Polizei verweigert Unfallaufnahme

  • Hallo ihr Lieben. Mein i30 ist wieder Schrott.


    War eben in einer Waschstraße und der Blödmann vor mir hat den Anker geworfen.


    Nun hat mich die Bahn wiederholt auf meinen Vordermann drauf geschoben und meine Front ist eingedrückt. Die Betreiber der Waschstraße hat das Videomaterial gesichtet und bestätigt das auch.


    Der Typ ist dann aus der Waschstraße raus gefahren und ist abgehauen. Nummernschild habe ich aber.


    Nun habe ich bei der Polizei angerufen und das gemeldet. Die meinten, das wäre kein Fall für sie, ich solle alle Nachweise sichern und mir nen Anwalt nehmen.


    Was nun? Habt ihr mit sowas schon Erfahrung?


    Viele Grüße


    Chris

  • In dieser Situation musst Du beweisen dass Dein Vordermann (mutwillig oder fahrlässig) gebremst hat (Aufleuchten des Bremslichts). Wenn das auf dem Videomaterial feststellbar ist muss die Polizei auf Deine Strafanzeige MIT Strafantrag hin (wegen Unfallflucht) dieses Videomaterial als Beweismaterial sicherstellen, bevor es gelöscht/überschrieben wird.


    Das Problem dabei ist dass der Betreiber im Fall einer Störung verpflichtet ist, das Transportband zu stoppen um Schäden zu verhindern. Hat es das nicht getan kommt er ebenfalls in die Haftung.
    Das Videomaterial würde eventuell auch das beweisen, also könnte er ein Interesse dran haben, es zu löschen.


    Zum Dritten - wenn Du das Kennzeichen hast und Strafanzeige mit S.-Antrag stellst, müssen die Schergen sowieso ermitteln. Und am Heck Deines Vordermannes sollten sich doch sicherlich Spuren feststellen lassen.

  • Hier muss ich Schlicki allerdings mal recht geben. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und muss von der Exekutive verfolgt werden. Ebenso dazu gehört die Beweissicherung für das darauf folgende Strafverfahren. Ich würde hier schon ein Fass aufmachen.

  • Die Polizei hat wohl insofern recht, als dass das Schadensereignis auf Privatgelände stattgefunden hat.
    Da du selbst Beweise gesichert hast ( Videomaterial, Bestätigung des Betreibers, also Zeugenaussage, Kennzeichen vom Verursacher ) gibt es für die Pol akut keinen Anlass mehr, zum Schadensort zu fahren.
    Die Flucht des mutmaßlichen Verursachers bringst du im Revier zur Anzeige, nun ist die Pol zu Ermittlungen gezwungen.
    Nimm dir nen Anwalt, mein Tip.
    Und viel Glück.

  • Hallo


    Ärgerlich. Aber das es ja laut deinen Aussagen Videomaterial und Zeugenaussage gibt sehe ich das sonst erst mal kein Problem. Im Falle einer Unfallflucht ist es natürlich Aufgabe der Polizei den Fahrer zu ermitteln.

  • Sooooooo Update:


    Ich habe über die Zentrale der Versicherungen erfahren, wo der Herr versichert ist und zwar bei meiner Versicherung. Die haben sich mit Ihm in Verbindung gesetzt. Er ist darauf hin zur Waschanlage gefahren und hat sich das Video angeschaut. Er will jetzt bei der Versicherung anrufen und die Sache zugeben. Er hat sich auch noch 100000 mal entschuldigt. Habe jetzt auch die Kontaktdaten des Herren.


    Grund dass die Polizei nicht wollte, hat der Betreiber mir erklärt: Die Waschanlage ist Privatgelände und daher kein Unfall sondern ne Sachbeschädigung. Ist wohl immer so wenn da was passiert.


    Ich geh morgen früh trotzdem vorsichtshalber zum Anwalt um das Maximale für mich herauszuholen.


    Auf dem Videomaterial sieht man auch, wie er Bremst und sogar den Rückwärtsgang rein haut und mein Auto dann 4 Mal ordentlich gegen seins geschoben wird.


    Was fürn Stress.


    Viele Grüße

  • Moin,


    wie jetzt, er hat den Rückwärtsgang eingelegt?!
    Da würde ich die Frage stellen, ob das (gerade in Verbindung mit der Unfallflucht) Blödheit oder Vorsatz (ich tippe auf Letzteres) war.
    Dann noch streiten wollen und erst als er das (Beweis)Video gesehen hat, alles zugeben?!
    Bei mir könnte er sich seine 100.000 Entschuldigungen in die Haare schmieren. Das war knallhart Unfallflucht, da kann er sich nicht rausreden!
    Macht um die 1.000 EUs Strafe, ein paar Punkte und ein Fahrverbot, wenn es gut läuft.
    Das würde ich ihm jedenfalls gönnen....


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Ich sehe das Gute, ich kassier die Scheine von der Versicherung, lasse das günstig reparieren und verhökere die Kiste direkt wie es mir ja jeder hier im Forum bereits geraten hat.


    Lustig ist auch, ich bin vorn eingedrückt, Nummernschild schief aber bei ihm sieht man NICHTS!

  • Mein Beileid für die Rennerei.
    Was hat er denn für einen Wagen?


    Der i30 besteht vorne gefühlt erstmal nur aus Plastik, wenn dein Unfallgegener noch 'nen alten Blech-Audi oder Benz gefahren hat, ist das klar..

    953948_5.png Am 16.11.2023 mit 139643 Kilometern als gepflegtes 1. Hand Fahrzeug mit ;( und :freu: verkauft.

    Vielen Dank für die Zeit, sowohl an das Auto, als auch an das Forum :-)

  • Auf dem Videomaterial sieht man auch, wie er Bremst und sogar den Rückwärtsgang rein haut und mein Auto dann 4 Mal ordentlich gegen seins geschoben wird.


    Wenn das ein Automat ist hat er sich wahrscheinlich nur verschaltet.


    Grund dass die Polizei nicht wollte, hat der Betreiber mir erklärt: Die Waschanlage ist Privatgelände und daher kein Unfall sondern ne Sachbeschädigung. Ist wohl immer so wenn da was passiert.


    Wenn die Cops faul sind dann ist das so ... tatsächlich müssen sie aber wenn Du drauf bestehst. Was sie aber erfolgreich einwenden können ist das Argument Bagatellschaden. Dafür waren sie bei Dir wohl zu doof.


    Der Waschstrassenbetreiber hat allerdings sicherlich auch keinen Bock auf Kalkmützen, weil seine Anlage in der Wartezeit und bis die Cops fertig wären stehen würde.

  • Nen ziemlich neuen Honda CRV Automatik fährt er. Ziemlicher Panzer wie ich finde.


    Der hat mich eben nochmal angerufen und meinte, er habe nun alles bei der Versicherung zugegeben und ist mit der vollen Schuld einverstanden.


    Morgen schau ich, dass ich nen Gutachter bekomme.

  • Moin,


    für die Fahrerflucht würde ich ihm trotzdem auf jeden Fall eine "reinwürgen".
    Das ist, wie schon geschrieben wurde, eine STRAFTAT!
    Hat sich bei einem Automatik verschaltet..... tssssstsssstssss


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • So etwas hatte ich auch schon einmal in einer Waschstraße, seitdem halte ich immer etwas Platz zum Vordermann, egal was der Waschanlagenbetreiber sagt. Bei mir ist es gutgegangen weil ich sofort die Bremse betätigt habe und meine Signalanlage auch den Namen verdient.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Torsten, es kann durchaus sein dass der das gar nicht bemerkt hat, denn Ruckler in der Waschstrasse sind normal.
    Und glaub mir, ich bin keiner der an das Gute im Menschen glaubt.

  • Moin,


    wenn er den Rückwärtsgang eingelegt hatte und MEHRFACH gegen Dein Auto gekracht ist, dann MUSS er das bemerkt haben! Außerdem wird er doch wohl mal in den Rückspiegel geguckt haben?!
    Wer das nicht bemerkt, der sollte kein Auto mehr fahren.
    Mir hat vor Jahren auch mal ein Oppa beim Ausparken die Fahrertür eingedemmelt. Den Krach habe ich noch im 2. Stock gehört. Er hat kurz die Tür aufgemacht, geguckt und ist losgefahren. Bei der Polizei hat er auch angegeben, dass er es nicht mitbekommen hat. Damit wäre er sogar fast durchgekommen......
    Auf mein Veto hin hat er dann doch eins auf den Deckel bekommen.


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Und wie bekomme ich jetzt das Maximum an Knete aus den seiner Versicherung raus? :)


    Und nein, ich geb dem Opi jetzt nicht noch eine auf den Deckel. Vielleicht hatte er einfach angst oder hats durch die Rollen echt nicht gemerkt.


    Der hat fast geheult am Telefon und es tat ihm auch leid. Ich geb mich damit zufrieden, von seiner Versicherung bestmöglich abzukassieren.

  • Moin,


    ich gerade!
    Hört sich hart an, aber wenn der Opa sich schon in der Waschstraße verschaltet, wer weiß, was er in der freien Wildbahn so veranstaltet.
    Vielleicht weiß er ja schon, dass er (eigentlich) besser seinen Führerschein abgeben sollte und will es nur nicht wahr haben und ist deshalb abgehauen?!
    Seine Reaktion jetzt spricht auf jeden Fall dafür.
    Ich habe das vor nicht langer Zeit privat mit meinem Vater (80, Parkinson) und meinem Schwiegervater (89) durch.
    Beiden mussten wir das Auto quasi mit Gewalt wegnehmen, bevor jemand zu Schaden gekommen ist. So ist es bei kleinen Blechschäden am eigenen Auto geblieben.......
    Denk mal drüber nach!


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Ich war beim Unfall nicht dabei, und ich kenne den Herrn auch nicht. Deshalb kann ich mir hier auch kein Bild über dessen Fahrtüchtigkeit machen. Und daher gilt für mich erstmal: "In dubio pro reo".

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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