekommen hat?
    Nehmen wir mal an, der Kunde hat danach, aber noch in der Garantiezeit einen richtig schweren Schaden ( Getriebe/ Motorschaden oder aehnliches)
    Er geht zu einem ( anderen) Hyundai- Haendler und verlangt von Hyundai Reparatur auf Garantie.Wenn Hyundai grosszuegig ist, bekommt er die Leistung.
    Wenn Hyundai aber scharf rechnet, koennen sie verlangen, dass die Checkliste als aeusserer Beweis fuer eineInspektion nach Hyundai- Vorgaben vorgelegt wird.
    Moegliche Folge: keine Checkliste > Kein Beweis der Inspektionen nach Hyundai- Vorgaben> keine Garantieleistung.
    Ich meine: das ist eine heisse Kiste. So schnell kann deine Garantie weg sein. :mauer:

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Deine Metamorphose vom Kältemittel-Hystheriker zum Checklisten-Fetischisten verlief ja anscheinend mit Lichtgeschwindigkeit!
    Bei Hyundais deren Scheckheft lückenlos von Hyundai-Werkstätten ausgefüllt wurde, gibt es - auch ohne Checkliste - keine Probleme bei eventuellen Garantieansprüchen.
    Anderenfalls gilt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland immernoch die Regel: Rechtssprechung nach BGB.
    Hersteller sind nämlich an die Gesetze gebunden, und nicht an kleine Häkchen auf selbsterstellten Checklisten.
    Weitere Fragen bezüglich Garantieleistungen besprichst du lieber mit einem Juristen, dieser wird dich sicherlich umfassend aufklären.
    MfG J-2 Coupe

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von Fred
    ... Aber was ist die Folge, wenn der Kunde keine Checkliste bekommen hat?
    Nehmen wir mal an, der Kunde hat danach, aber noch in der Garantiezeit einen richtig schweren Schaden


    Das brauchen wir nicht annehmen Fraed, das ist in diesem Forum gelebte Realität!

  • J 2,
    Deinen ersten Satz- ich will ihn nicht wieder zitieren- ......
    Da antwortest du wenig zur Sache sondern versuchst mich als Person zu beschaedigen.
    Das nenn ich uebles Niveau.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zudem Fred durchaus recht haben lönnte. Während der Gewährleistungszeit (die ersten 2 Jahre) natürlich nicht aber die darauf folgenden 3 Jahre schon, da Hyundai diese als Garantie anbietet und da gibt es keine gesetzl. Regelungen, was Hyundai machen muss, sondern Hyundai bestimmt die Garanitieregelungen ganz alleine!
    MfG

    iX35 2.0l Benziner, Comfort, Trend, PearlBlack, Bj 04/2011, i20 1.2, Sleeky Silver, Bj 02/2012, Kawasaki VN 1700 Classic Tourer silber/schwarz Bj 04/2011

    Einmal editiert, zuletzt von Oma97 ()

  • Da gebe ich Oma 97 Recht.
    Die Garantiebedingingungen legt der Hersteller alleine fest.An seine Bedingungen muss er sich aber auch spaeter halten.
    Wenn er jetzt die Sache mit der Checkliste reinschreibt, kann der Kunde ohne Checkliste zunaechst mal in Schwierigkeiten kommen.Das passiert eher nicht bei kleinen Garantiefaellen. Denn da ist es fuer Hyundai noch billig. Problematisch wird es aber, wenn es richtig viel Geld kostet. Dann kann Hyundai sagen: "keine Checkliste - keine Garantie. Aber sie koennen ja dagegen klagen." ...............Na dann viel Spass.
    Wir hoeren jetzt schon von zahlreichen Kunden, bei denen Hyundai bei Garantiefaellen rumzickt.
    Bei einer fehlenden Checkliste wird es fuer Hyundai noch einfacher werden, die Garantieleistung zu verweigern. Und ob eine Klage dagegen erfogreich ist? ??
    Vor Gericht und auf Hoher See stehen wir alle in Gottes Hand, so sagt man.


    Also: Ich kann nur jedem raten:
    -Schaut mal in eurem Serviceheft nach, ob dort der Satz mit der Checkliste drinsteht
    - wenn ja, verlangt auch bei der Inspektion beim Hyundai- Haendler diese Liste.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    [i... und da gibt es keine gesetzl. Regelungen, was Hyundai machen muss, sondern Hyundai bestimmt die Garanitieregelungen ganz alleine!


    Hyundai bestimmt die Garantieregelungen ganz alleine?
    Na hoffentlich schreiben die da nicht rein: Checklisten von ATU werden von Hyundai nicht anerkannt!!
    Nach Angaben von Oma97, die von Fred bestätigt wurden (Zitat Fred: Da gebe ich Oma 97 Recht), ist sowas doch leicht möglich, gell? :teach:

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  • @ J-2 Coupe,
    jepp sowas wäre im Rahmen der Garantie möglich, nicht jedoch im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung!
    Wobei sehr viele Hersteller über die gesetzl. Gewährleistung hinaus Garantie für einen Zeitraum X geben, die Arbeiten im Rahmen dieser Garantie dann gerne als "Kulanz" abtun. Und da ist Hyundai dann doch ehrlicher, Garantie bleibt Garantie und darüberhinaus gibt es evtl. dann Kulanz.
    Also nochmals, ganz klar: Jeder Privatkunde in Deutschland hat bei Neukauf 2 Jahre gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler (nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, d.h. nach mehr als 6 Monaten müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, wenn der Händler es drauf anlegt, ist auch schon vorgekommen!). Hyundai als Hersteller gibt darüberhinaus dann noch weitere 3 Jahre Garantie, die ist nicht gesetzlich geregelt, das kann Hyundai im Prinzip nach belieben bestimmen. Wobei Hyundai natürlich auch gebunden ist an die schriftlichen Regelungen, die im Service- oder Garantieheft beschrieben sind.
    Das wird sehr gerne durcheinander geworfen, Gewährleistung und Garantie!
    VG

    iX35 2.0l Benziner, Comfort, Trend, PearlBlack, Bj 04/2011, i20 1.2, Sleeky Silver, Bj 02/2012, Kawasaki VN 1700 Classic Tourer silber/schwarz Bj 04/2011

  • Danke an Oma97!
    Hast du gut erklärt :super:
    Wenn du Zeit hast, schau mal in meinem Profil nach, welchen Beruf ich seit 23 Jahren als Selbstständiger ausübe! Hat auch sehr viel mit Garantieleistungen zu tun ;)

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  • @ J-2 Coupe,
    da habe ich schlicht und einfach vergessen ein @ All zwischen zu setzen, ich hatte das schon mitbekommen ;) !


    Nochmal Back to Topic,
    normalerweise bekommt man doch bei jeder Inspektion, egal wo und bei welcher Werkstatt, ein Checkliste über die ausgeführten Arbeiten und Prüfungen. So wie ich das sehe schreibt Hyundai da nichts von einer speziellen Checkliste, meiner Meinung nach müsste da dann auch eine korrekt ausgefüllte Checkliste von ATU, Premio und Co gehen, nur zertifiziert muss die Werkstatt sein.
    VG

    iX35 2.0l Benziner, Comfort, Trend, PearlBlack, Bj 04/2011, i20 1.2, Sleeky Silver, Bj 02/2012, Kawasaki VN 1700 Classic Tourer silber/schwarz Bj 04/2011

    Einmal editiert, zuletzt von Oma97 ()

  • Checklisten die vom Hersteller ausgestellt, und nach Herstellervorschrift ausgefüllt oder abgehakt werden sollen, dienen nicht (nur) zur Kontrolle der ausgeführten Servicearbeiten - die sind ja auf der Rechnung aufgeführt - sondern sollen die Kundenbindung an den Hersteller/die Markenwerkstatt verstärken, da viele Kunden aufgrund solcher Checklisten- und der Angst bei fehlerhafter Ausfertigung derselben ihre Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller zu verlieren - ihre Kundendienste lieber bei Hyundaiwerkstätten machen lassen.
    Das ganze ist nur eine Unternehmensstrategie zur Kundenbindung!

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  • So ist es, J- 2.
    Checklisten werden verlangt, um den Kunden Angst vor Inspektionen bei Nicht-Hyundai- Betrieben zu machen. Ein kleiner, fieser Marketing - Trick. Das ist die eine Seite.


    Die andere Seite ist folgende: Checklisten sollen jetzt alle - auch Hyundai- Betriebe- ausstellen. Viele machen das aber nicht. Das Risiko fuer den Kunden: Hyundai kann sagen: Pech gehabt - keine Garantie mehr!
    Oft wird Hyundai die Karte nicht ziehen. Aber wen es trifft, hat ein grosses Problem.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Hi,
    wenn man sich solche Gedanken um die Checkliste und Garantie macht, kann man auch nachdenken, ob die anderen Checklisten anerkannt werden.
    Du hast 50 Punkte auf er Liste und die von HMD die Hälfte.
    Auf der Checkliste von HMD steht auch nicht, das sie für einen etwaigen Nachweis aufzubewahren sind. Ich sehe die Checkliste als Überprüfungsnachweis für den Kunden und nicht für HMD.


    Das ist doch wie ein Quiz was-wehre-wenn und führt zu nichts.

  • Zitat

    Original von dk1
    ...Auf der Checkliste von HMD steht auch nicht, das sie für einen etwaigen Nachweis aufzubewahren sind. Ich sehe die Checkliste als Überprüfungsnachweis für den Kunden und nicht für HMD...


    Sicher ist schon mal, dass die Checkliste ausgehaendigt werden muss
    Jemand hat geschrieben, dass bei Inspektionen in Nicht- Hyundai- Betrieben Hyundai die Checkliste verlangt. Mit welchem Recht nur in diesen Betrieben und nicht auch bei HyundaiWerkstaetten? In den Garantiebedingungen steht nichts davon, dass bei den einen eine Checkliste gefordert wird und bei den anderen nicht. Checkliste muss also bei beiden Betrieben ausgehaendigt werden. Also kann Hyundai auch in jedem Fall eine Checkliste als Nachweis der fachgerecht durchgefuehrten Inspektion verlangen und bei Fehlen der Checklistekann Hyundai die Garantieleistung verweigern. Dann hat der Kunde ein Problem.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Das ganze ist nur eine Unternehmensstrategie zur Kundenbindung!


    Heute zitiere ich mich einmal selbst! Vielleicht macht das den Trick verständlicher, speziell für "Checklisten-Junkies"!

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  • Man muss es nur verstehen können und wollen. :mad:


    Insp. beim HH, ist es im Computer hinterlegt.
    Insp. wo anders, kann ein Nachweis verlangt werden.
    Das finde ich auch legitim so, da HMD ja nicht weiß, ob alles ordnungsgemäß gemacht wurde.

  • Zitat

    Original von dk1
    Insp. beim HH, ist es im Computer hinterlegt.
    Insp. wo anders, kann ein Nachweis verlangt werden.


    Beispiel: Inspektion beim HH in Frankfurt. Die Checkliste ist eventuell beim HH in Frankfurt gespeichert. Dann: Garantiefall beim HH in Hannover. Der weiss nix von der Checkliste beim HH in Frankfurt. Oder sind die ganzen Checklisten bei der Hyundai- Zentrale gespeichert??? Das glaubst du doch selbst nicht.


    Ausserdem: Wenn Hyundai eine Checkliste beim NichtHH-Haendler verlangt, beim HH-Haendler aber nicht, wird der Nicht-HH-Haendler (und sein Kunde) ohne Rechtsgrundlage benachteiligt.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Ohh Mann, wenn wenn wenn......... und kein Ende. Wenn meine Tante Eier hätte, wäre sie mein Onkel!


    Leute, werft eure Scheckhefte und Rechnungen in den Müll - denn ohne eine Checkliste ist alles komplett sinnlos. Was für ein pausenloses, nerviges Geschwätz!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

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