Strengere Vorschriften ab 01.07.2012

  • Hallo,


    ich war heute beim TÜV zwecks Eintragung (siehe Thread Gutachten/ABE für Original Alufelgen mit 195/50R15 im Getz-Forum). Hierbei habe ich vom Prüfer erfahren, dass ab dem 01.07.2012 nochmals verschärfte Vorschriften gelten und der Ermessensspielraum der Prüfer nahezu gleich null ist. U. a. wäre die Sondereintragung wie in meinem Fall dann nur noch möglich, wenn eine entsprechende Prüfung und Freigabe des Herstellers/TÜVs vorliegt.


    Gruß


    Hans

  • Ohje, Hans, hast du denn keine besseren Nachrichten für uns? Du weißt doch wie sehr ich den TÜV schon bisher "geliebt" habe! X( :boxen: :schläge:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • In den USA darfst du TÜV-mäßig wirklich (fast) alles. Nur über 100km/h schnell darf man damit nicht fahren. Blöd,gell? ;(

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  • Wenn sie dich dann packen, gehts erst richtig los. Zu schnell fahren ist dort nicht son Kavaliersdelikt wie hier in D :D


    Viel Spass mit dem Taser, falls du nicht sofort aus dem Auto springst und dich hinlegst xD

  • Ja, inoffiziell ist alles möglich! Aber die Highway Patrol geht zum Lachen in den Keller, wenn die dich mit 200km/h rausziehen, wirst du viele neue Freunde kennenlernen, vorallem Nachts in deiner Zelle! =)

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  • Jupp, USA ist immerhin das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten. :D
    Da kann man fahrzeugtechnisch wirklich viel machen ohne dass solche TÜV-Fraggles sich aufblasen, so was haben die da nämlich nicht.


    Bei Geschwindigkeit verstehen die zwar überhaupt keinen Spaß, aber bei Tempo 200 fassen sie dich auch nicht.
    Ein Freund der Familie lebt seit Jahren in USA, und ist alle paar Jahre in Good Old Germany auf Verwandtenbesuch. Dann freut er sich richtig mit seinem Mietwagen mal 140 km/h und höher auf deutschen Autobahnen zu fahren.
    Er hat mal erzählt, dass sich selbst die US-Cops fürchten sollen, schneller als 160 km/h zu fahren. Von daher wird ein deutscher "Schumi" von denen wohl nicht eingeholt. :todlach: :todlach:
    Weiß nur nicht, ob das heute noch so ist... :unsicher: :unsicher: :denk: :denk:

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Eingeholt wird man wohl nicht, aber die Kollegen warten, über Funk verständigt, ein paar Meilen weiter schon auf dich! Und dann gibts reichlich :schläge:


    Also bleiben wir lieber hier, und küssen unseren TÜV`lern die Füße! Die können ja auch nichts dafür, denn der TÜV macht ja die Gesetze nicht selber.

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    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Die strengeren TÜV-Vorschriften ab 1.7.12 beziehen sich nicht auf Eintragungen. sondern um die Einstufung der Mängel. Mängel die zur zeit noch als "Gering" gelten, werden ab Juli als "Erheblich" geführt, und führen so zur Verweigerung der Plakette! Beispiel: Ein leicht falsch eingestelltes Abblendlicht ist bis 30.6. ein geringer Mangel (Plakette JA), ab 1.7. ein erheblicher Mangel (Plakette NEIN)

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  • Hallo J-2 Coupe,


    der KÜS darf (zumindest wenn ich richtig informiert bin) keine Einzelabnahmen nach §19.x durchführen. Von daher glaube ich eher dem TÜV-Prüfer, der bei unserem Getz die 195/50R15 eingetragen hat.


    Gruß
    Hans

  • Hallo Hans,
    das kann gut möglich sein, was du schreibst! Muß mich mal bei gelegenheit mit dem Dipl.-Ing. unterhalten, wir sehen uns ja jeden Mittwoch beim Training. Wenn es um Eintragungen ginge, bzw um deren drastische gesetzesverschärfung hätte er mich doch gewarnt - hoffe ich - , vor allem wegen meiner Leistungssteigerungsumbauten am alten 540i! :flöt:

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  • Also von schärferen Vorschriften für Eintragungen konnte ich biisher nichts in erfahrung bringen, wohl aber über eine jetzt Bundesweite Kartei über alle Fahrzeuge, und deren Mängel, die ab jetzt von jeder Prüfstation online abgerufen werden können! Auch die von den letzten Untersuchungen.

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  • Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Beispiel: Ein leicht falsch eingestelltes Abblendlicht ist bis 30.6. ein geringer Mangel (Plakette JA), ab 1.7. ein erheblicher Mangel (Plakette NEIN)


    Wenn das doch nur käme!!! Und dann sollte jeder eine SDchulung über die Funktion, den Zweck und die Benutzung der (manuellen) Scheinwerferhöheneinstellung bekommen.
    Entweder ich werde langsam nachtblind (inkl. der gleichen Wirkung tagsüber - also eher lichtempfindlich?!) oder es steigern sich tatsächlich die Anzahl der falsch eingestellten bzw. nicht nachjustierten Scheinwerfer bei starker Zuladung.

  • bachus: Die von dir geforderten Vorschriften gelten seit 1.7. , wenn ein Scheinwerfer falsch eingestellt ist, gibt es keine Plakette! Wie du schon sagst: ENDLICH! Ich bin auch genervt von Autofahrern mit falsch eingestellten Abblendlicht!
    Übrigens, wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht geht, gibt es auch keine Plakette mehr!

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  • Oh wie schön dann kommen mir wenigstens keine Autos mehr entgegen wo nur ein Abblendlicht geht. ;)
    Hoffentlich kommt noch die Funktion das Nebellicht auch nur bei Nebel eingeschaltet werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von cas-64 ()

  • Autos mit nur einem funktionierenden Abblendlicht wird es sicher leider weiterhin geben, da die Funktion ja nur alle 2 Jahre beim TÜV gecheckt wird.

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