Fahrzeugschein im Auto lassen erlaubt?

  • hi,


    ich habe den Orginal-Schein zuhause!


    Habe im Auto und im Geldbeutel eine Beglaubigte Kopie vom Schein mit stempel und Unterschrift!


    Bekommt man auf jeder Gemeinde-oder Stadtverwaltung!


    Hatte damit ,mit den Grün/weißen..ähhh.. blau/silbernen noch keine probleme!! :cheesy:

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    gruß Moose


    :teach:Für alle die NOCH keine i 30/cw Deutsche Betriebsanleitung ( wg. EU-Import, etc...) haben, HIER als PDF Datei!! :evil:

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  • wenns geht, ne gute idee. :super:
    musste da etwas bezahlen, oder geht das auch unentgeltlich?

  • hi,


    ne ich bezahl nix, gut meine Mum arbeitet auf der Gemeinde, muß aber zum Kollegen denn nur der ist befugt dieses amtlich zu beglaubigen!!


    Wenn dann dürfte das aber höchstens 5-10€ kosten, ist mir aber nix bekannt!


    evtl kann man sich den Schein ja auch in anderen Einrichtungen (..?...) beglaubigen lassen??


    jedenfalls hatte ich bis jetzt keine Probleme mit Polizei... eine beglaubigte Kopie ist im Auto und eine im Geldbeutel!!
    Und das Original ist schön zuhause! :wech:

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    gruß Moose


    :teach:Für alle die NOCH keine i 30/cw Deutsche Betriebsanleitung ( wg. EU-Import, etc...) haben, HIER als PDF Datei!! :evil:

  • mit dem Auto meiner Eltern hatte ich auch mal mit einer einfachen Kopie keine Probleme. Es liegt immer am Polizisten! Wenn der Polizist gemein ist, reicht dir aber auch eine beglaubigte Kopie nicht, denn es ist ja nicht gewährleistet, dass mitlerweile sich Daten im Fahrzeugschein geändert haben die auf der Kopie nicht vorhanden sind.
    Vielleicht hast du ja dem Käufer deines Wagens den Wagen wieder geklaut und fährst damit jetzt rum?

  • Die Kopie eines Fahrzeuscheines wird bei einer Kontrolle NICHT anerkannt, ausschließlich der original Fahrzeuschein ist ein gültiges Dokument das beim Führen eines KFZ`s mitgeführt werden muß. Ich kann ja auch nicht mit einem kopierten 50Euroschein bezahlen und sagen: der echte liegt zuhause ich bring ihn dann morgen vorbei. =)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von Coupe_Chris
    Jede Bank einschließlich der, in der ich arbeite beglaubigen ne Kopie mit Stempel und Zwei-Augen-Prinzip.


    Chris, jetzt oute ich mich auch mal: Ich bin Bankkaufmann und arbeite seit über 12 Jahren in dem Beruf. Und ich muss dich jetzt auf mindestens vier Fehler hinweisen, die ein Azubi bei mir im zweiten Lehrjahr maximal einmal macht, wenn ich ihn frage: nämlich das erste und das letzte Mal!


    1) Die Aussage "Jede Bank" ist komplett falsch
    2) Beglaubigt wird in der Regel in einer Bank gar nichts!
    3) Und schon gar nicht im Zwei-Augen-Prinzip
    4) und erst recht nicht mit Stempel.


    Richtig wäre:


    1) Jedes öffentlich-rechtliche Institut, sofern es siegelführend ist, kann kopierte Unterlagen unter Vorlage von Original und Kopie mittels Siegel und zwei Unterschriften (häufig reicht sogar eine) rechtswirksam beglaubigen und damit erklären, dass Inhalt beider Dokumente identisch und richtig sind. In der Regel sind diese öffentlich-rechtlichen Institute dann Sparkassen, die als Gewährträger z.B. häufig die Kommune haben.
    2) Ein Regionales genossenschaftliches Institut wie z.B. eine Volksbank oder eine Groß- und Universalbank (z.B. Commerzbank, Deutsche Bank, Targobank, SEB, Allianzbank etc.) besitzt keine amtliche Legitimation, um behördenfeste und rechtssichere Beglaubigungen durchzuführen, da eine Beglaubigung einen Amtsakt darstellt, der nur von entsprechend betrauten öffentlichen Würdenträgern (z.B. Behörden und deren Mitarbeitern, Notaren oder auch Pfarrern/Pastoren) durchgeführt werden darf, die aufgrund Ihrer Tätigkeit und Funktion moralische Einwandfreiheit und damit öffentlich guten Glauben genießen. Das alles trifft auf die Breite Masse von Banken und deren Mitarbeitern nicht zu, i.d.R. handelt es sich um private nicht-öffentlichrechtliche Institute.
    In einer Bank wird üblicherweise hausintern gerne bestätigt, dass zu einer Kopie ein Original vorgelegen hat. Die Richtigkeit des Inhaltes wird damit nicht bestätigt. Und schon gar nicht bankfremde Kunden-Unterlagen gegenüber Dritten. Wenn ein SchuPo einen Bankstempel auf der Fahrzeugscheinkopie sieht, lacht der sich kaputt und fragt, was der Unfug soll. Als nächstes schreibt der eine Anzeige wegen Amtsanmaßung. Ist übrigens ein Straftatbestand.


    3) Und wenn eine Bank gegenüber Kunden Bestätigungen abgibt, dann werden üblicherweise zwei Mitarbeiter unterzeichnen im Rahmen des 4-Augen-Prinzips.


    4) Ein privates Institut nutzt Stempel, öffentlich bestellte und zu Beglaubigungen befähigte Würdenträger bedienen sich eines Siegels (auch wenn es sich heutzutage um dasselbe technische Gerät des Stempels handelt).


    Genau diese Falscheinschätzung führt immer wieder dazu, dass Kunden auch bei meinem Arbeitgeber auftauchen und wünschen, dass wir Ihre Existenz (z.B. auf Lebensbescheinigungen diverser Versicherer) beglaubigen. Beglaubigung wird i.d.R. tatsächlich verlangt, weshalb wir die Leute regelmäßig zur Sparkasse, zum Pastor oder zur Gemeinde schicken müssen, weil sie den juristischen Unterschied zwischen Bestätigung und Beglaubigung nicht kennen und verstehen.
    Dumm nur, dass im jurstischen Zweifel dann Versicherungszahlungen ggf. angefochten werden können und dem Versicherten dann ein Problem entsteht. Wer seinen Kunden unkompetenterweise soche Beglaubigungen zusagt, der begeht eine Falschberatung erster Wahl.


    Was also im konkreten Fall bedeutet:


    Wenn wir schon Kopien des Fahrzeugscheins anfertigen zwecks Verteilung im Familienkreis, dann direkt von einer Behörde, einem Pfarrer/Pastor (im weltlichen Teil der Kirche spricht man auch von Kirchenamt oder Pfarramt!), einem Notar beglaubigen lassen - UND NICHT ZUR GEWÖHNLICHEN HAUSBANK GEHEN!


    Moose hat es richtig gemacht und auch gleich ein schönes praktisches Beispiel mitgeliefert. :super:


    Grundsätzlich hat der SchuPo allerdings die hoheitliche Freiheit zu entscheiden, ob ihm das besiegelte Kopierpapier reicht oder ob er das Original will. Die besiegelte Kopie wäre für ihn vermutlich nur ein Anscheinsbeweis, dem er nicht unbedingt folgen muss. Als Notnagel in der Geldbörse für das vergessene Original allerdings sicherlich nicht das schlechteste. Frage ist nur, ob das der Spaß wert ist.
    Denn wie bereits festgestellt wird die Beglaubigung mit Sicherheit Geld kosten.


    Nehmt lieber das Original mit, so groß und schwer ist das Ding auch nicht.
    Und lasst es eben nicht im Auto liegen ob der Funktion als Legitimation zur berechtigten Nutzung des KFZ. Ein Dieb freut sich. Juhu! :freu:


    Gruß
    Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Autofahrer sind verpflichtet, Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil 1) als Original dabeizuhaben. Denn nur dann lassen sich Fälschungen und rechtswiedrige Veränderungen erkennen. auch eine beglaubigte Kopie reicht nicht aus. Wer ein Duplikat vorlegt, muß mit einem Bußgeld von 10.-€ rechnen. Noch schlimmer wird es, wenn Farbkopien mitgeführt werden, die dem Original sehr ähnlich sehen. Hier kann sich der Betreffende sogar der Urkundenfälschung strafbar machen. -(ADAC April 2012)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von Jostor
    Nehmt lieber das Original mit, so groß und schwer ist das Ding auch nicht.
    Und lasst es eben nicht im Auto liegen ob der Funktion als Legitimation zur berechtigten Nutzung des KFZ. Ein Dieb freut sich. Juhu! :freu:


    Hi,
    wenn er drin ist passiert auch nicht's und stellt bei Diebstahl auch keine grobe Fahrlässigkeit dar. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist für Verkauf usw. eh wichtiger.

  • Zitat

    Original von dk1
    Hi,
    wenn er drin ist passiert auch nicht's und stellt bei Diebstahl auch keine grobe Fahrlässigkeit dar...


    Da gibt es aber auch ganz andere Ansichten zu. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen wollen. >klick<

  • Da habe ich ein neueres Urteil vom OLG Oldenburg, Urteil vom 26.06.2010 – 5 U 153/09
    Zitat aus dem Urteil:
    Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar.


    Quelle
    Kann nur wiederholen Zulassungsbescheinigung Teil II ist wichtiger.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Na schön, dann haben wir Pro und Contra bei den OLG Urteilen und die Gewissheit, dass derjenige, der das Auto gestohlen hat, bei einer reinen Routinekontrolle schon mal nicht weiter auffällt. Sehr beruhigend...


    Raus aus dem Auto mit dem Ding!

  • Zitat

    Original von realmaster
    dass derjenige, der das Auto gestohlen hat, bei einer reinen Routinekontrolle schon mal nicht weiter auffällt. Sehr beruhigend...


    Reinen Routinekontrolle !!! Was ist das ?? Ich habe meine letzte vor ca. 8Jahren gehabt. Da haben die Langfinger in unserer Gegend gute Chancen, wenn das Auto nicht als gestohlen gemeldet ist und auffällt.


    Aber hier im Forum gibt es doch bestimmten auch Polizisten. Mich würde ja mal interessieren, wenn der Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter ist, wird da bei einer Kontrolle nicht routinemäßig in der Zentrale nachgefragt ,ob das Fahrzeug gestohlen wurde?

  • Drinnen oder Draußen ? Wenn ich alleiniger Halter und Fahrzeuglenker des Fahrzeugs bin, sind die Papiere immer in der Briefbörse...da gibt es eigentlich keine Fragen.


    Aber was ist, so wie in meinem Fall, wenn 2 Fahrzeuge und 2 Fahrer diese unterschiedlich benutzen? Jedesmal den Austausch der Papiere??? :mauer:
    Da alle beide Fahrzeuge mit Keyless ausgestattet sind, liegen beide Adapter/Codes auch immer in den Hosentaschen.


    Da ich garantiert nicht der einzige in dieser Konstellation bin, sollte man vielleicht schon über die Zulassungsstelle oder KFZ-Versicherung einen 2. Schein beantragen können.
    Schließlich wird in fast jeder Versicherung gefragt, wer das Fahrzeug noch fährt....meistens der Ehegatte...mit.


    Und eine beglaubigte Kopie ist im Ernstfall einfach nur eine "Kopie". :evil:

  • Zitat

    Original von Turboprox
    Aber was ist, so wie in meinem Fall, wenn 2 Fahrzeuge und 2 Fahrer diese unterschiedlich benutzen? Jedesmal den Austausch der Papiere???


    Japp, genau so gehört das. Und da die ZB I (KFZ-Schein) eine Urkunde darstellt, wird vermutlich i.d.R. keine zweite ausstellbar sein, ohne dass für die erste Urkunde eine Verlusterklärung oder ein Aufgebotsverfahren erfolgt ist.


    Die Teile haben nämlich Seriennummern.

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Wenn mein Auto inkl. darin aufbewahrtem KFZ-Schein gestohlen wird, muß ich der Polizei und meiner Versicherung eben glaubhaft versichern, das ich den KFZ-Schein nur AUSNAHMSWEISE in Auto liegen ließ, was im gegenzug zur STÄNDIGEN Verwahrung im Auto keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Und wenn jemand so viel Schiß hat daß sein Auto gestohlen wird, soll er den Schein eben zuhause liegen lassen und bei einer eventuellen Kontrolle (kommt alle paar Jahre mal vor) eben die 10€ Verwarngebühr bezahlen. Alles andere ist doch nur geistige Kleingärtnerei!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Wenn mein Auto inkl. darin aufbewahrtem KFZ-Schein gestohlen wird, muß ich der Polizei und meiner Versicherung eben glaubhaft versichern, das ich den KFZ-Schein nur AUSNAHMSWEISE in Auto liegen ließ, was im gegenzug zur STÄNDIGEN Verwahrung im Auto keine grobe Fahrlässigkeit darstellt.


    Kleiner boeser Juristen- Trick. :D Eben clever.
    Wenn aber die Versicherung 10000€ zahlen muss, stellen die sich gerne quer und tun das als Schutzbehauptung ab. Die zahlen dann nicht. Ein OLG- Urteil nutzt dann erstmal nichts. Dann klag mal gegen eine Versicherung. Das ist nicht vergnuegungssteuerpflichtig
    Warum nicht den kleinen Schein in die Brieftasche umraeumen? Der sieht dann zwar nach 2 Jahren wie Sau aus. Aber was solls.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    2 Mal editiert, zuletzt von Fred ()

  • ich habe alle meine Fahrzeugscheine immer in der Brieftasche, der älteste ist schon 8 Jahre da drin, und immernoch in einem akzeptablen zustand. Ich persönlich lasse keine Papiere im Auto, wenn jemand anderes fährt (ohne KFZ-Schein) war das bisher kein problem, weil in 30 Jahren noch keiner kotrolliert wurde, der sich eines meiner Autos "geliehen" hatte.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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