TÜV / ABE

  • Hallo. Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen TÜV-Freigabe - eintragungsfrei und einer ABE ist ? :denk:

    Brüste sind wie Lego. Für Kinder gemacht, aber Männer spielen damit.

  • Wenn etwas am Auto getauscht wird - Felgen zum Beispiel - und das Tauschteil die gleichen Eigenschaften wie das bisherige besitzt, dann langt eine ABE. Sind andere Eigenschaften vorhanden, braucht man ein Teilegutachten und/oder Materialgutachten und das geht nur über eine TÜV-Abnahme.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bitte @alle Leser, diesen Unsinn sofort zu vergessen.


    1) Wenn Anbau- oder sonstige Teile an einem Fahrzeuge durch identische Teile ersetzt werden, braucht es GAR NICHTS.


    2) Wenn Anbau- oder sonstige Teile an einem Fahrzeug durch andere, unterschiedliche ersetzt werden gibt es verschiedene Wege, dies zulassungstechnisch konform zu tun:
    a) durch Teilegutachten, welches einem TÜV-Prüfer vorgelegt wird und der damit die technische Änderung begutachtet und einträgt;
    b) durch eine ABE, die die technischen Eigenschaften des neuen Teils beschreibt, bestätigt und gleichzeitig auch die Unbedenklichkeit der Verwendung auf dem Fahrzeug bescheinigt. Mit einer solchen ABE muss man weder zum TÜV für eine Eintragung noch anschliessend zur Zulassungsstelle, um die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen.


    3) Ein Materialgutachten sagt grundsätzlich nichts über eine Anbauteil aus und ist zulassungstechnisch nichts wert.

  • Heho Schlicki. Dann nochmal zu meiner Ausgangsfrage. Was ist der Unterschied zwischen TÜV-Freigabe - eintragungsfrei (stand so bei CSR Tuning) und einer ABE?

    Brüste sind wie Lego. Für Kinder gemacht, aber Männer spielen damit.

  • Dann zu badwolf - die von Dir so zitierte Aussage ist auf den ersten Blick irritierend, aber:


    Der TÜV (oder ein anderer Prüfdienst) kann bescheinigen, dass ein Anbauteil eintragungsfrei ist. Mir fallen dazu so aus dem Ärmel geschüttelt Dachgepäckträger ein. Oder aus meinem Sektor Ansaugschnorchel. Damit existiert etwas, was man werbetechnisch durchaus als "TÜV-Freigabe" bezeichnen kann, was jedoch rechtlich keinerlei Wert hat.


    Was eine ABE ist habe ich ja schon geschrieben. Besonders verbreitet sind ABEs bei z.B. Sonderrädern.


    Frage beantwortet?

  • Sorry, ich weiß Satzzeichen können Leben retten :cheesy:
    Wie gesagt, bei CSR ging es um Scheinwerferblenden -> "TÜV-Freigabe - eintragungsfrei" und bei anderen Teilen stand "ABE" und da hat es mich halt interessiert, was da jetzt der Unterschied ist, da ich ja bei beiden nicht zum TÜV gehen muss. Aber das hast du ja jetzt ausführlich gemacht :super:

    Brüste sind wie Lego. Für Kinder gemacht, aber Männer spielen damit.

    Einmal editiert, zuletzt von badwolf ()

  • Scheinwerferblenden ... da fallen mir nur die Zierringe für den seligen Käfer ein, die mit den Schirmchen, kennst Du die noch?
    Sowas gibt es heute noch (oder wieder)?
    Nachtrag: Ja, gibt es, habe ich auf der Suche gefunden.


    Das mit den Satzzeichen habe ich übrigens nicht verstanden.

  • Nee, sagt mir nix. Das mit den Satzzeichen hab ich geschrieben, weil du meintest, meine Aussage sei irritierend gewesen.
    Da ist mir das mit den Satzzeichen von früher wieder eingefallen. Wir essen jetzt (,) Opa. Les das einmal mit Komma und einmal ohne :cheesy:

  • Die von Dir zitierte Aussage ... schrieb ich. War das (auch) Deine Aussage? ;)


    Ist der Story mit Opa irgenwie ähnlich, oder? :D

  • Hallo,


    1) Wenn Anbau- oder sonstige Teile an einem Fahrzeuge durch identische Teile ersetzt werden, braucht es GAR NICHTS.

    Und warum ist dann den meisten Teilen, z. B. auch Bremsbelägen, eine ABE beigelegt?


    Zitat

    b) durch eine ABE, die die technischen Eigenschaften des neuen Teils beschreibt, bestätigt und gleichzeitig auch die Unbedenklichkeit der Verwendung auf dem Fahrzeug bescheinigt. Mit einer solchen ABE muss man weder zum TÜV für eine Eintragung noch anschliessend zur Zulassungsstelle, um die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen.

    Auch eine ABE ist nicht immer ein Freischein. Insbesondere bei Alufelgen muss man diese genau lesen, denn oftmals erfordern diese zumindest eine Anbaubescheinigung durch eine anerkannte Prüfstelle.


    Zitat

    3) Ein Materialgutachten sagt grundsätzlich nichts über eine Anbauteil aus und ist zulassungstechnisch nichts wert.

    Ein Materialgutachten ist die Vorstufe zu einem fahrzeugspezifischen Gutachten. (-;


    Wie gesagt, bei CSR ging es um Scheinwerferblenden -> "TÜV-Freigabe - eintragungsfrei" und bei anderen Teilen stand "ABE" und da hat es mich halt interessiert, was da jetzt der Unterschied ist, da ich ja bei beiden nicht zum TÜV gehen muss.

    Die von CSR verwendete Formulierung dürfte bedeuten, dass man mit den angebrachten Scheinwerferblenden zum TÜV und sich von diesem den ordnungsgemäßen Anbau bescheinigen lassen muss. Diese Anbaubescheinigung ist dann immer mitzuführen. Eintragungsfrei dürfte nur bedeuten, dass diese Fahrzeugänderung nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muss.


    Gruß
    Hans

  • 1) Keine Ahnung. Das weiss wahrscheinlich nur der entsprechende Hersteller. Ich habe noch nie eine bei den Verschleissteilen gefunden die ich kaufe und verbaue.


    2) Eine Anbaubescheinigung für Alufelgen??? :todlach: :todlach: :todlach:
    Es geht nichts über ein gesundes Halbwissen.


    3) Das interessiert aber nur Firmen, die sich mit sowas befassen, nicht den Endverbraucher. Oder möchtest Du hier Firmen Nachhilfeunterricht erteilen?


    4) Gut spekuliert heisst trotzdem nicht gewusst. Dürfte hätte könnte ... alles klar?

  • Es gibt durchaus auch Sonderfelgen, wo man zwar eine ABE bekommt, die Felgen jedoch beim TÜV eintragen lassen muss....das kann in der ABE extra aufgeführt sein.


    Ich hab auch für meinen Escort III damals eine Felge beim TÜV vorführen müssen, die wurde zwar abgenommen aber nichts eingetragen. Gab nur nen Zettel von dem Onkel mit.
    Ich gehe also davon aus, dass dieses dann eintragungsfrei ist.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Na klar, und die Gebrüder Grimm schrieben technische Handbücher ...


    Und, lieber Baron, vor 30 Jahren war alles (noch) anders, das weiss ich auch.

  • Hallo,

    Eine Anbaubescheinigung für Alufelgen?

    Dann lies Dir mal diverse ABEs durch. Und damit meine ich nicht nur die fahrzeugspezifischen Nachträge sondern die vollständigen ABEs.


    Zitat

    Es geht nichts über ein gesundes Halbwissen.

    Dann bist Du ja bei bester Gesundheit, da in Deiner Antwort #4 die Anbaubestätigung fehlt. Und es gibt sogar noch den TÜV-Prüfbericht, die Vorstufe zum TÜV-Gutachten. Und bevor Du wieder meckerst "brauchen nur Hersteller zu wissen", da liegst Du falsch. Mit dem TÜV-Prüfbericht kann eine Einzelabnahme gemäß § 19 StVZO durchgeführt werden.


    Zitat

    Das interessiert aber nur Firmen, die sich mit sowas befassen, nicht den Endverbraucher.

    Ein Materialgutachten kann auch vom Endverbraucher für die weiteren notwendigen Schritte bis zur schlussendlichen Einzelabnahme genutzt werden. Nur machen das aus Kostengründen die Wenigsten.


    Zitat

    Gut spekuliert heisst trotzdem nicht gewusst. Dürfte hätte könnte ... alles klar?

    Du kannst ja bei CSR nachfragen wie genau sie das meinen und uns dies mitteilen.


    BTW: Ich habe badwolf nur mitgeteilt, wie ich die Formulierung interpretiere.


    Gruß
    Hans

  • So, ich hab jetzt CSR angeschrieben, was "mit TÜV Freigabe - eintragungsfrei" heißen soll. Wenn ich eine Antwort bekomme, teil ich euch das mit

    Brüste sind wie Lego. Für Kinder gemacht, aber Männer spielen damit.

  • 1) Ich weiss so einigermassen was eine ABE ist, ich habe letztes Jahr 10 gemacht. Dieses Jahr werden es ein paar mehr werden.
    2) Der Prüfbericht eines technischen Dienstes (welcher Art Prüfbericht übrigens?) ist keine "Vorstufe", sondern -ausser es ist einer nach § 29- ggfs. Bestandteil des Gutachtens - oder der ABE.
    3) Woher bekommt ein Endverbraucher ein Materialgutachten und warum sollte er das bekommen?
    4) Warum sollte ich dort nachfragen? Ich spekuliere ja nicht lauthals rum, sondern Du. Aber badwolf hat Dir ja die Mühe abgenommen.


    badwolf
    sehr gut gemacht! Und hundertmal besser als seine -und unsere- Zeit mit Spekulationen zu verschwenden.

  • So, zwar noch keine Antwort bekommen, aber das erstmal bei CSR gefunden.
    Wenn ich das jetzt also richtig verstehe, dann ist "TÜV Freigabe" und ne "ABE" das selbe, jedenfalls bei CSR, was gür mich als Fahrzeugführer zu wissen sein muss (Teile ran, Papiere in Handschuhfach -> und gut)

  • Danke.


    Hoffentlich ist Dir klar dass das Geschreibsel von CSR keinerlei (verkehrs)rechtliche Bedeutung hat.


    Im Klartext - Du bist als Fahrzeughalter und -führer selbst und zu 100% verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen und sie einzuhalten, und kannst z.B. CSR für unzutreffende Angaben nicht in Haftung (oder gar Regress) nehmen.

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