garantiefall zahlt händler oder hersteller??

  • halli hallo,


    hab da mal ne allgemeine frage....



    wenn auf dem neuwagen sagen wir mal 3 jahre garantie gegebn wird und da ist was das auch nen garantiefall ist.....dann ist der vorgang ja für mich durch die garantie gedeckt...zahlt das dann eigentlich der händler oder der hersteller...(sprich akt. hyundai??)


    hoffe ist verständlich formuliert.....

  • Garantiefälle werden in der Regel vom Hersteller bezahlt. Darum müssen die Händler oft erst nachfragen, wenn z.B. Teile getauscht werden müssen. Bei mir war es z.B. so als meine Batterie getauscht wurde, weil mein ISG nicht ging. Alles ohne Probleme abgelaufen. Kann mir aber gut vorstellen, dass die Vergütungssätze nicht so hoch sind wie bei einen privaten Kunden.

  • Das ist ein beliebter Herstellertrick, nur das Teil zu bezahlen das kaputtging - und die Arbeitszeit zahlt der Kunde. Bei einer defekten ZKD ist man da voll der Looser!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hyundai wird billig verkauft. Der Haendlergewinn ist schmal.
    Luft fuer Garantieleistungen ist duenn.
    Deshalb sind dir Haendler wenig begeisterz, wenn ein Kunde mit Garantiewuenschen kommt.
    Dafuer hat der Haendler eine Liste mit Spruechen.
    " Ich seh nix"
    Ich hoer nix"
    " Das ist normal"
    " Sie fahren ja keinen Mercedes"
    "Das haben wir noch nie gehabt.Das seh/hoer ich zum ersten Mal"

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Der von mir zitierte "Händlertrick" wird Markenübergreifend gehandhabt. Das bezieht sich nicht nur auf Fahrzeuge des Hyundai-KIA Konzerns, sondern auf alle am Markt angebietenden Hersteller!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nochn beliebter Haendlerspruch:
    " Was Sie da reklamieren, ist typisch fuer die ganze Serie. Fahren Sie mal das gleiche Auto hier von meinem Hof. Sehen sie? Da ist es genau dasselbe" :mauer:
    Dazu meine persoenliche Meinung :
    1. Entscheidend ist, ob es ein Fehler/ Mangel am Fahrzeug ist oder nicht.
    2 Nicht entscheidend ist, ob alle/ viele Fahrzeuge des Modells diesen Mangel haben
    3 Der Haendler hat nur dann Recht, wenn viele Autos der Modell- und Preisklasse den gleichen Mangel haben, also beim i30 nicht nur die i30 sondern auch die Golfs, Astras, Focus, Civics, Logans, Octavias usw. haben.
    Also : wenn alle / viele i30 den gleichen Mangel haben und die Astras, Octavias usw.nicht, ist es ein Serienfehler.Und der muss abgestellt werden.
    Also : Lasst euch nicht veralbern.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    Hyundai wird billig verkauft. Der Haendlergewinn ist schmal.
    Luft fuer Garantieleistungen ist duenn.
    Deshalb sind dir Haendler wenig begeisterz, wenn ein Kunde mit Garantiewuenschen kommt...


    Letzteres mag in deinem Fall verständlicher Weise zutreffen, ist aber ganz gewiss nicht von allgemeiner Gültigkeit und schon gar nicht bei Hyundai. Wobei "wünschen" kann man sich natürlich einiges... :rolleyes:

  • Na ja, meine Garantie"wuensche" habe ich ja letzendlich durchgesetzt, auch wenn der Haendler am Anfang mit den ueblichen Spruechen gekommen ist.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!