Fahrzeugschein im Auto lassen erlaubt?

  • Weiß jemand ob es ärger mit der Versicherung gibt, wenn man den Fahrzeugschein im Auto lässt und der Wagen geklaut wird? Ich möchte aber kein Hörensagen, sondern Aussagen von Versicherungen etc.


    Meiner Meinung nach müsste es egal sein, denn der Fahrzeugschein ist ja kein Besitznachweis. Das ist na nicht mal mehr der Fahrzeugbrief (steht sogar drauf). Und wenn ihn einer klaut weiß er ja nicht vorher ob der Schein im Auto ist. Bei einer Polizeikontrolle kontroliert die Polizei sowieso ob der Wagen geklaut ist, wenn Fahrer und Halter nicht übereinstimmen. Genauso könnte man wegen der Fahrgestellnummer den Wagen nicht in Deutschland zulassen. Im Übrigen machen alle Mietwagenfirmen das nicht anders. Und ich hab sowieso eine Diebstahlwarnanlage :P


    Aber wie das Rechtlich ist, würd ich trotzdem gerne mal wissen.

  • Würd mich aber auch mal interessieren!
    Hab auch schonmal gehört eine kopie im Auto würd reichen aber naja wie immer hat man es gehört nur was stimmt weiß wieder keiner :cheesy:

  • HDI hat mir das hier geantwortet:


    Zitat

    Der Fahrzeugschein darf im Pkw verbleiben - dies hat beim HDI keinerlei Einfluss auf eine eventuelle Regulierung im Schadenfall.


    Den Brief dagegen sollten Sie nicht im Pkw aufbewahren.

  • Es ist sogar Pflicht den Fahrzeugschein mitzuführen, da sonst der Fahrzeughalter nicht ermittelt werden kann. Dass kann nur die Polizei.
    Man sollte lediglich den Fahrzeugbriefe getrennt vom Fahrzeug aufbewahren!!!
    Außerdem gibt es nur noch vereinzelt Fahrzeugschein und Brief.
    Wurde auf Zulassungsbescheinigung 1 und 2 umgestellt.


    Gruß


    Chris

  • Ja, verpflichtet den Schein mitzuführen, bist du.
    Die Streitfrage ist eben nur ob der auch im Auto verbleiben darf oder ob er dann beim Fahrer sein sollte.

  • wenn bei einem diebstahl deines autos der originale KFZ schein im auto liegt, der dieb also im besitz des scheins ist, erweckt dies bei eventuellen kontrollen (z.b. an den grenzen der EU) den eindruck, das der fahrer die nutzungsberechtigung für dein fahrzeug hat. bedeutet nichts anderes, als dass der halter des fahrzeuges (sprich du) ihm das fahrzeug überlassen hat. der dieb dürfte es dann wesentlich einfacher haben, das auto ausser landes zu schaffen.


    ich bin nun kein fachmann für versicherungen bzw. kein polizist, aber für mich wäre das grob fahrlässig. als versicherer würde ich große chancen sehen, dir keinen schadenersatz auszahlen zu müssen, auch wenn sie dir vllt diese mail da geschrieben hat.


    und man sollte sich den rechtlichen unterschied von besitz und eigentum klar machen. wer im besitz des autos ist, muss nicht der eigentümer sein, allerdings der fahrzeugschein gibt dem besitzer (also dem momentanen fahrer) des autos die rechtliche legitimation, dieses zu führen, da erst einmal davon ausgegangen werden muss, dass der eigentümer den original schein weitergegeben hat, auch wenn er vllt nur hinter der sonnenblende klemmte ...

  • Zitat

    Original von Fratay
    allerdings der fahrzeugschein gibt dem besitzer (also dem momentanen fahrer) des autos die rechtliche legitimation, dieses zu führen, da erst einmal davon ausgegangen werden muss, dass der eigentümer den original schein weitergegeben hat, auch wenn er vllt nur hinter der sonnenblende klemmte ...


    wenn dann erweckt es nur den Anschein, dass er mit dem Auto fahren darf. Nur weil er den Fahrzeugschein hat, heißt das noch lange nicht dass er damit auch fahren darf!


    Bei Polizeikontrollen wird im übrigen sowieso immer eine Diebstahlabfrage gemacht, wenn der Fahrer nicht die Person ist die im Fahrzeugschein steht. An der Grenze natürlich leider nicht!


    Des weiteren habe ich dadurch, dass ich den Schein im Fahrzeug lasse nicht den Diebstahl gefördert, so als wenn ich das Auto nicht abschließe. Das wäre höchstens fahrlässiges handeln.


    Außerdem hat mein Auto eine Diebstahlwarnanlage und eine Wegfahrsperre, ob das Auto dann noch geklaut wird?

  • Also ich oute mich mal, ich arbeite in ner Bank und verkaufe auch Kfz-Versicherungen für die Allianz und diese macht keinen Unterschied ob du den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung im Auto hast.


    Gruß


    Chris


  • nun ja, is eh alles theoriekram. wenn es erst einmal "den anschein erweckt", ist zumindest der erste schritt schon mal getan, das dem dieb geglaubt wird.


    aber ok, ich will hier niemanden belehren oder den oberschlaumeier spielen. ob nun deine diebstahlwarnanlage und wegfahrsperre einen diebstahl verhindern oder nicht... wer weiß das schon ..., ob da nun noch der schein im wagen liegt ... jedem seine eigene sache... eine beurteilung was grob fahrlässig ist ... dazu fehlt mir der rechtliche hintergrund, mögen andere das einschätzen.


    ich jedenfalls schleppe mich nicht an meinen papieren tot und sehe eigentlich keinen hinderungsgrund, diese bei mir zu tragen. erfahrungen muss halt jeder selbst machen, in diesem sinne, dir viel glück und hoffentlich keinen schadensfall/diebstahl.

  • Für leute die so viel angst haben ihren orginal Schein zu verlieren, könnte man ja mal nachfragen ob eine Kopie im Fahrzeug bzw mitzuführen ausreicht.

  • Zitat

    Original von Fratay
    ich jedenfalls schleppe mich nicht an meinen papieren tot und sehe eigentlich keinen hinderungsgrund, diese bei mir zu tragen.


    ich schon, nämlich dass er viel zu groß ist für mein Portmonee ist und total verknickt und verschmutzt würde. Ich glaub einfach mal meiner Versicherung! :D


    Toro: der Polizei genügt das normalerweise nicht!

  • mein fahrzeugschein liegt zu 90% immer im auto, da er wie
    vodka-redbull schon sagte mir zu sehr verknickt. hat auch zwei vorteile ich kann ihn nicht vergessen und bei einer kontrolle ist er immer griffbereit. hatte bis jetzt aber auch noch keinen diebstahl. :bang:

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    ... dass er viel zu groß ist für mein Portmonee ist und total verknickt ... würde


    Also, der Kfz-Schein (Teil I) ist im Original dreifach gefaltet auf Din A7 (74 x 105 mm) was einem Achtelblatt entspricht! :rolleyes:


    Ohne das Papier weiter knicken zu müssen, passt es genau in meine Geldbörse. :winke:


    Darum habe ich den Kfz-Schein immer bei mir. :D


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

  • Hatte ich normal auch immer aber im Geldbeutel, der bei mir am Hintern ist, leidet das Teil trotzdem. Bei mir war sogar schon dieser komische stempel abgegangen der immer drauf gemacht wird.

  • hmm... ich habe auch immer nur eine Kopie des Scheins im Auto, weil meine Frau den Wagen auch mal fährt... dieses ständige hin-und-herreichen des Fahrzeugscheins nervt... von daher habe ich immer das original in der Geldbörse und eine Kopie liegt im Handschuhfach...

  • Wenn nur deine Frau den Wagen noch fährt, könnte sie ja die Kopie in ihre Geldbörse tun ... :denk:


    ... oder findet sie die dann nicht wieder ? :freu:


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

  • Hi Leute wollte mich mal zu diesem Thema zu Wort melden.
    Ob es erlaubt ist keine Ahnung. Aber ich habe da mein eigenes System.
    Bitte jetzt nicht lachen, ich benutze wie meine Frau eine Handtasche (modernerer Name für Herren "Messengerbag").
    Ich benutze diese Taschen jetzt seit 6-7Jahren und kann es mir ohne nicht mehr vorstellen. In der Tasche ist mein Handy, Filofax, Geldbeutel manchmal oder halt am Mann, Papiere, Navigationsgerät (da ich es bei Temperaturschwankungen nicht im Wagen lassen will).
    Ja ihr werdet jetzt sagen ist was für Opas dachte ich auch früher, aber es gibt da wirklich moderne kleine Taschen die echt praktisch sind.
    Manche sagen dann kann es ja passieren das ich die Tasche irgendwo liegen lasse. Ich kann nur sagen ja am Anfang ist es so, aber nach einer gewissen Zeit fehlt einem schon was wenn man sie nicht dabei hat und merkt es sofort

  • Macht mein Onkel auch so. Der ist auch mit so einer Tasche unterwegs und zwar seit ich denken kann.

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