bin ich zum kauf verpflichtet?

  • Hallo community!


    ich hoffe jemand kann mir helfen:


    Wenn ich per Email eine Firma anschreibe, das ich gerne etwas in Auftrag geben möchte, und diese Ware nun zur Abholung bereit steht: bin ich jetzt zum kauf verpflichtet?


    ich habe für ein webasto schiebedach einen Rahmen bestellen wollen, jedoch ist mir der preis dafür zu hoch. gibt es da irgendwie was gesetzliches woran ich mich halten muss?


    mit freundlichen grüßen,
    rattox

  • Hi,


    selbst wenn es als Kauf ausgelegt wird, hast du doch ein Widerrufrecht.

  • dk1
    Nicht wirklich - das gilt nur für Onlineshops und aus dem Shop bestellte Ware. Da besteht eine Widerrufsrecht seitens des Käufers.


    Da Rattox aber eine Anfrage per Mail gestellt und das entsprechende Teil extra für ihn bestellt wurde, wird es schwierig. Ich denke da kommt es auf die Kulanz des Verkäufers an.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Hi,
    wenn es EXTRA für ihn bestellt wurde, gebe ich dir Recht.

  • naja wenn er GEFRAGT hat ob das MÖGLICH wäre das für ihn zu bestellen, dann wurde ja mit keinem wort gesagt, dass er das dann auch kaufen würde. Also von daher ist er meiner meinung nach nicht zum kauf verpflichtet!

  • Ist halt die Frage:
    Hat Rattox es nun definitiv bestellt oder nicht !?
    Das kann er nur selbst wissen.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Moin Rattox,


    deine Rahmenbedingungen erscheinen mir etwas unklar.
    Hast du nur gefragt, ob die Ware BESTELLBAR ist?
    Wenn ja, dann sollte dir der Händler genau diese Frage beantworten und NUR bestellen, wenn du anschließend schreibst:
    "Hiermit bestelle ich folgende Ware xy...."


    Da der Deal offensichtlich per Email angestossen wurde, handelt es sich grundsätzlich erstmal um einen Fernabsatzvertrag, geregelt in BGB 312 b irgendwas. Und du hast erstmal ein Widerrufsrecht und bist nicht zur Abnahme verpflichtet.
    Hat man dir den Endpreis verschwiegen, dann besteht auch dieses Widerrufsrecht.


    Aber: Hat der Händler NUR auf deine ausdrückliche Bestellung die nur für dich passende Ware beschafft und es steht nicht zu erwarten, dass er die Ware kurzfristig anderweitig verkauft bekommt (was meist bei Individualbestellungen der Fall ist, sonst wäre das Produkt im regulären Warenbestand), dann hast du kein Widerrufsrecht mehr, auch nicht, wenn du hinterher feststellst, dass es einen günstigeres Angebot wo anders gibt.
    Klartext: Dann musst du die Ware abnehmen.


    Alles andere ist Kulanz des Händlers: er könnte ganz nett sein, und dich aus dem Vertrag schadlos ohne Kosten entlassen, er könnte auch Schadensersatz verlangen oder eine Aufwandsentschädigung.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

    Einmal editiert, zuletzt von Jostor ()

  • Hi,


    erstmal danke für eure Antworten, hatte momentan wenig Zeit wieder rein zu schauen!


    Folgender Ablauf, damit es nochmal verständlicher wird:


    Ich habe per E-Mail ein Unternehmen angefragt, ob die ein Ersatzteil für mein Schiebedach von Webasto da haben.
    Geantwortet haben Sie mir, das Sie (also die Firma) meinen Wagen + Schiebedach besser persönlich "in Augenschein" nehmen möchten, um eine vertauschung vom Artikel auszuschließen.
    Daraufhin habe ich geschrieben das dies sehr schlecht ist, ob es nicht möglich Wäre wenn ich Bilder schicken würde.
    Später erhielt ich eine Email mit einem PDF-Dokument, aus dieser ich dann meine Teile anhand von Nummern rausgesucht habe. Dann hatte ich auch gleich gefragt was es kosten würde.


    Später schrieb mir ein anderer Herr der Firma, die Teile würden ca. 38€ zzgl. Beschaffungskosten u. MwSt. kosten.
    Hier lag jedoch mein Fehler, weil ich (wahrscheinlich aus gewohnheit) aus dem zzgl. ein inkl. gelesen habe (überflogen triffts eher?).


    Auf jedenfall, habe ich dann geschrieben das ich "Die Bestellung in Auftrag geben möchte".


    Dienstag hab ich dann eine Antwort bekommen, das "der Artikel zur Abholung bereit liegt" und kostet "62€".


    Daraufhin fragte ich wieso 62€, vorher waren es doch 38€.


    Der Herr schrieben "... zzgl. Frachtkoste + MwSt.".


    Hab mich dann gewundert ob "Beschaffungskosten" = "Frachtkosten" sind.



    Hab es mal mit nem einfachen Paket (6,90€) + MwSt gerechnet. Komme dann jedoch nur auf 52 €.




    Jetzt ist meine Frage: Kann ich diese Bestellung 'stornieren'? Muss ich die Ware kaufen?


    Mit freundlichen Grüßen,
    RaTToX

  • DIESER EINTRAG IST KEINE RECHTSBELEHRUNG ODER RECHTSBERATUNG. FÜR EINE RECHTSBELEHRUNG / BERATUNG IST EIN ANWALT ZU KONTAKTIEREN:



    ich sehe es so: das ersatzteil ist ein Standard Ersatzteil. wurde also nicht für dich entwickelt sondern nur bestellt.
    solltest also nach meiner Auffassung vom Widerrufs recht Gebrauch machen können. Genaueres kann dir aber nur ein Anwalt sagen.

  • kse: Jupp, das sind die richtigen Paragraphen...
    Genau der von dir hervorgehobene $312d, Abs. 4,Nr.1 könnte der Knackpunkt sein, weshalb er eben nicht eindeutig aus der Geschichte rauskommt. Der Haken ist ja offenbar, dass es sich beim Vertragspartner offenbar nicht um einen Hersteller, sodern um ein Handelsunternehmen handelt. Die stellen nichts her, sondern bieten ihre Waren bzw. Dienstleistungen an.
    Die stellen den Rahmen nicht selbst her, aber das Teil scheint nicht zum Standard-Repertoir zu gehören, sondern muss kundenspezifisch bestellt werden mittels einer Bestellung, die auf die kundenspezifisuchen Wünsche zugeschnitten ist.
    Und damit würden die dann dagegen argumentieren.


    Nee, da würde ich zwar oberflächlich deine Argumentation beifügen, aber den Schwerpunkt auf die Preisangabe richten. Denn in Deutschland gilt die Preisangabenverordnung, die jeden Unternehmer gegen über Endverbrauchern zur eindeutigen Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten etc. verpflichtet.
    Der Hinweis "Zuzügl. Frachtkosten und MwSt." reicht als Angabe nicht.. Klartext: Es gilt der eindeutig definierte Endpreis in Zahlen.


    Alles andere ist ein Verstoss gegen die Preisangabenverordnung.


    @Rattox:
    Da hier eine präzise Preisangabe offenbar verschwiegen worden ist, würde ich mal davon ausgehen, dass du ein Widerrufsrecht hast. Ich würde es jedenfalls versuchen - mit dem Hinweis auf die dir nicht mitgeteilten verpflichtenden Angaben gem. Preisangabenverordnung in verbindung mit den Vorschriften des BGB...

    Zitat

    § 312c
    Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen


    (1) Der Unternehmer hat den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe des Artikels 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu unterrichten.
    .....


    ... bzw. EGBGB...


    Was die Preisgestaltung angeht, würde ich mich getäuscht fühlen, denn wenn mir eine Zahl genannt wird, gehe ich als Endverbraucher davon aus, dass es sich um den Endpreis handelt. Das muss man den Leuten nur vernünftig klar machen, denn es gibt immer noch Unternehmer, die eisern behaupten, dass die Preisangabenverordnung für sie nicht gelte.
    Ich würde einfach mitteilen, dass die Preisangabe irreführend war und der Vorgang daher auf einem Irrtum beruhe. Sollten sie dir dumm kommen, kannst du immer noch auf die vorgenannten Sachverhalte hinweisen. Ich glaube nicht, dass die für knappe 60 EUR weiter diskutieren wollen, da wären die ja richtig schön blöd.
    Beschaffungskosten sind die Kosten, die dem Händler entstehen, um den von dir gewünschten Artikel zu beschaffen; übertrieben bildlich gesprochen, stellt er hier extra Tinte, Blatt Papier plus Briefmarke für die kundenindividuelle Bestellung beim Hersteller in Rechnung, dazu kommen Frachtkosten- und Versicherung vom Hersteller zum Händler.
    Die dir gegenüber erwähnten Frachtkosten bedeuten die Versandkosten, die der Händler zahlt, um die Waren an dich zu schicken. Deine Rechnung geht grundsätzlich auf, allerdings hast du die Händlermarge, also die Gewinnspanne vergessen (Ich vermute mal, der Händler auch! Daher die merkwürdige Preisentwicklung!). Der Händler will nämlich noch was verdienen.


    Aber wie kse schon sagte, wir können hier keine Rechtsberatung geben, dafür gibt es fachlich ausgebildete Berufsgruppen, die dir dann mit Rat und Tat zur Seite stehen. Unser aller Ansichten sind freibleibend und ohne Gewähr der Vollständigkeit und Richtigkeit.
    Wir können nur beschreiben, wie wir damit versuchen würden umzugehen.
    Da ich einer kaufmännischen Tätigkeit in einem großen deutschen Unternehmen nachgehe, weiß ich aufgrund meiner Ausbildung, Tätigkeit, der Richtlinien meines Arbeitgebers und aufgrund meiner Erfahrung, wie ICH damit umgehen würde.


    Aber weder kse noch ich können für dich sprechen.

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  • Bezahle das Teil.
    Die Firma war, nach dem was hier zu lesen ist, um Beseitigung aller Unklarheiten bemüht.

  • Die Firma hat sich nach Kräften um Detailklärungen bemüht. Auch die Angabe des Preises (die sicherlich gegen die Preisabgabenverordnung verstößt) läßt bei gehöriger Willensanstrengung den Endpreis erkennen. Ich würde mit dieser Firma jetzt keinen Streit anfangen, weil es wieder ein Lieferant weiniger ist, der Dir zur Verfügung steht, wer weiß, wieviele das Teil noch liefern. Natürlich kannst Du bei einer Internet-Bestellung vom Vertrag zurück treten (wenn die Frist das noch hergibt). Also nimm das Ding ab und paß das nächste Mal besser auf, was mir auch nicht immer gelingt.

  • Leute vom sogenannten "alten Schlag" mit Handelserfahrung würden es tatsächlich aufgrund der aktuellen Situation so handhaben wie ardeche und realmaster es beschreiben. Die Bemühung war da, dein Auftrag war da (unabhängig von der richtigen Kenntnis der Angaben). Früher hätte man es im wahren Leben mit Handschlag besiegelt und der galt.
    Vor dem Hintergrund wäre es in der Tat eine Ehrlosigkeit, jetzt nicht mehr mitspielen zu wollen. Man würde das Geschäft abwickeln mit dem Hintergedanken "Das passiert mir bestimmt kein zweites Mal." Dann zahlt man eben das Lehrgeld. Das kann richtig sein.


    Aber die Frage war ja, was ist zu tun, wenn ich nicht mehr will. Und bin ich wirklich "beschubst" worden, oder hab ich einfach nur gepennt? Habe ich gepennt, muss ich in den sauren Apfel beißen und abnehmen. Ich halte mir die Bezugsquelle für später offen, sofern sie es wert ist.
    Das musst aber du abwägen.


    Oder ich bin getäuscht worden (von wegen "zuzüglich..." + vielleicht nicht ganz so namhafte Firma) und die Handhabe ist eindeutig, dann muss ich meiner Linie auch treu bleiben, und den Vertragsstorno einfordern - sofern ich noch in der Widerrufsfrist bin.
    Das musst du ebenfalls abwägen.


    Beispiel: Wäre das zum Beispiel mit Wessels & Müller passiert, dann würde ich zum Deal stehen. Denn die sind Großhändler, die sind manchmal unaufmerksam und vergessen manchmal, dass sie auch Endkunden haben. Da kann das schon passieren. Aber namhafter Laden mit Zugriff auf eine risiege Produktpalette und zuverlässig. - Wäre es dagegen B-U-V, dann würde ich denen schon den Ar.... versohlen, denn die sollten es besser wissen, weil deren Kunden i.d.R. nur Endverbraucher sind! Aber der Laden ist nicht wichtig, da nur einfache Handelskette, und zuverlässig sind die nur bei umfangreicher Teile- und Preisgestaltung.

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