Glasgravuren

  • Hallo.


    Ich wollte mal fragen, ob Glasgravuren an "Seiten"-Scheiben vom Fahrzeug erlaubt / Zulässig sind.


    Die einen sagen "Ja" die anderen sagen "Nein"


    Die Allgemeine Aussage ist, das es nicht erlaubt ist, da es Sicherheitsglas ist und nicht verändert werden darf. Es könnte sich das Splitterverhalten ändern.


    3Punkte und 75€ Strafe sind drin oder auch das ganze Fahrzeug wird bei einer Polizeikontrolle stillgelegt, wenn es ganz schlecht läuft. Auch beim nächsten TüV Termin kann es vorkommen das der Prüfer einem die begehrte Plakette nicht gibt.


    Wenn man "google" benutzt, findet man genug Themen die sich damit befassen in anderen Foren. Diese kommen alle auf das ergebnis "Verboten".
    Da die "neusten" Beiträge die ich finden konnte, aber von 2008 sind, interessiert es mich Brennend ob das Verbot noch steht!


    Denn auf jedem Treffen wo eine "Händlermeile" ist, kann man es machen lassen.

    18" RC Design Ventura R17 Weiß / Frontpoliert
    Tomato Sportgrill
    Customized Lederlenkrad,Lederschaltsack in Black&White
    Radioblende Weiß lackiert
    Genuie AluPedalkit
    Hertz ESK 165
    Hertz EBX 250
    Audison SR 4
    K-Sport Gewindefahrwerk

  • Hoi,


    ich weiß auch nur, dass es "verboten" ist.


    Und es gibt ja sogar welche, die sich für TÜV-Termine nen großen Aufkleber über die Stellen machen... o0


    Ich find's affig. Bestell dir nen Aufkleber mit dem Symbol in dieser "Sandstrahl/Struktur"-Oberfläche..



    Gruß,
    - Dennis

  • kommt drauf an wie es gemacht ist, also ich finde, wenn es gut gemacht ist, passt es...


    ja ich kenne auch zwei drei fahrer die es haben (nenne jetzt keine namen) und mir gefällt es, ich finde es halt nur scheiße, wenn es einer machen lässt und andere das gleiche motiv nach machen lassen und auch noch an der gleichen stelle...:dudu: X(


    warum soll es verboten sein und seit wann ist ne seitenscheibe am auto aus sicherheitsglas, das ist meines erachtens nur die frontscheibe und bei der ist es verboten...

  • ... hi , ich pers. würde es nicht machen , denn : :evil: :teach:


    VORSICHT BEI GLASGRAVUR ODER SANDSTRAHLEN VON AUTOSCHEIBEN:
    Nach § 22a StVZO und daraus folgend § 19 Abs.2 StVZO erlischt die Bauartgenehmigung und damit auch die Betriebserlaubnis des KFZ, da Änderungen am Sicherheitsglas nicht zulässig sind .


    Grüße Sonata

  • Seitenscheiben sind kein Sicherheitsglas. Aber, da auch dort die Struktur der Scheibe eine Bestimmte sein muss (Rettungsweg), denke ich mal, das man da mit dem TÜV Probleme bekommt.


    Vielleicht einfach mal beim TÜV nachfragen. Die müssen es ja schließlich wissen.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • ... jouu , ist das Beste , und dann noch schriftlich bestätigen lassen :evil: :evil: - damit nicht,s schief geht .


    Grüße Sonata

  • ich hab auch glasgravuren an meinem elantra und am getz meiner frau...kenn auch einige die das haben....hab noch nie gehört, dass das probleme gegeben hat....


    klar, an front und heckscheibe sollte man das nicht machen, da das eben sicherheitsglas ist, das nicht zerspringt. zumindest die frintscheibe...ich glaub die heckscheibe zerberstet wie die anderen scheiben in 1mio stückchen

  • Zitat

    ...zerberstet wie die anderen scheiben in 1mio stückchen...


    Und genau das ist der Punkt. Da man angeblich etwas der "Vorspannung" vom Glas entnimmt, Springt es nicht mehr so wie es soll und wird angeblich zu gefährlichen Geschossen.


    Heute habe ich es verpasst den Tüv zu Kontaktieren.


    Die Meinungen gehen aber im Allgemeinen zu: "Nicht Zulässig"
    Gleich gefolgt von: "Auf den Seitenscheiben wäre es egal..."


    Wenn ich Morgen wen beim Tüv erreicht habe, gebe ich bescheid...

    18" RC Design Ventura R17 Weiß / Frontpoliert
    Tomato Sportgrill
    Customized Lederlenkrad,Lederschaltsack in Black&White
    Radioblende Weiß lackiert
    Genuie AluPedalkit
    Hertz ESK 165
    Hertz EBX 250
    Audison SR 4
    K-Sport Gewindefahrwerk

  • Glück gehabt Ela ;)
    Du veränderst ein Bauartgeprüftes Teil mit KBA und Prüfnummer. Ganz klar nicht zulässig. Weiß ich aus anderen Foren auch von TÜV-Prüfern...

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • moin moin ...


    also lt meinen TÜFFA ist es an den hinteren Seitenscheiben kein problem.
    Er erklärte es mir plausibel mit den Worten: "wenn du nenn Kratzer in der Seitenscheibe hast musst du diese auch nicht austauschen"


    bei Gravuren nimmt ein Fachmann minimale Spuren der Oberfläche ab,
    noch weniger wird beim strahlen abgenommen.
    *die Scheibe wird lediglich mattiert*
    somit greift der fachmann nicht in die massive Struktur der Scheibe ein
    und somit stellt es auch kein Risiko bei dem Bruchverhalten der Scheibe dar.
    *meine Meinung und nicht rechtbindend*


    also warum nicht gravieren oder strahlen lassen ..
    gerne kann ich auch den Usern welche "das Risiko" nicht eingehen wollen
    die Motive in einer "frosted Glas" Folie schneiden,
    die dann auf die Scheibe geklebt werden ..


    bei interesse steh ich gerne per PN zur Verfügung .. :D
    nicht das "alle das gleiche Motiv" auf der Scheibe haben :D


    gruß paule

    du musst nicht alles wissen ....
    du musst nur wissen wer es weiß

  • So. Heute war ich bei der Hauptprüfstelle in H-City.


    Der Prüfer musste Schmunzeln und meinte am ende des Gespräches das er sich an diese Frage lange zurück erinnern wird.


    Er meinte, dass es eine rein rechtliche Frage ist und er sich bei einer Prüfung um relevantere Dinge kümmern würde.
    Er selber hat gemeint, das es kein Problem da stellen wird und keiner das Auto stillegt.


    Fazit: Fragen kostet nichts. Und ich kann wieder gut schlafen :teach:

    18" RC Design Ventura R17 Weiß / Frontpoliert
    Tomato Sportgrill
    Customized Lederlenkrad,Lederschaltsack in Black&White
    Radioblende Weiß lackiert
    Genuie AluPedalkit
    Hertz ESK 165
    Hertz EBX 250
    Audison SR 4
    K-Sport Gewindefahrwerk

  • Hier ein Link zu einem der vielen Thhreads dies so gibt..
    http://www.opel-problemforum.d…um/t78670-glasgravur.html


    Nur weil der eine oder andere Prüfer das so sieht muß die Rennleitung das noch lange nicht so sehen...


    Übrigens hab ich auch ne gravierte Scheibe gefahren. Hatte auch nie Ärger deshalb. Aber das beweist ja nichts..

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • ... wie man erlesen kann aus den Beiträgen , ist man (wie schon so oft) auf das ,,goodwill,, der einzelnen Prüfer angewiesen . :teach:


    Grüße Sonata

  • Du, der gute Wille des Prüfers nützt dich nichts wenn die Polizei weiß das es unzulässig ist. Die Betriebserlaubnisss ist erloschen und das wird dann Ärger geben. Bei nem Füherscheinneuling schonmal ne Nachschulung. Wenn man nen Prüfer erwischt der das Einträgt wäre man schon besser dran... evtl.

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • ..... na , ich denke mal - am besten bist dran , wenn den ganzen Schmarrn sein läßt - dann hast auch mit keinen Ärger :D


    .... es gibt so viele Gummi § bei uns im Bananenstaat , da ist,s besser man verzichtet mal ab und zu auf etwas (was einem Wichtig erscheint) :D


    Grüße Sonata

  • Ich hab das (irgendwann) auch an den hinteren Dreiecksfenstern vor. Allerdings nicht direkt ins Glas.
    Meine Absicht ist, eine passgenaue Plexiglasplatte von innen an die Scjheibe zu setzen. Die Bauartgenehmigung der Scheibe erlischt denke ich nur, weil beim Gravieren des Glas' in die Struktur der Scheibe eingegriffen wird. Das Benutzen eines gravierten Kunststoffteiles umgeht diese Problematik und läuft dann nur auf die vorgeschriebene Gesamt-Lichtdurchlässigkeit der Scheibe hinaus (wie beim Folieren oder Benutzen von Decals).
    Beleuchtung steht dann wieder auf nem anderen Blatt.

  • ... sag ich doch ... im Zweifelsfalle ,,lieber nicht,, - das sind doch Probleme denen ich ausweichen kann und mir viel Ärger ersparen kann ..


    ... ich kann doch auch ohne so etwas leben ( und habe meine Ruhe vor den grünen Männchen ) ... :D


    ... so wie im Artikel von mozart.. kann es doch jedem gehen ... :denk:


    Grüße Sonata

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!