Wortkette

  • Erfolg-Los
    Patty kannst dann auch mal Axor fahren :todlach:
    Das sind aber gute 800-900 km zu mir :P

    Einmal editiert, zuletzt von cas-64 ()

  • Anspruchs Denken


    Die Aroc's fahren bei uns teilweise hier rum....die wurden letztes Jahr auf dem Truck Grand Prix präsentiert...das war schon beeindruckend!

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Platz Verweis


    Sagt mal, Fahrradträger für AHK. Auto steht auf Parkplatz, Fahrradträger ragt auf Anliegerstraße...Ohne Warnschild etc. ist das erlaubt?

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Verweis-Meldung


    Huhu :winke:


    Ich denke mal schon, denn Anbauteile gehören zum Fahrzeug, sonst dürften längere Fahrzeuge dort auch nicht parken.

  • Meldungs Befehl


    Naja mich wundert nur, in der Dunkelheit ist der Fahrradträger nicht arg erkennbar, wenn da ein Fußgänger im Dunkeln dagegen rennt....

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Befehls-Verweigerung


    ...dann hat er pech gehabt die blindschleiche - und blaue Flecken :totlach:

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  • Schrei-Nur 8)


    "Nach §22a/30 der StVZO auf öffentlichen Strassen nachts parkende Anhänger, Caravans sowie LKW´s/Reisemobile über 3,5 t zulässiges Gg. die ihre Eigenbeleuchtung nicht eingeschaltet haben, sind verpflichtet das Fzg durch Nachtparktafeln nach hinten und vorne zu sichern. Größe 42,3 cm X 42,3 cm, Alublech Vorderseite weiß reflektierend nach Din 67520, Diagonalstreifen rot reflektierend nach Din 6717. Bauart genehmigt durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Nachtparktafeln sind so anzubringen, dass die Diagonalstreifen immer nach unten zur Fahrbahnmitte zeigen.


    In Italien sind die Warntafeln bei überstehenden Lasten Pflicht, die dürfen aber keine Spielereien wie Katzenaugen haben, sie müssen 4 weisse Streifen haben. "

  • Nur Die


    Aber Vw-Bus mit Fahrradträger haben die doch auch Nachts dran und die sind ja unter 3,5 to....ach egal.... :prost:

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Die-Warntafel :D


    Hier in § 17 (4) STVO steht es eindeutig:


    (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."


    In geschlossenen Ortschaften mit Straßenbeleuchtung brauchst gar nix für'n Pkw. ^^

  • Warntafel Montage


    Gewonnen.... :thumbup: Oha morgen kommt wieder der Rotti auf Besuch....wenn ich vom Schaffen zurück bin....

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Leiter Bruch


    Der sabbert nicht und guckt auch gggaaannnzzz lieb....Schoßhund im XXL Format.... :D
    Und ich laß glaub jegliche Erziehung bei ihm sausen und wir flaggen uns aufs SOfa oder ins Bett

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

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