Standlichtringe als TFL eintragen?

  • Hallo,


    habe bei Ebay SMD Standlichtringe in verschiendenen Größen gefunden guckst Du für knappe 8€, welche bei Korean Auto Imports 100$ kosten guckst Du hier .
    Meine Frage ist, wie bekomme ich den Scheinwerfer auf und kann man sowas als TFL eintragen lassen oder überhaupt eingetragen bekommen?
    Fällt sowas überhaupt bei einem schwarzen Sonata NF Baujahr 05 auf oder könnte man es für Serie halten wenn es gut gemacht wurde?


    Link 2 mit Bilder....

  • Zitat

    Original von Sonatatraum
    Hallo,


    habe bei Ebay SMD Standlichtringe in verschiendenen Größen gefunden guckst Du für knappe 8€, welche bei Korean Auto Imports 100$ kosten guckst Du hier .
    Meine Frage ist, wie bekomme ich den Scheinwerfer auf und kann man sowas als TFL eintragen lassen oder überhaupt eingetragen bekommen?
    Fällt sowas überhaupt bei einem schwarzen Sonata NF Baujahr 05 auf oder könnte man es für Serie halten wenn es gut gemacht wurde?


    Link 2 mit Bilder....


    Prüfzeichen für Tagfahleuchte vorhanden?
    Prüfzeichen für EMV Zulassung vorhanden?
    Steckverbindungen wasserdicht ausgeführt?
    Vorschriftgemäßer Anbau an das Fahrzeug möglich? Der Einbau einer nicht zugelassenen Leuchte, oder der falsche Anbau an das Fahrzeug, kann im Zweifel sehr viel Ärger bedeuten und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!
    Leider gibt es einige Anbieter die bei großen Auktionshäusern und in Onlineshops verschiedene "LED-Leuchten" als Tagfahrleuchten verkaufen. So werden dort z.B. Seitenmarkierungsleuchten von namhaften Herstellern als Tagfahrleuchten angepriesen! "LED-Leuchtbänder" zum Ankleben an den Scheinwerfer und flexible LED-Leuchten -welche nicht nur billig aussehen sondern ebenfalls als Tagfahr - und Positionsleuchte angeboten werden, nehmen ebenfalls überhand. Natürlich ist das in keinster Weise erlaubt, nicht zulassungsfähig und kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall zu unangenehmen Folgen führen. Zulassung
    Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:
    ECE-R87 Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen! Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach ECE R87
    zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:

    RL (E1) 12345


    RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist. Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:

    R10 (E1) 12345


    Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.

  • Zitat

    Original von Sonatatraum
    Deutschland..... :evil: :mauer: :teach:


    auch wenn ich in D die Regelungswut für sehr hoch und oft übertrieben halte, beim Pkw ist das gut so! Ich hab keine Lust, durch selbstgebastelte, abfallende, herumfliegende, etc. Teile die Hänschen Müller an seine Kiste ankleben musste gefährdet zu werden!
    :dudu: X(

  • hekowa, wenn du schon Texte einfach so klaust, dann solltest du "dein" Geschriebenes wenigstens mit der Zitatfunktion und der Quelle verschönern!

  • Zitat

    Original von testbug
    hekowa, wenn du schon Texte einfach so klaust, dann solltest du "dein" Geschriebenes wenigstens mit der Zitatfunktion und der Quelle verschönern!


    der text ist nicht geklaut :dudu: , nur kopiert :anbet: , Quelle nachzulesen HIER

  • Zitat

    Original von Martin Coupe


    Danke Herr Gutenberg :P


    Das war aber der Drucker... der Fälscher/Kopierer schreibt sich mit 2 t...


    :P :P :P

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