TÜV-Eintragung: Ja oder Nein? (i30 + Rial Lugano in 17 Zoll)

  • Hallo an alle!


    Meistens bin ich nur stiller und interessierter Mitleser in diesem Forum. Aber jetzt komme ich wirklich mal nicht weiter, ohne zu fragen.


    Ich fahre einen schwarzen i30 1.6 CRDI (85KW) / Team ´08.
    Bisher liefen noch die 15 Zoll Stahlfelgen, die werksseitig drauf waren.


    Heute habe ich auf Sommerreifen gewechselt und mir dabei auch neue Felgen + Reifen gegönnt.
    Felge: Rial Lugano 7.5x17 ET47 LK5x114,3 (glanz-schwarz-poliert): Felge


    Der Reifen dazu ist von Vredestein: Sportrac 3 FSL (205/50 R17 89V)


    Reifen + Felgen habe ich bei einem ortsansässigen Reifenhändler gekauft, mit dem ich diese Zusammenstellung auch anhand des TÜV-Gutachtens abgesprochen habe. Es war immer die Rede davon, daß das von den Maßen her alles passt, aber halt trotzdem noch vom TÜV in den Fahrzeugschein eingetragen werden muß, da diese Reifengröße noch nicht drin steht (auch nicht in der CoC oder dem Fahrzeugbrief).


    Ist ja auch nicht weiter wild, denn laut TÜV-Gutachten gibt es für den Reifen oder alles andere keine besonderen Auflagen: TÜV-Gutachten


    Um mit den vollständigen Unterlagen beim TÜV aufzuschlagen, habe ich mir eben noch die ABE ausgedruckt und bin stutzig geworden. Dort steht nämlich, daß ich keinen Nachtrag in den Fahrzeugpapieren veranlassen muß. ABE


    Offengestanden bin ich jetzt verwirrt. Was denn nun? Oder verstehe ich da etwas falsch?
    Ich will mich ja gar nicht mit allen Mitteln um eine Eintragung drücken, ich möchte die Sache nur verstehen. Ich hätte natürlich auch nichts dagegen, einfach nur die ABE + Gutachten in mein Handschuhfach zu packen und meinen letzten Urlaubstag morgen nicht in einem Warteraum beim TÜV zu verbringen und stattdessen dieses "neue" Auto ein bißchen spazierenzufahren. :unentschlossen:


    Ich weiß, das war jetzt viel Text, aber ich wollte Euch nichts vorenthalten.


    Würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!


    Vielen Dank schonmal.
    Sese

  • Wenn du eine ABE für die Felgen hast in dem dein Auto aufgeführt ist und auch die entsprechende Reifengröße drinsteht musst du die nicht eintragen lassen. Es reicht die ABE mitzuführen.


    Falls du Änderungen am Fahrwerk, also Federn oder Spurverbreiterungen vornimmst, musst du dann diese in Verbindung mit den Felgen eintragen.

  • musst du eintragen lassen.


    Folgende Auflagen müssen erfüllt sein:



    Zitat

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren(Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Zitat

    A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



    Zitat

    A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




    Zitat

    A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.




    Zitat

    A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




    Zitat

    A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




    Zitat

    A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



    Zitat

    A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



    Zitat

    Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



    Zitat

    Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).







    Zitat

    S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.



    und das muss alles der TÜV kontrollieren.


    Aber keine Sorge, das kostet nur ca. 50,00€

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Elantra
    musst du eintragen lassen.


    Folgende Auflagen müssen erfüllt sein:


    Wichtig ist hier der letzte Satz aus dem Gutachten zur ABE in Verbindung mit der eigentlichen ABE. In letzterer steht:


    Zitat


    Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.


    Daher ist eine TÜV-Abnahme nicht erforderlich.


    Gruß


    Hans

  • Hallo Hans,


    vielen Dank für Deine Antwort!
    (Danke auch an KamiKatze und Elantra.)


    Genau DAS war nämlich der Knackpunkt: ABE + Auflage A02 aus dem TÜV-Gutachten. Darüber bin ich gestolpert und bin mir nicht sicher gewesen, was zu tun ist. Auch der Reifenhändler meinte, eine Eintragung wäre notwendig... aber über die ABE haben wir nie gesprochen, die habe ich mir ja erst zuhause angesehen. Ich denke mal, daß das einfach eine Pauschalaussage aufgrund von Nichtkenntnis aller Fakten vom Reifenhändler war.


    Um die Sache aber auch abzuschließen, waren wir gestern noch spontan beim TÜV (mit allen Unterlagen). Der TÜVler hat sich sehr viel Zeit genommen (obwohl wir eigentlich keinen Termin hatten und er ausgebucht war) und ist die kompletten Unterlagen durchgegangen. Er hat uns dann auch gesagt, daß eine Eintragung aufgrund der ABE nicht notwendig ist. Er könne die Eintragung natürlich vornehmen, wenn wir das unbedingt wollten, aber vom rechtlichen her geht´s auch ohne und ist vollkommen in Ordnung!


    TÜV-Gutachten + ABE liegen nun im Handschuhfach und wir freuen uns über unser schickes Auto!
    Ich hätte nie gedacht, was ein paar besondere Felgen doch ausmachen!


    Vielen Dank nochmal an alle und weiterhin gute Fahrt!


    Sese :)

  • ... Sese... Glückwunsch zu dieser Aktion ... :super:


    ... und einigen von uns hat es sicherlich auch weitergeholfen , oder wird es noch ... :super:


    Sonata

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