Arbeitskosten

  • Hallo,


    kurze gefragt:


    Hatte jam einen Wagen mit Motorschaden. Wurde abgeschleppt. Und habe angefragt auf Gewährleistung.
    Nun schaut es so aus, als ob auch der Kulanzantrag nichts bringt. Wollte den Wagen dann mitnehmen, um Ihn wieder aufrüsten zu lassen.
    Nun will die Werkstatt aber Ihre Aufwendungen vergütet haben.
    Abschleppen versteht sich ja von selbst.
    Aber wer trägt die Kosten für die bisherigen Arbeitsstunden der Werkstatt. Ich habe weder einen Auftrag unterschireben, noch wurde mir vorab mitgeteilt, das dort Kosten für mich entstehen.


    Was sagt Ihr .....

  • Wenn du weder einen schriftlichen, noch einen mündlichen Auftrag erteilt hast, kann die Werkstatt dir nur die Kosten fürs Abschleppen berechnen, sowie eventuell für die Standzeit eine Kostenpauschale. Ansonsten fallen keine kosten für dich an, und die Werkstatt muß deinen Wagen, nach begleichung der Abschlepp-und Standkosten, an dich herausgeben.
    edit: Ein Kostenvoranschlag wurde von der Werkstatt vor Reparaturbeginn auch nicht erstellt, oder?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

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