Blitzerwarner illegal?

  • Was wird denn noch alles verboten....
    Scheinbar darf nur noch der Beifahrer auf das Handy schauen und dem Fahrer mitteilen das gleich ein Blitzer kommt ;)
    Im Artikel steht aber jetzt nichts zu dem fest eingebauten Blitzerwarner/Melder im Hyundai Navi,
    aber das warnt einem ja schon wenn man den Haken setzt. Weil das ja irgendjemanden interessiert.
    https://www.autobild.de/artike…er-14412521.html#anchor_6

  • Sobald bei mir das Navi aus ist, z.B. durch Ziehen des Zündschlüssels, habe ich keine Hotsport Verbindung mehr zum Handy, entsprechend wäre bei jeglicher Kontrolle kein Blitzerwarner vorhanden, da sich der Hotsport auch nicht wieder automatisch verbindet...:D

    953948_5.png Am 16.11.2023 mit 139643 Kilometern als gepflegtes 1. Hand Fahrzeug mit ;( und :freu: verkauft.

    Vielen Dank für die Zeit, sowohl an das Auto, als auch an das Forum :-)

  • Verbindest du den Hotspot jedesmal per Hand mit dem Navi wenn du ihn brauchst?
    Wäre mir jetzt zu nervig, bei mir aktiviert sich der Hotspot sobald die Bluetooth Verbindung zum Navi aufgebaut wird automatisch und wird beendet wenn das Navi abgeschalten wird.

  • Dann hast du keine Amerikanische Laberbox. Da mußt du das immer IMMER nach jedem Neustart neu verbinden.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Ich verbinde den Hotspot auch nur, wenn ich unbekannte Strecken fahre. Ansonsten kenne ich die zulässigen Höchstgeschweindigkeiten und auch die Plätze, wo die mobilen Blitzer gerne stehen. Aber ich habe noch nie von jemandem gehört, daß man die Einstellungen des eingebauten Navis nach Blitzerwarnern durchsucht hat. Es gibt aber Länder, da wäre ich vorsichtiger.....

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Ein kleines Problemchen wäre da noch: Hat die Polizei den Verdacht auf illegale Funktionen/Einbauten/Umbauten kann sie das Fahrzeug sicherstellen - und einem Prüfingenieur vorführen. Und wenn der etwas findet, dann kriegt man für alles eine Rechnung. Und die ist nicht billig!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Moin,


    nicht der TomTom Life-Service ist per se "illegal", sondern lediglich die (explizit zu aktivierende) Blitzerwarnerfunktion!


    Grüße
    Torsten
    PS: Um mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, muss die Polizei aber schon einen BEGRÜNDETEN Verdacht auf eine Straftat haben oder eine Verkehrsgefährdung vermuten. Die Nutzung der Blitzerwarnerfunktion ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die auch keine Verkehrsgefährdung darstellt.

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Terrorkater
    Ja, am Ende des Tages habe ich bisher noch nicht versucht herauszufinden, wieso es zwischen iPhones und dem Hyundai nicht automatisch klappt. Muss halt den aktiven Hotspot einmal deaktivieren und wieder aktivieren, damit es tut, aber man gewöhnt sich dran.

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  • PS: Um mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, muss die Polizei aber schon einen BEGRÜNDETEN Verdacht auf eine Straftat haben oder eine Verkehrsgefährdung vermuten. Die Nutzung der Blitzerwarnerfunktion ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die auch keine Verkehrsgefährdung darstellt.

    Das ist so nicht ganz richtig. Die Polizei kann das Fahrzeug ebenso zur Beweissicherung einziehen. Beispiel aus der Realität, Der Auspuff wurde als zu laut empfunden und wies offensichtliche Spuren von Manipulation auf. Das Fahrzeug wurde eingezogen, um einem Gutachter vorgeführt zu werden und um Verschleierung (z.B. durch Rückrüstung) zu vermeiden.
    Danach wurde das Strafmaß festgelegt, eine saftige Rechnung präsentiert und der Eigentümer musste Rückrüsten und das Fahrzeug noch einmal vorführen. War ein echt teures Vergnügen.

  • Genau SO habe ich solche Geschichten bei einigen meiner Kunden miterlebt. Hinterher waren sie dann klüger. Und ärmer. ;(

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  • Es wäre denkbar, dass TomTom per Software-Update die Blitzeraktivierung generell aus den Live-Diensten je nach Land rausnimmt.


    Dann eben ein altes Smartphone in den Kofferraum/unter den Sitz/ins Handschuhfach packen und die Blitzer-App laufen lassen... :flüster: Auf den sonst im Auto genutzten Smartphones ist dann keinerlei Blitzerwarner vorhanden...

  • Kann man den neuen Gesetzestext irgendwo einsehen ?


    Grundsätzlich ist es nämlich so, daß Blitzer-Apps die Blitzer nicht anzeigen können, sondern lediglich anzeigen, wo andere Nutzer ein Blitzgerät gemeldet haben.
    Das heißt also es handelt sich um eine Informations-Datenbank, nicht um das aktive Aufspüren und Anzeigen von Blitzern.


    "Angezeigt" werden können Blitzer nur von den klassischen Radarwarnern, die auf die Radarstrahlen der Meßgeräte reagieren.
    Je nachdem wie der Text formuliert ist, kann das einen wichtigen Unterschied machen.

  • Aus der Formulierung eines Textes können aber auch unterschiedliche Interpretationen abgeleitet werden. Anwälte können das - leider auch die Staatsanwälte. Am sichersten fährt man, wenn man sich Gesetzeskonform verhält - und zwar primär beim Fahrstil. Mach ich selber nur manchmal.... :flöt:

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  • Hallo,


    Kann man den neuen Gesetzestext irgendwo einsehen ?

    Eine offizielle Quelle für den neuen Gesetzestext habe ich leider nicht gefunden.


    Der bisherige Wortlaut im §23 STVO ist: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Dieser wird dahingehend ergänzt, dass "Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen."


    Zitat

    Grundsätzlich ist es nämlich so, daß Blitzer-Apps die Blitzer nicht anzeigen können, sondern lediglich anzeigen, wo andere Nutzer ein Blitzgerät gemeldet haben.
    Das heißt also es handelt sich um eine Informations-Datenbank, nicht um das aktive Aufspüren und Anzeigen von Blitzern.

    Hier muss zwischen festen und mobilen Blitzern unterschieden werden. Die Datenbank der festen Blitzer ist bei den meisten Navis in den POIs enthalten.


    Zitat

    "Angezeigt" werden können Blitzer nur von den klassischen Radarwarnern, die auf die Radarstrahlen der Meßgeräte reagieren.
    Je nachdem wie der Text formuliert ist, kann das einen wichtigen Unterschied machen.

    Meines Erachtens war die alte Formulierung "darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." bereits ausrechend.


    Es wäre denkbar, dass TomTom per Software-Update die Blitzeraktivierung generell aus den Live-Diensten je nach Land rausnimmt.

    Ich weiß jetzt nicht ob Renault oder TomTom es veranlasst hat, aber beim neuen Renault Captur gibt es im EasyLink (kommt von TomTom) gar keine entsprechende Einstellungsmöglichkeit mehr.


    Gruß
    Hans

  • Im Radio wird von einigen Sendern ja auch gemeldet, wo nach Sichtung eine Radarkontrolle statt findet. Ursprünglich gab es auch da Unklarheiten, ob das erlaubt ist oder nicht. Mittlerweile scheint das geklärt zu sein, denn die Sender melden immer noch.
    Bei der App ist es ja ähnlich, von daher würde ich auch vermuten, daß es da nichts zu beanstanden gibt.
    Man kann das auch nicht mit technischen Veränderungen am Auto vergleichen, die dessen Betriebserlaubnis erlöschen lassen, wie beispielsweise einen geänderten Auspuff, oder Fahren ohne Führerschein.


    Anders sieht es mit den Radarwarnern aus, die man aufs Armaturenbrett klemmt, um beispielsweise durch die Detektion von Meßstrahlen Alarm auszulösen. Auch andere Leute durch Winkzeichen vor Radarmessungen zu warnen ist verboten, wenn auch verbreitet.


    Die Begründung liegt wohl daran, daß es sich da jeweils um die Störung der hoheitlichen Aufgabe der Polizei handelt, die ja die Sicherstellung des reibungslosen Verkehrs gewährleisen muß (oder so ähnlich).


    In manchen Ländern ist man da aber strenger. Da reicht schon, tagsüber das Licht nicht an zu haben, oder eine Sicherheitsjacke zu wenig zu haben, um blechen zu müssen.


    So gesehen geht es den deutschen Verkehrsteilnehmern noch gut.

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  • Die Geschichte mit den Meldungen im Radio wurde mal damit begründet, dass die Informationen diffuser seien, als die exakte Geokoordinate im Navi. Dem kann ich zwar nicht ganz folgen, aber egal. Es heißt im Radio auch gern mal "Auf B5 im Dorf sowieso auf Höhe der Tankstelle". Damit kommt das den Geokoordinaten schon sehr nahe...

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Hallo,


    Im Radio wird von einigen Sendern ja auch gemeldet, wo nach Sichtung eine Radarkontrolle statt findet. Ursprünglich gab es auch da Unklarheiten, ob das erlaubt ist oder nicht. Mittlerweile scheint das geklärt zu sein, denn die Sender melden immer noch.

    Der Unterschied zwischen Blitzerwarner und den Radiomeldungen besteht darin, dass der Blitzerwarner den Fahrer unmittelbar vor dem Blitzer warnt und die Radiomeldungen alle Fahrer unabhängig von ihren Standorten warnen. Wenn ein Autofahrer eine derartige Radiomeldung kurz vor dem Blitzer hört, ist das nur Zufall.


    Zitat

    Bei der App ist es ja ähnlich, von daher würde ich auch vermuten, daß es da nichts zu beanstanden gibt.

    Den Fahrer informierende Blitzerwarner, egal ob Radarsuchgeräte, Navis oder Apps, sind nicht mehr zulässig. Was aber weiterhin zulässig ist, sind die Nutzung einer entsprechenden App durch einen Beifahrer, der dann den Fahrer informiert oder die Einholung entsprechender Informationen vor Fahrtantritt.


    Es ist auch erlaubt den Gegenverkehr zu warnen, aber nicht mit der Lichthupe oder ähnlichem sondern nur per Handzeichen.


    Gruß
    Hans

  • Ist doch alles Larifari und Karnevalsgedöns.


    1) Können die Schergen diese Regelung weder überwachen noch kontrollieren.
    2) Kann ein Verstoß gegen diese Regelung gar nicht gerichtsfest dokumentiert werden, es sei denn nach der Art des österreichischen Rardargeräts. Und dabei kommt dann auf der ersten Ebene die Obrigkeitshörigkeit von Amtsrichtern zum Tragen, die auf der zweiten Ebene eher selten Bestand hat.


    Und dass wegen eines solchen Verstosses das Fahrzeug sichergestellt werden kann ... :todlach: :todlach: :todlach: ... naja, vielleicht gibt's das wirklich, wer weiss?

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