Felgen von "normal i10" auf "EU i10"?

  • Hallo zusammen,


    ich habe überlegt, mir Alufelgen für meinen i10 zu holen und diese dann für den nächsten Sommer zu nehmen.


    Mein i10 ist ein EU-Fahrzeug aus Polen und hat in den Papieren nur 155/70 R13 75T eingetragen.
    Da ich nicht unbedingt die "fetten" Tuningfelgen brauche und auch keinen Umbau auf total breite Schlappen vorhabe würde es mir reichen mit 14" oder vielleicht 15" herum zu fahren.


    In den Fahrzeugdaten von Hyundai selber wird der i10 ja mit 165/60 R 14 als Bereifung angegeben.


    Diese Angaben stehen in meinen Papieren ja nun nicht drin.
    Kann ich mit dem Argument, dass der i10 ansich ja gleich gebaut ist und Hyundai schon mit 14" ausliefert auch 14" ohne Probleme fahren?


    Muss das in den Papieren geändert werden? Denke mal schon.
    Aber muss dazu eine Einzelabnahme gemacht werden oder reicht es wenn man denen zeigt, dass es ja von Werk aus auch schon so vorgegeben ist?



    Ausserdem habe ich bei manchen Händlern im Internet ein PDF-Dokument gefunden welches aussagt, dass ich diese Felgen unter bestimmten Bedingungen fahren darf.
    Wenn diese bedingungen erfüllt sind muss doch keine weitere Eintragung gemacht werden oder?


    Da ich in dem Bereich noch überhaupt keine Ahnung habe weis ich nicht genau wie ich es am unkompliziertesten und natürlich am günstigsten hinbekomme 14" oder vielleicht 15" Feglen auf meinem i10 zu fahren.


    Könnte mir da mal jemand Licht ins Dunkel bringen?
    Ich habe hier im Forum gelesen aber die meisten Beiträge rund um Felgen sind ja mehr auf wirklich breite Felgen bezogen die ich ja garnicht brauche. Ich möchte die Reifen auch noch bezahlen können dafür.


    MfG Daniel

  • Wenn du mir jetzt sagst wo ich das dingen her bekomme..


    Also ich habe die Fahrzeugpapiere "Zulassungsbescheinigung Teil I"
    und nichts weiter was mit der Zulassung oder dem Fahrzeug direkt angehört.


    Wie sieht das Dokument denn aus?
    Wie bekomme ich das? Ist das nicht auch bei allen i10 gleich bis auf die Fahrgestellnummer?


    MfG Daniel

  • Das ist ein 4-seitiges Faltblatt, liegt vermutlich in der Tasche für BA und Serviceheft mit bei. Wenn es nicht vorhanden ist, ausliefernden Händler anfragen.


    Dort stehen die werksseitig montierbaren Felgen drauf, in der Zulassung ja nur die kleinste Größe.


    Da du möglicherweise aber auch Zubehörfelgen verwenden willst, werden diese Felgen durch den Hersteller mit begleitenden Papieren geliefert, im einfachsten Fall leigt dann eine ABE für den i10 dabei und die Felgen können ohne Abnahme beim Tüv gefahren werden. Es gibt aber auch Felgen, die werden nur mit einem Gutachten geliefert, dann müssen sie per Einzelabnahme beim TÜV abgenommen und ggf in die Fahrzeugpaiere nachgetragen werden (kostet ca 40€ TÜV und 12€ Zulassung).


    (Gäbe noch weitere Möglichkeiten, wenn Felgen keinerlei Papiere oder nur Unterlagen für ein anderes Fahrzeug haben - spar mir mal weitere Ausführungen...)

  • habe geschaut aber kein COC-Dokument gefunden.
    Werde mal beim Hyundai-Händler nachfragen.


    Ich möchte die Felgen "Dezent V" haben und schaue dort auf der Seite grad nach einem Gutachten oder sogar einer ABE.


    Die Einpresstiefe war doch 35 oder?
    Kann auch sein, dass ich mich da jetzt mit meinem vorherigen Micra vertue...



    EDIT:


    Ich Idiot... hab das natürlich abgeheftet..


    Also in der COC steht:



    (die "..." stehen da auch also hab nichts ausgelassen oder so)



    Also hat sich die ET auch geklärt. 46

  • Ich dachte man könnte nur Felgen mit der passenden ET anbringen.
    Daher bin ich grad schon verzweifelt da man welche mit 46 kaum findet.
    Nur 4 bei ebay die aber auch allesamt sch... aussehen.


    Diese Anbauprüfung ist dann nur so, dass er schaut ob das auch mit der geringeren ET funktioniert?
    Also nur gucken obs passt und das wars?


    Wäre das dann auch mit den schon genannten 40€ erledigt oder kommt da noch mehr?


    Sorry ich blick da nicht ganz durch.
    Auch dass diese Dokumente nur mit Nummern benannt sind und viel zu unübersichtlich sind.


    MfG Daniel

  • Das 1. Dokument im *.zip-Paket ist die ABE und im 3. steht glaube ich der i10 mit aufgeführt, beide ausdrucken, und dem Prüfer vorlegen. Der schaut dann nur nach, ob irgendwo etwas schleift (was aber nicht sein dürfte), dann gibts einen Bericht der Anbauprüfung, seine Arbeit natürlich bezahlen, und Bericht im Auto immer mitführen - das wars.


    Die ET42 steht halt etwas weiter drin (mitunter besser bei breiteren Reifen) und die ET35 steht ein Tick weiter draussen, mit 165er aber ok.

  • Alles klar danke für deine Antworten! :super:


    Dann werde ich mir in den nächsten Tagen nochmal Informationen von Händlern holen ob man noch was am Preis machen kann und beim Tüv werde ich auch mal anfragen ob ich einfach vorbeifahren soll oder was er dazu sagt.


    Da die Felgen fürn Sommer sein sollen eilt es ja nicht unbedingt und ich kann noch ein paar Euro sparen dafür.


    Aber, nur mal angenommen, der Prüfer sagt, dass ich die Felgen nicht montieren darf.
    Was mach ich dann?
    Wenn ich sie erst kaufe, Reifen aufziehen lasse und montiere und er dann sagt "Is nicht!", dann hab ich ja alles umsonst gemacht.
    Oder bin gezwungen vielleicht viel Geld zu bezahlen, dass das doch irgendwie klappt.


    Kann man solche Freigaben auch vorher irgendwie bekommen?
    Vielleicht Beispiele die er schon hatte wodran er sehen kann, dass dieses Fahrzeug mit diesen Rädern in ordnung war. Oder muss er genau mein Auto direkt nun sehen um das zu beurteilen?


    Vielleicht kann mir der Felgenhändler da aber auch was zu sagen.
    Der hat ja schließlich auch ständig damit zutun und sollte das wissen.


    Nur den passenden Händler muss ich noch finden. In der Nähe glaub ich nur ATU und Vergölst. Naja mal vorbeifahren in der Woche.


    MfG Daniel

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