geht das? Unfallschaden teilweise auszahlen lassen UND Abtretungserklärung?

  • Hallo zusammen,


    mir ist ein Schaden an meinem Auto entstanden, bei dem ich keine Schuld trage. Es wurde parkend von einem LKW gerammt. Die Versicherung schickte heute einen Gutachter.


    Nun habe ich eine Frage (stelle ich natürlich noch direkt der Versicherung, aber vielleicht hat dennoch jemand Erfahrung damit?):


    Es wäre mir am liebsten, dass der Schaden geregelt wird und ich möglichst wenig damit zu tun habe (neue Heckklappe, neue Scheinwerfer), ich würde also eine Abtretungserklärung unterschreiben. Es gibt aber auch einen ganz kleinen Lackschaden (vielleicht 5mm Durchmesser), der mich nicht groß stört. Ich würde einfach selbst Lack drüber machen, damit es eben nicht rostet. Für meine Ansprüche würde das vollauf reichen. Geht das, dass ich über die Abtretungserklärung alles regeln und reparieren lasse außer eben dem Lackschaden , der mir als Entschädigung ausbezahlt werden würde?


    Oder geht das nur komplett? Also entweder komplett alles regeln/reparieren lassen oder alles auszahlen lassen ohne Reparatur?


    Danke euch für eure Antworten!

  • Das musst du mit der Versicherung des Unfallgegners selber besprechen! Was wir hier dazu meinen, interessiert die nicht.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo,


    mir ist ein Schaden an meinem Auto entstanden, bei dem ich keine Schuld trage. Es wurde parkend von einem LKW gerammt. Die Versicherung schickte heute einen Gutachter.

    Die Gutachter arbeiten bei der Kalkulation in der Regel nicht mit Original- sondern mit Ersatzteilpreisen von Nachbauten zu Einkaufspreisen der Werkstätten. Zudem wird bei Auszahlung an Privatpersonen immer die MwSt einbehalten.


    Zitat

    Oder geht das nur komplett? Also entweder komplett alles regeln/reparieren lassen oder alles auszahlen lassen ohne Reparatur?

    Wie J-2 Coupe bereits schrieb, dass müsstest Du mit der Versicherung klären. Aber selbst wenn sie eine Teilung machen würde sehe ich darin keinen großen Sinn, da die Kosten für die Lackierung nicht 1 zu 1 auf die Karosserieteile zu verteilen sind.


    Beispiel: Für die Lackierung der Fahrertür meines Getz, die unausweichlich getauscht werden musste, sollte ich beim Lackierer 300 € bezahlen. Der vordere Kotflügel war zwar auch leicht beschädigt, hätte aber nicht unbedingt repariert werden müssen. Da dessen zusätzliche Lackierung aber nur 50 € extra bedeutete, habe ich beides lackieren lassen.


    Gruß
    Hans

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