Paragraph 19.2 und 21

  • Hallo liebe Gemeinde ich hab da mal wieder ein heikles Thema und bin gespannt ob wir hier auch so unterschiedliche antworten bekommen :D .
    Ich hab heute meine Tüv Papiere bekommen einmal Pargraph 19.2 für die Federn und einmal Paragraph 21 für die Felgen. So meine Frage, brauche ich den Brief für das Eintragen oder nur den Fahrzeugschein? In sämtlichen Foren gibt es dazu unterschiedliche antworten :flöt: .Bisher hab ich hier immer die Plausibelsten antworten bekommen also lasst mich nicht hängen :bang:

  • Beantwortet zwar nicht deine Frage aber bestimmt trotzdem interessant für dich: Guck mal genau in den Gutachten nach ob da drin steht, dass eine Änderung der Papiere zurückgestellt ist bis die Zulassungsbehörde sich das nächste Mal eh mit dem Fahrzeug beschäftigt. Mindestens bei den Federn müsste das drin stehen.

  • Es steht drin, das die Papiere unverzüglich eingetragen werden müssen. Laut Paragraph 21 muss das eingetragen werden, bei 19.2 reichen die Papiere vom Tüv. Es ist verhext :) ,in einigen Bundesländern, so hab ich es gelesen brauchten die meisten nur den FS andere wiederum den Brief zusätzlich weil ein Buchstabe geändert wurde. Ich rufe morgen mal im der Zulassungsstelle an mal sehen was die sagen, obwohl ich da auch schon die wildesten Sachen gehört hab :schläge: :flöt:

  • Dann wirst du wohl den Brief brauchen. Nur in den Fahrzeugschein hat ja keinen Sinn, der könnte verlohren gehen und dann?

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  • Der Brief gehört dazu, ich habe erst im Juli ein Fahrwerk eintragen lassen - und die Zulassungsstelle wollte den Brief sehen. Eingetragen wurde dort aber nichts. Habe es aber auch früher schon anders erlebt. Ich nehme den Brief immer mit, weil ich lieber zuviel dabei habe, als 2x zur Zulassungstelle zu müssen.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja OK ich frsg die einfach ob Brief ja oder Nein. Muss den eh bei der Bank beantragen und das dauert 2-3 Werktage. Zudem noch der Feiertag+Brückentag kommt also vor nächster Woche gibt das wohl eh nix :(

  • Moin also ich hab jetzt mit zwei verschiedenen Damen in der Zulassungsstelle Siegburg Telefoniert, und beide sagten das der Fahrzeugschein absolut reichen würde. Obwohl sich die zweite Dame dann nicht sicher war,aber noch mal Rücksprache mit den Kollegen gehalten hat und das dann auch bestätigte. So dann Drückt mal die Daumen das die Damen die Wahrheit gesprochen haben :D

  • Hier wollten die bisher jedes Mal Brief und Schein, gab dann auch immer komplett neue Papiere, da wurde nix nachgetragen..
    Irgendwie kocht da jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen, manchmal ist man sich selbst intern nicht einig. :rolleyes:


    An deiner Stelle würde ich den Brief auf jeden Fall mal mitnehmen, nicht dass du umsonst da hin dackelst.

  • :mauer: :mauer: :mauer: Und genau diesen Fall hatte ich gerade Jonas :schläge: ,ich hatte nochmal auf der Internetseite nachgeschaut und da steht es in schwarz auf weiß das der Brief benötigt wird. Ich hab mich dann zum Chef durchstellen lassen, und Ihn gefragt warum seine Mitarbeiterinnen so einen Quatsch verzapfen. Er müsse diese doch mal besser Schulen :thumbdown: . So im Endeffekt sieht es jetzt so aus das Hyundai heute den Brief raus schickt, der morgen da sein könnte. Donnerstag ist Feiertag und Freitag haben die zu wegen dem Brückentag,man man was eine Tortour. Also Montag könnte ich dann dahin und alles ändern lassen... Bin ich froh wenn das durch ist, ich arbeite selber im Öffentlichen Dienst aber so ein durcheinander hab ich selten erlebt. Da bekommen ja Asterix und Obelix schneller den Passierschein a38 :todlach:

  • Ja das mache ich, hatte eben Hyundai angerufen, die schicken den Brief heute noch raus. Aber wird wohl erst am Montag dazu kommen, dass ich dahin kann.

  • Du brauchst den Brief. Punkt.
    Es wird im Feld (17) von dem Standardwert "K" auf "A" geändert (bzw. der Brief wird neu ausgestellt).
    Dies muss bei der ersten Veränderung am Fahrzeug geändert werden. Alle weiteren Veränderungen benötigen den Fahrzeugbrief dann nicht mehr.

  • Nix Punkt!!! :D Jede Zulassungsstelle ist anders der eine so der andere so. Aber es ist jetzt auch egal Siegburg will den Brief und dann bekommen die den auch Punkt :)

  • Hab auch nochmal nachgeforscht. Es gibt wohl insgesamt 4 Merkmale:
    K = konform
    A = abweichend
    E = Einzelabnahme
    Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen


    Warum bei mir ein A steht, obwohl ich eine Einzelabnahme durchführen lassen hab, ist mir schleierhaft. Aber gut, nichts desto trotz benötigst du den Fahrzeugbrief.

  • So pauschalisieren kann man die Aussage aber nicht. Bei vielen liegt der Brief bei der Bank.


    Das Beantragen kostet auch jedes mal Zeit und Geld. Einfach beim ersten Mal mitnehmen und vor Ort nachfragen, ob man den bei weiteren Eintragungen wieder benötigt.

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