• Hallo,


    ich war bei meiner Meisterwerkstatt und wollte den fälligen TÜV 1/2018 anmelden. Nöööh können wir nicht mehr machen. Wir müssten mehrere 1000 Euro Investieren in die neuen Vorschriften...


    Ohhh


    Wer hat da mehr INFO für uns? :evil:

  • Die Änderung, die mir spontan einfällt, ist die, dass ab 021.01. wieder das Abgas mittels Sonde am Auspuff-Endrohr gemessen wird und nicht - wie bisher - mittels OBD2-Stecker. Ob es sonst noch Änderungen gibt. entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Quelle

    Zitat

    1.1.2018 Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Endrohr
    Fahrzeuge ab dem Baujahr 1.1.2006 waren bisher im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Stattdessen wurde per OBD (Onboard-Diagnose) der Fehlerspeicher ausgelesen. Ab dem Stichtag müssen Diesel und Benziner die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Die Kosten der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU bleiben für die Besitzer von Fahrzeugen vor 2006 unverändert, für Fahrzeuge ab 2006 können sie um bis zu 12 Euro steigen. Durch die Endrohmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden. Die AU ist Bestandteil der HU, nur mit bestandener AU gibt es auch das „TÜV“-Siegel.


    Je nach Stand der Untersuchungstechnik kann sich eine Auf-/Umrüstung für eine Werkstatt durchaus nicht mehr lohnen. Dann fährt man eben zur nächsten Standort einer Prüforganisation.

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