fiktive Reparaturkostenabrechnung

  • Hallo,


    bei meinen Tucson wurde der rechte hintere Radlauf,Stoßstange und das Designrücklicht beschädigt.Laut Kostenvoranschlag von Hyundai 2467,00 Euro brutto (netto 2073.00).Ich verlangte fiktive Abrechnung und habe die Reparatur bereits erledigt.Jetzt kürzte die Versicherung den Kostenvoranschlag auf Netto 1632 Euro mit der Begründung,dass es Firmen gibt die es halt günstiger reparieren, obwohl Orginalersatzteile benutzt werden und die Richtlinien und Vorgaben des Fahrzeugherstellers berüchsichtigt werden.
    Desweiteren werden UPE - Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung nicht ersetzt.
    Der Kostenvoranschlag von Hyundai wurde erst gekürtzt nachdem ich fitive Abrechnung verlangte und mein Auto fertig war.


    Es geht hier um 440 Euro.


    Gruss
    Anton

  • "Kostenvoranschlag von Hyundai"? Meines Wissens ist dafür ein Gutachten nötig, insofern kann ich die Versicherung verstehen. Die Kosten für die Fahrzeugverbringung darf man dir nicht einfach streichen. In diesem Fall würde ich dann auch mal zum Anwalt raten.

  • Ich hatte nach dem Unfall die Versicherung hingewiesen,dass ich zum Hyundaihändler möchte.Darauf hin hat die Versicherung den Händler beauftragt,ein Kostenvoranschlag zuerstellen.

  • War das ein Kaskoschaden, also selbst verursacht?
    Oder ein Haftpflichtschaden, also von einem anderen verursacht?

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • anton01


    leider ist es bei einer fiktive Abrechnung völlig normal und auch völlig korrekt
    das die Mehrwertsteuer , Mietwagen etc. nicht erstattet werden. Diese werden erst von deiner Versicherung bezahlt wenn du die Rechnung einreichst.


    Was nicht ganz in ordnung ist das deine Versicherung den Kostenvoranschlag kürzt, die haben ja selbst die Werkstatt beauftragt.



    Was du ja nicht angeben hast ob. dein Schaden über die Vollkasko läuft oder über den verursacher = Haftpflicht.

  • Bei Haftpflichtschäden über 1500€ generell einen Anwalt nehmen, sonst machen die Versicherungen mit dir was sie wollen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Eins ist nicht gut für dich, du hättest ja das recht gehabt selbst einen Gutachter zu wählen (Haftpflicht) dann würde nach gutachten abgerechnet.
    Deine Werkstatt hätte dich darauf hinweisen sollen.
    Bei Kostenvoranschlägen von Werkstätten wird gerne was abgezogen.
    Und wie J-2 Coupe geschrieben hat ein Anwalt wäre drinngewesen.

  • Hallo,


    ich werde jetzt mal die Versicherung anschreiben und die Sache anmahnen.
    Unstrittig in der Rechtsprechung ist, dass UPE und Verbringungskosten gezahlt werden müssen.
    Werde sie darauf hinweisen,dass ich ungern meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte.


    Gruss
    Anton

  • Die Ankündigung des Rechtschutzgebrauchs kann bei Versicherungen schon zum "Einknicken" führen, da sie sich der weiteren, nicht unerheblichen Kosten bewußt sind. Ist schon ganz richtig was du jetzt machst!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • So, da ist ja wieder ne Menge Halbwissen unterwegs.


    Soso J2 Coupe, gleich mal nen Anwalt nehmen, das macht dann jeder und nächstes Jahr stöhnen alle weil die Kfz-Versicherung wieder teurer wird, da Hinz und Kunz wegen jedem Schaden nen Anwalt einschalten, den die Gegenseite bezahlen muss. Völliger Unsinn. Ein Anwalt macht Sinn, wenn es wirklich Streitigkeiten gibt. Ansonsten kostet das nur unnötig Geld.


    Die Kürzung des Kostenvoranschlages ist rechtens. Ein Gutachten hätte hier nämlich die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze genommen, was weniger gewesen wäre. Und da diese im Voranschlag gerechneten Verrechnungssätze faktisch nicht angefallen sind und wahrscheinlich höher, darf der Versicherer die ortsüblichen Sätze nehmen. Wie Du richtig sagst, ist es ja eine fiktive Abrechnung. Auch Verbringungskosten sind nicht angefallen, werden daher nicht bezahlt. Weise alles nach und Du bekommst das Geld. Ganz einfach.


    Kurze Frage, hast Du Miese gemacht?


    Grüße Moppi

  • Zitat

    Original von 1220 Moppi


    Soso J2 Coupe, gleich mal nen Anwalt nehmen, das macht dann jeder und nächstes Jahr stöhnen alle weil die Kfz-Versicherung wieder teurer wird
    Grüße Moppi


    Jaja Moppi, ;) ich bin aber kein "Amokdemokrat" der ständig seinen Anwalt konsultiert, und sei der Grund auch noch so läppisch.
    Ich versuche den Schaden so niedrig wie möglich zu halten, um eben den Bummerang der Beitragserhöhungen zu vermeiden.
    Allerdings ist es aufgrund der eher branchenunüblichen Geschäftsgebaren mancher gegnerischen Assekuranzen leider nahezu unvermeidlich gegen diese ohne Advokaten vorzugehen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Du willst also Kosten vermeiden indem Du höhere Kosten verursachst. Das klingt sehr einleuchtend. ;) Einen Anwalt nimmst Du Dir doch auch nur, um mehr zu bekommen, nicht um weniger zubekommen. Am Ende sähe Deine Rechnung in diesem Fall also so aus:


    Regulierungshöhe nicht befriedigend -> RA aufgrund Unkenntnis und Empfehlung aus Forum eingeschaltet -> nicht mehr bekommen -> Kosten für die Allgemeinheit gespart


    Irgendwas stimmt an der Rechnung da nicht. Merkste vielleicht selbst.


    Und es stimmt nicht, dass man grundsätzlich von den meisten Versicherungen abgezockt wird und jedes Mal gleich Betrug befürchten muss. Möchte man aber evtl. mehr raus haben, als einem zusteht, kann man sich natürlich auch ganz schnell mal ungerecht behandelt fühlen. Ich stimme Dir zu, dass es den einen oder anderen Versicherer gibt, dem man genauer auf die Hände sehen muss. Aber das sind zum Glück die Ausnahmen.


    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ich arbeite für keine Versicherung, habe aber mit solchen Dingen beruflich zu tun.

  • Zitat

    Original von 1220 Moppi


    1.Die Kürzung des Kostenvoranschlages ist rechtens. 2. Ein Gutachten hätte hier nämlich die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze genommen, was weniger gewesen wäre. 3.Und da diese im Voranschlag gerechneten Verrechnungssätze faktisch nicht angefallen sind und wahrscheinlich höher, darf der Versicherer die ortsüblichen Sätze nehmen.


    i


    Hallo Moppi,
    Ich habe deinen Text nicht ganz verstanden bzw. Fragen dazu.
    Zu Satz 1. : Ist mir inhaltlich klar.
    Satz 2 : Woher weisst du, dass die ortsueblichen Stundenverrechnungssaetze eines Gutachters niedriger gewesen waeren?
    Satz 3 : Ist mir garnicht klar geworden. Fehlt da ein Wort? Kannst du das bitte nochmal erklaeren.
    Und weiter: Woher weiss der Geschaedigte, wie hoch die ortsueblichen Verrechnungssaetzte sind, ohne einen Fachmann ( Gutachter) auf Kosten des Versicherers einzuschalten?

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • @ Fred


    Klar doch.


    Zu Satz 2


    Wenn man in eine Fachwerkstatt geht, liegen die Stundenverrechnungssätze natürlich immer deutlich über denen einer freien Werkstatt. Den ortsüblichen Stundenverrechnungssatz legen Gutachter nicht willkürlich, er stellt vielmehr einen Mix aus den Sätzen der Fachwerkstätten und freien Werkstätten dar und liegt damit zumeist irgendwo dazwischen. Da der TE geschrieben hat, dass er in eine Fachwerkstatt gegangen ist, kann man eben von dem zuvor beschriebenen ausgehen. Damit zu


    Satz 3.


    Ich gebe zu, dass ich das etwas seltsam beschrieben habe. Es steht ja fest, dass der TE sein Fahrzeug nicht in der Werkstatt hat reparieren lassen, sondern sich an eine andere Werkstatt gewandt hat. Damit sind die Verrechnungssätze nicht angefallen sondern können fiktiv betrachtet werden, eben in der Form der ortsüblichen Sätze.


    Um die ortsüblichen Verrechnungssätze in Erfahrung zu bringen, braucht man nur google bemühen:


    Dekra hilft weiter


    Ist es jetzt klarer geworden?

  • Danke Moppi,
    Ist jetzt klar.
    Daran sieht man wieder einmal, dass Versicherungsfragen bei Unfall Spezialistenfragen sind.
    Du hast es ja richtig gesagt. Da ist viel Halbwissen ( und auch viel Unwissen ) unter den Autofahrern unterwegs.
    Gruss
    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von J-2 Coupe
    ...Allerdings ist es aufgrund der eher branchenunüblichen Geschäftsgebaren mancher gegnerischen Assekuranzen leider nahezu unvermeidlich gegen diese ohne Advokaten vorzugehen.


    Völlig richtig. Gerade beim Thema "Fiktive Abrechnung" gibt es einen Wust an Urteilen, der den unbedarften Geschädigten gegenüber der Assekuranz völlig alt aussehen lässt. Der Rat in dem hier geschilderten Fall lautet deshalb eindeutig: Anwalt.


    Zitat

    Original von 1220 Moppi
    So, da ist ja wieder ne Menge Halbwissen unterwegs.
    ..


    Das scheint mir in deinem Fall auch so.


    Zitat

    UPE (Ersatzteilpreis)-Aufschlage und Verbringungskosten konnen auch bei einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens ersatzfahig sein.

    Quelle
    Man beachte "können". Als Geschädigter habe ich Anspruch auf einen RA, soll der das bitte genau eruieren. Zudem hat der TO geschrieben, dass die Versicherung die Werkstatt beauftragt hat, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. So so. Sie spart damit die Kosten für einen Gutachter und kürzt danach den Voranschlag nach Gutdünken, oder wie ist das hier gelaufen?


    Ich habe nicht beruflich damit zu tun, aber schon einiges in der Richtung gehört und selbst erlebt.

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Zitat

    Original von Fred
    Danke Moppi
    Daran sieht man wieder einmal, dass Versicherungsfragen bei Unfall Spezialistenfragen sind.
    Du hast es ja richtig gesagt. Da ist viel Halbwissen ( und auch viel Unwissen ) unter den Autofahrern unterwegs.


    Ich bin auch kein Versicherungsspezialist. Deshalb hole ich mir bei einem groesseren Unfallschaden ( ab 1500 €) der von einem anderen verursacht wurde, immer fachliche Hilfe von einem Rechtsanwalt und einem von mir beauftragten Gutachter. Die Kosten hat bisher immer die gegnerische Versicherung uebernehmen muessen.
    Ganz frueher habe ich das mehrmals mit der gegnerischen Versicherung selbst geregelt - und bin dann auf Kosten sitzen geblieben. Nie wieder.
    Der TO hat auf Gutachter und Rechtsanwalt verzichtet. Er hat diese Kosten der gegnerischen Versicherung erspart. Nun hat er Unsicherheit und Aerger, vielleicht auch finanziellen Schaden. Er wird wohl auch daraus lernen.
    Seitdem ich den Rechtsanwalt einschalte, habe ich damit keine Probleme mehr.
    Ich denke immer an folgendes : Grossunternehmen wie Versicherungen haben das Geld, ganze Rechtsabteilungen zu unterhalten. Da brauche ich wenigstens ein bisschen Waffengleichheit.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von 1220 Moppi
    Regulierungshöhe nicht befriedigend -> RA aufgrund Unkenntnis und Empfehlung aus Forum eingeschaltet -> nicht mehr bekommen -> Kosten für die Allgemeinheit gespart


    Mein Bruder und seine Frau sind niedergelassene Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei.
    Kosten für die Allgemeinheit versuchen wir gerne zu vermeiden, aber niemand von uns ist beim Sozialamt tätig.
    Schadensersatzansprüche werden nur nach geltendem Recht gestellt, auf das ich auch nicht Verzichten werde!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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