Schwierige Konstellation - Versicherungen i30 und i40

  • Hallo Leute,


    ich hoffe, es gibt hier Versicherungsprofis unter euch und es kann mir jemand helfen.


    Folgende Konstellation:

    • i30, finanziert durch Kredit, mittlerweile abbezahlt, Brief liegt vor. Kreditnehmer und Halter bin ich, Fahrer jedoch meine Freundin
    • i40, finanziert durch Auto-Kredit, Zahlung läuft noch, Brief liegt bei der Bank. Kreditnehmer und Halter ist meine Freundin, Fahrer jedoch ich

    Versicherungen:

    • i30: versichert auf meinen Namen, Freundin ist als weiterer Fahrer eingetragen
    • i40: versichert auf meine Freundin, ich bin als weiterer Fahrer eingetragen

    Ich hätte die Versicherungen damals anders abschließen müssen, Versicherungsnehmer jeweils der Fahrer und Halter der jeweilige Partner... Im Nachhinein bin ich nun schlauer...


    Nun ist es so, dass der i40 weg muss und ich einen Dienstwagen (Audi A6) bekomme und auf meinen Namen zulassen und versichern muss. Solange der i40 noch nicht verkauft ist, wollte ich ihn angemeldet lassen. Also müsste ich den A6 als Zweitwagen auf meinen Namen versichern, korrekt? Was gebe ich bei der SF-Klasse an? Die SF-Klasse des i30-Vertrages? Da meine Freundin in diesem Jahr einen Unfall hatte, wurde ich auch noch von SF13 in SF6 runtergestuft :-(


    Ich würde gern die Versicherung des i30 zum Jahresende kündigen und eine neue Versicherung abschließen (Versicherungsnehmer: Freundin, Halter: ich), dann muss ich das Fahrzeug nicht neu zulassen/umschreiben. Den i40 würde ich dann zum Jahresende abmelden, damit der i30 bei meiner Freundin nicht als Zweitwagen läuft (wir erinnern uns, der i40 ist auf sie versichert). Den A6 würde ich jetzt als meinen Zweitwagen versichern und zum 01.01.2020, wenn der i30 "umversichert" ist, als alleinigen Wagen versichern. Geht das?


    Wir haben echt eine blöde Konstellation, ich hoffe, ihr blickt durch (ich tue das bald nicht mehr...) und könnt mir helfen.
    Danke! :-)

  • Da du beide Kfz. behalten möchtest, kannst du keine SF Klasse gesondert eintragen. Dies geschieht dann meist als Zweitwagenregelung in einer günstigeren SF Klasse als SF0. Du musst als weiteres Fahrzeug dann den i30 angeben, damit hierauf die Zweitwagenregelung greift.
    Den i40 als Referenz kannst du nicht nehmen, da der auf den Namen deiner Freundin läuft.


    PS: du kannst den Zweitwagen bei einer beliebigen Versicherung anmelden, mittlerweile werden Fremdversicherer auch anerkannt.

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Wer der Fahrer der jeweiligen Autos ist, spielt da keine Rolle. Entscheidend ist, wer der Versicherungsnehmer ist. Die SF Klasse hat nur der Versicherungsnehmer erwirtschaftet, nicht der Fahrer oder Halter. Manche Versicherungen akzeptieren aber unter gewissen Umständen ein überschreiben des Schadensfreiheitsrabattes auf eine andere Person, vorzugsweise Familienangehörige des Versicherungsnehmers.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nein, das sind unterschiedliche Versicherungen.
    Ich würde gerne mit dem i30 und dem A6 zu einer einzigen (anderen) Versicherung gehen. Namen darf ich wahrscheinlich nicht nennen (Werbung?!)...

  • du kannst die versicherungen zusammenlegen, laufen beide auf deinen namen.

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Ok, was wäre jetzt die beste Reihenfolge der nächsten Schritte?

    • Versicherung des i30 (Versicherungsnehmer ich, SF6) zum Jahresende kündigen und neue Versicherung bei Versicherung x zum 01.01.2020 (Versicherungsnehmer Freundin, SF 3) abschließen
    • Versicherung des A6 bei Versicherung x abschließen (Versicherungsnehmer ich, SF6 angeben) als Zweitwagen, da Versicherung des i30 noch bis Ende des Jahres auf meinen Namen läuft
    • i40 zum Ende des Jahres stilllegen und Versicherung kündigen, damit meine Freundin den i30 nicht als Zweitwagen angeben muss
    • Versicherung des A6 zum 01.01. ummelden und nicht mehr als Zweitwagen laufen lassen, da der i30 dann auf meine Freundin versichert ist.

    alles korrekt so?

  • Eine gewisse Übergangszeit akzeptieren die meisten Versicherten, daß beide Wagen unter gleichen Bedingungen auf den Halter versichert sind, um den Verkauf abzuwickeln. Wie das die jeweilige Versicherung handhabt, würde ich am besten direkt mit der Versicherung klären.
    Auf jeden Fall würde ich vermeiden, den I40 abzumelden, bevor er verkauft ist. Läuft denn der Kredit auch ab?

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • nein, der Kredit läuft leider noch, deswegen versuchen wir auch, den i40 bei einem Händler zu verkaufen, der dann gleich den Kredit ablöst...

  • Noch eine Frage: in diesem Jahr bin ich in der SF 13 eingestuft, meine Freundin hatte aber wie gesagt dieses Jahr einen Unfall und ich bin dann ab 2020 in SF 6 bei diesem Versicherer eingestuft.


    Da ich jetzt die Versicherung aber kündige und meinen A6 versichern muss, stellt sich mir die Frage:
    Was muss ich beim neuen Versicherer angeben? SF 13? Und bei Schäden im letzten Jahr „ja“. Der neue Versicherer setzt sich ja sowieso mit dem alten Versicherer in Verbindung... oder was meint ihr?

  • Hallo,

    ...Was muss ich beim neuen Versicherer angeben? SF 13? Und bei Schäden im letzten Jahr „ja“. Der neue Versicherer setzt sich ja sowieso mit dem alten Versicherer in Verbindung... oder was meint ihr?

    Die Frage ist, wonach der neue Versicherer fragt. Fragt er nach der aktuellen SF-Einstufung oder nach der ab dem 1.1.20. Wenn ersteres, dann musst Du SF 13 angeben und die Frage nach einem Schaden im letzten Jahr bejahen.
    Grundsätzlich ist es aber richtig, die neue Versicherung fragt bei der alten nach und nur was dabei raus kommt gilt dann für den Versicherungsvertrag. Die vorherige Angabe dient also quasi nur für die unverbindliche Beitragsberechnung.


    Gruß
    Hans

  • Moin.
    Deine aktuelle Versicherung würde Dich von SF13 in SF6 für 2020 (aufgrund des Schadens in 2019) einstufen...; wechselst Du allerdings die Versicherung, hängt es einzig allein von der neuen Versicherung ab, in welche SF die dich einstufen...
    Die jeweiligen Rückstufungsschritte legt jede Versicherung nämlich separat fest.
    Heißt, die neue Versicherung kann Dich in SF 9 oder auch in SF3 etc. pp. einstufen; das gilt es vorher zu erfragen bzw. zu eroieren.
    Grüße

  • Die Versicherung, bei der du den Schaden gemeldet hast, korrigiert auch die SF-Klasse.
    Es erfolgt dann eine Nachmeldung nach den Nachversicherer.

    Golf 7 und Seat Ibiza


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    Schüss! :-)

  • Darkydark
    ja, das weiß ich, dass es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann. Die Versicherungen, die ich im Blick habe, stufen auf SF 6 zurück.


    Ich habe bei einer Versicherung auch gelesen, dass es möglich ist, einen Schaden zu übertragen. Das wäre für mich die perfekte Möglichkeit, da ich den Schaden ja auch nicht verursacht hatte. Meine Freundin würde das auch akzeptieren. Sie würde von der SF 2 in die SF 1/2 zurückgestuft werden und ich könnte in der SF 13 mit dem teuren Audi A6 bleiben.
    Wie funktioniert das genau? Muss ich bei der entsprechenden Versicherung bereits Kunde sein oder kann ich jetzt von Versicherung x (ich) und Versicherung y (meine Freundin) mit beiden Autos zu Versicherung z wechseln und den Schaden gleichzeitig auf sie übertragen, so dasss wir beide in SF 13 und SF 1/2 eingestuft werden?

  • Hallo,


    ...Ich habe bei einer Versicherung auch gelesen, dass es möglich ist, einen Schaden zu übertragen.

    Das lese ich jetzt zum ersten Mal seit ich Auto fahre. Kannst Du mir mal sagen wo Du das gelesen hast?


    Oder hast Du das mit der Übertragung der SF auf eine andere Person verwechselt?


    Gruß
    Hans

  • man kann die SF-Klasse übertragen, aber einen Schaden kann man nicht einer anderen Versicherung (und damit SF-Klasse) zuordnen

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Hornochse
    Nach dem Lesen der Versicherungsbedingungen und etwas logischem Überlegen beziehen die sich wirklich auf die Übertragung der Schadensfreiheitsklasse, der Begriff Schadensverlauf ist echt verwirrend.


    Gruß
    Hans

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