Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig!

  • Habe gerade mal in meine Kaufunterlagen geschaut und gesehen, das ich keine Bearbeitungsgebühren habe ... Kann woran liegen? Netter Händler, nette Bank (läuft über die FFS-Bank) oder woran liegt das?

    Habe wegen der Bearbeitungsgebühren in meinen eigenen Unterlagen recherchiert und festgestellt, es gib sie doch, "Die Bearbeitungsgebühren der FFS Bank". In den Erläuterungen zum Finanzierungsangebot auf der Seite Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite heißt es, "In die Gesamtkosten wurden die Bearbeitungsgebühren und Zinsen eingerechnet". Daran liegt es, dass man sie übersieht! Geschickt getäuscht, es gibt eben keine Kundenfreundlichkeit auch, wenn die FFS was anderes behauptet z. B. in ihrem Schreiben vom 1. Juli 2011.


    Zitat: FFS Bank schafft Kredit-Bearbeitungsgebühr ab
    Mehr Kundenfreundlichkeit und Transparenz bei der Autofinanzierung; Stuttgart, 01. Juli 2011


    Die FFS Bank GmbH erhebt bei Automobil-Finanzierungen im gewerblichen und privaten Bereich keine Bearbeitungsgebühren mehr. Mit diesem Schritt untermauert das Stuttgarter Unternehmen einmal mehr seine hohe Kundenorientierung.

  • Am 13. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die in Kreditverträgen den Verbrauchern berechneten Bearbeitungsgebühren oder das Bearbeitungsentgelt nicht wirksam sind.


    Der BGH geht davon aus, dass es sich in der Regel um sogenannte Preisnebenabreden handelt. Diese sind in formularmäßigen Verträgen, wie etwa AGB unwirksam (XI ZR 405/12, XI ZR 170/13). Dabei hat sich der BGH den zahlreichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte angeschlossen, die zu diesem Thema vorher ergangen waren.


    Zu beachten ist, dass diese Urteile nicht für Gebühren in Bausparverträgen gelten, diese Gebühren wurden vom BGH in einem anderen Verfahren als wirksam erachtet (BGH, Urteil vom 07. Dezember 2010, XI ZR 3/10).”


    Bisher ungeklärt war die Frage der Verjährung. Generell gilt eine dreijährige Regelverjährung. Am 28. Oktober 2014 hat der BGH in zwei Verfahren zu der Frage der Verjährung verhandelt (XI ZR 348/13, XI ZR 17/14).


    Ergebnis dieser Verhandlungen war, dass alle Ansprüche, die zwischen 2004 und 2011 entstanden sind noch nicht verjährt sind. Aber Vorsicht ist hier geboten, denn diese Ansprüche verjähren zum Ende des Jahrs 2014. Für Ansprüche aus dem Jahr 2004 gilt noch eine weitere Besonderheit: hat der Verbraucher keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen (also etwa geklagt), gilt eine absolute Verjährung von 10 Jahren – und zwar tagesscharf. Ist der Anspruch am 12.12.2004 entstanden, verjährt dieser am 12.12.2014.


    Quelle: https://www.bankright.de/ihre-rechte/

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