fiktive Reparaturkostenabrechnung

  • Ich habe da so meine Bedenken.
    Welche Versicherung soll das gewesen sein, die einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt möchte, vor allem bei einem Schaden über 1000 €? Dafür werden anerkannte Gutachter (freie Wahlmöglichkeit) eingeschaltet, schon allein der Rechtssicherheit wegen.
    Anwaltliche Vertretung beeindruck überhaut keinen, schon gar keiner Versicherung, denn das ist normaler Umgang, die wägen nur den Kosten-Nutzenfaktor ab. Eine Versicherung ist für diesen Fall genauso abgesichert und bei erhöhten Kosten werden diese auf die Beiträge umgelegt.
    So wie es Fred macht, ist es absolut in Ordnung und empfehlenswert. Es geht ja nicht darum gleich Klage zu erheben, sondern sich ordentlich vertreten zu lassen, wovon man selbst keine Ahnung hat.

    Ob Hund, Katze oder Maus, McDonalds macht ein Big Mac draus.

  • Zitat

    Original von Fred


    Ich bin auch kein Versicherungsspezialist. Deshalb hole ich mir bei einem groesseren Unfallschaden ( ab 1500 €) der von einem anderen verursacht wurde, immer fachliche Hilfe von einem Rechtsanwalt und einem von mir beauftragten Gutachter. Die Kosten hat bisher immer die gegnerische Versicherung uebernehmen muessen.
    ...


    Geile Sache @Fraed, nachdem du zunächst Verständnis heuchelst,


    Zitat

    Original von Fred
    Danke Moppi, Ist jetzt klar...


    schwenkst du dann um auf die andere Seite und empfiehlst auch einen Anwalt. Auf gut deutsch nennt man so etwas Charakterschw...


    Zitat

    Original von Fred
    ...Ich bin auch kein Versicherungsspezialist...


    Nein. Bislang du dadurch aufgefallen, für nichts Spezialist zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Zitat

    Original von Datendieb
    ...Anwaltliche Vertretung beeindruck überhaut keinen, schon gar keiner Versicherung, denn das ist normaler Umgang, die wägen nur den Kosten-Nutzenfaktor ab.


    Einen Fehler in der Aussage, 3 im Satz. Da bekommt der Nick irgendwie Sinn...

  • Realmaster hat wohl in diesem Forum die Lizenz, andere User persoenlich anzufeinden.
    Er hat ja auch die Lizenz, mit dem Super Moderator Ceed zusammen die Hyundai- Presseerklaerungen zu schreiben.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Datendieb
    realmaster: Nun, dann eine inhaltliche Erklärung bitte wo der Fehler liegt.


    Gerne. Anwaltliche Vertretung beeindruckt die Assekuranz. Das sind Erfahrungen aus einem langen Autofahrer-Leben.


    Zitat

    Original von Fred
    ...Er hat ja auch die Lizenz, mit dem Super Moderator Ceed zusammen die Hyundai- Presseerklaerungen zu schreiben.


    Ja, die Lizenz habe ich erworben. Kann man aber in dem Sinne nicht kaufen.

  • Zitat

    Original von realmaster
    Gerne. Anwaltliche Vertretung beeindruckt die Assekuranz. Das sind Erfahrungen aus einem langen Autofahrer-Leben.


    Auch die wird es nicht beeindrucken.
    Vielleich bist du nur erfreut gewesen, weil die anwaltliche Vertretung hilfreich gewesen war. Daraus kann wohl kaum ein "beeindruckt" abgeleitet werden.

    Ob Hund, Katze oder Maus, McDonalds macht ein Big Mac draus.

  • Tja, ich hätte jetzt eigentlich gern noch weiter geglänzt, aber einen Realmaster kann man einfach nicht über, der Name sagt es ja schon. Daher lasse ich das einfach. Ich bin hier noch gar nicht so lange angemeldet, in einem anderen großen H-Forum allerdings seit vielen Jahren. Dort konnte ich doch tatsächlich mit meinem Halbwissen schon helfen. Wenn das hier nicht gewünscht ist, lassen wir das eben.


    Meine Aussagen waren alle korrekt, wenn Sie in Dein Weltbild nicht passen, tut es mir Leid. Das sind einfach meine Erfahrungen und mein Wissen aus meinem täglichen Berufsleben.

  • Schade, Moppi.
    Wir sind in einer Schlussfolgerung ja anderer Meinung gewesen. Aber ich haette dich schon gerne in diesem Forum weiter gelesen.
    Wegen deiner sachlichen, unaufgeregten Art des Schreibens und wegen deines Sachverstands.
    Es war mir eine Freude, dich hier gelesen zu haben.
    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • @1220Moppi
    Nicht gleich die Segel streichen, nur weil der Wind ein bischen auffrischt!
    Mein Vorredner freut sich doch so über dich, allerdings kriecht der jedem in den A**ch, der was gegen realmaster schreibt!!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das ist leider der sehr persoenliche Stil von einigen Hyundai- Interessen- Vertretern hier.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von 1220 Moppi
    Tja, ich hätte jetzt eigentlich gern noch weiter geglänzt, aber einen Realmaster kann man einfach nicht über, der Name sagt es ja schon. Daher lasse ich das einfach...


    Was man alles so von einem Nick ableitet, schon bemerkenswert... :D


    Zum Thema. Ich hätte mich weiter ausgetauscht, ich lerne auch gerne dazu, wenn ich merke das jemand vom Fach ist, aber, wenn sich jemand in eine Diskussion einbringt und den anderen Beteiligten erst mal Halbwissen unter - und sich selbst selbst damit höher stellt, muss er sich über entsprechende Reaktionen nicht wundern.


    Ich hoffe Anton01 berichtet hier noch, wie die Sache ausgegangen ist.


    Zuletzt möchte ich noch mitteilen, dass ATU-Fillialen für mich ein Hort der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe im Vergleich zu Kfz-Versicherungen sind.

  • Hallo,


    erstmal nur soviel, die Versicherung lehnt die Nachzahlung ab.Beruft sich dabei auf ein Urteil des BGH.Da ich die Unterlagen jetzt nicht hier habe,werde ich dies hier später posten.
    Finanziell habe ich keine "Miese" gemacht.
    Rest später.


    Gruss
    Anton

  • Weil Ich's grad sehe, der Thread noch nicht so alt ist und offenbar auch noch nicht zu ende, hab ich noch etwas Senf:


    Zitat

    Original von Datendieb
    Welche Versicherung soll das gewesen sein, die einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt möchte, vor allem bei einem Schaden über 1000 €?


    Das ist gängige Versicherungspraxis, weil so ein Kostenvoranschlag des Vertragshändlers vielleicht grade mal 40 EUR kostet im Vergleich zu einem Gutachten von 250 EUR. Dies sind die von mir erlebten echten Zahlen aus meinem Fahrzeugschaden vor 4 Jahren.
    So eine Versicherung argumentiert immer damit, dass sie im Interesse der Versichertengemeinschaft das Kapital zusammenhalten und Kosten gering halten müsse. Eine Versicherung wird nie argumentieren, dass sie im Interesse des Versicherten oder des Geschädigten handelt. Ureigenstes Ziel ist es, Kapital zu halten und möglichst nicht zu leisten.
    In meinem Fall damals hätte die Versicherung damit schon mal 210 EUR nicht geleistet. Mir wollte sie auch den Unsinn weismachen, dass ich als Geschädigter kein Recht hätte, die Werkstatt zu bestimmen und einen Gutachter zu bestellen. Weil die Kosten für den Gutachter nämlich von der Versicherung zu tragen waren und die tatsächlich entstandenen Kosten des Reparaturbetriebes zu tragen sind.


    Der Kostenvoranschlag der Vertragswerke ist eben nicht bindend, und deshalb werden bei manchen Versicherungen teilweise ganze Abteilungen beschäftigt, die nichts anderes machen, als Kostenvoranschläge zu kürzen. entweder in den Preisen (Verrechnungssätze) oder auch in den Leistungen. Da werden schon mal 5 Ersatzschrauben als unnötig abgetan, oder ganze Arbeitsgänge rausgekürzt.
    Bei mir wäre das vermutlich hervorragend gegangen: die damals eingedrückte C-Säule und Tür (Gesamtschaden 2500 EUR) sollte nicht rausgeflext und neu eingeschweisst werden (sinnfreier Vorschlag des Vertragshändlers) und auch nicht einfach drübergespachtelt, sondern sollte von innen wieder ausgedrückt und hergestellt werden. Dazu war die beauftragte Werkstatt zum größten Teil der Zeit mit dem Auseinander- und Zusammenbauen des Innenraumes beschäftigt - eine teure Zeit.


    Zitat

    Original von Datendieb
    Dafür werden anerkannte Gutachter (freie Wahlmöglichkeit) eingeschaltet, schon allein der Rechtssicherheit wegen.


    Rechtssicherheit hoffentlich zu gunsten des Geschädigten. Und selbst dann werden gelegentlich auch Gegengutachten erstellt. Weil ich aber damals schlauer als die Versicherung war, bin ich direkt zur DEKRA, hab mich beraten lassen, der Gutachter sagte nur, dass ich zwar auslegen müsse, aber die Kosten für das Gutachten von der Versicherung letztendlich zu tragen sei. Damit hat die Versicherung kaum noch eine Möglichkeit, die berechtigte Forderung abzulehnen.


    Zitat

    Original von Datendieb
    Anwaltliche Vertretung beeindruck überhaut keinen, schon gar keiner Versicherung, denn das ist normaler Umgang, die wägen nur den Kosten-Nutzenfaktor ab. Eine Versicherung ist für diesen Fall genauso abgesichert und bei erhöhten Kosten werden diese auf die Beiträge umgelegt.
    So wie es Fred macht, ist es absolut in Ordnung und empfehlenswert. Es geht ja nicht darum gleich Klage zu erheben, sondern sich ordentlich vertreten zu lassen, wovon man selbst keine Ahnung hat.


    Das Verhältnis von Kosten/Nutzen/Aufwand und Erfolg ist vor allem für den Geschädigten wichtig, weshalb die juristische Erstberatung meist Sinn macht und auch günstig ist.
    Versicherungen versuchen ihre "Gegner" üblicherweise klein zu halten. Einige wenige sind sogar so dreist, den Geschädigten direkt weiterhin zu kontakten, zu belästigen oder einzuschüchtern, obwohl denen bereits anwaltliche Vertretung bekannt ist, über die jeglicher Kontakt und Schriftverkehr der betroffenen Angelegenheit zu führen ist.


    Keine Versicherung wünscht sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in solchen Sachen. Unabhängig von vielleicht berechtigten Einwendungen der Versicherung versuchen Versicherer genau wie jedes andere größere Unternehmen Reputationsschäden zu vermeiden. Dies wird aber spätestens bei Klageandrohung durch einen Anwalt gefährdet. Daher haben Versicherer in der Tat extremen Respekt vor juristischen Auseinandersetzungen. Zumal das auch häufig kostenintensiver würde als es eigentlich sein müsste. Da gibt es den eigentlichen Schaden, die jeweiligen Anwalts- und Gerichtskosten, sowie etwaige Zinsen, dazu den Reputationsschaden, potentielle Kundenverluste, Marktpositionierung zu bedenken. Finanziell werden solche Angelegenheiten kurzfristig und einzeln betrachtet, eine Einkalkulation von langfristigen Beitragsanpassungen kommt im betroffenen Einzelfall nicht in Betracht, es findet keine detailierte Kostenrechnung statt.
    Ab gewissen SchadensGrößen macht also ein Jurist durchaus Sinn.


    Ich z.B. hab davon zwei in der Familie, sodass die Angelegenheit damals sehr schnell und einfach reguliert wurde. Die Versicherung hat vermutlich gedacht, dass ich Fachanwalt für Versicherungsrecht bin aufgrund der von mir zugesandten fachlich perfekt argumentierten, ausformulierten und unterschriebenen Briefe. :D


    bei Anton stellt sich natürlich die Frage, was muss der Versicherer ob der fiktiven Rechung wirklich leisten. Aber die Versicherung wird alles versuchen, was geht, um nicht zu zahlen.
    Jetzt berufen sie sich auf ein BGH-Urteil; interessant wäre hier mal das Aktenzeichen, dann könnte man sich darüber mal ein Bild machen.


    Da Anton aber kein Minus gemacht hat, stellt sich die Frage der Weiterverfolgung seinerseits auch nicht. Die Mühen sind einzustellen.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Zitat

    Original von Jostor
    ...Da Anton aber kein Minus gemacht hat, stellt sich die Frage der Weiterverfolgung seinerseits auch nicht. Die Mühen sind einzustellen...


    Na ja, eventuell noch die "Mühe" Antons, ein Ergebnis zu posten. Sollte doch soweit sein...

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