JP Performance...

  • PerformaN6 steht doch im Link drin. Hier ist die Auslegungsproblematik/Gesetzeslücke im §315d gegeben.


    "In dem betroffenen Paragrafen 315d heißt es, dass man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn man sich verkehrswidrig und rücksichtslos im Straßenverkehr fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" < die Worte nach dem letzten Komma werden evtl./müssen mittelfristig bei der §-Überarbeitung wegfallen.


    Die 260 km/h Vmax des Porsche Taycan wie doof es auch klingt für das Erreichen einer Gefängnisstrafe lt. Gesetz (Auslegungsproblematik) hat er nicht erreicht. Die Toleranzabweichung hin oder her: die Dauer des FS-Entzugs ab +61 bis zu z.B. +99 km/h zu viel innerorts ist immer gleich, es sind ''nur'' max. 3 Monate lappenfrei ab 61 km/h zu viel ohne Behinderung/Personen/Sachschäden vorgesehen. Nur die Bußgeldhöhe zw. 61-70 km/h und ab 70 km/h zu schnell hat eine 200 € Diff. (der Bußgeldhöchstsatz beträgt hier 680,- bei Überschreitungen).


    90 Tage können schon sehr lang sein. Ich vermute, dass er jetzt wohl intensiv etliche Videos auf öffentl. Staßen dreht und dann seinen FS abgibt. Für die Fremd-Tuningwerkstätte/Automuseen ect. und Lasise braucht er den FS ja nicht. 90 Tage = 60 Videos ohne Werkstattferien..Die Abo-Zahl des Entertainers JP ist schon ein wenig gesunken von 1,97 Mio auf 1,95.


    Zur Hyundai Driving E-Expirience wurde JP nicht eingeladen, oder er hat's abgelehnt. Der Kona E wurde auch nicht an JP zum testen übergeben. Gut für How Deep. :super:


    PS. Schwachstelle Gesetzeslücke: ein Schuldirektor und seine Sekretärin in der USA haben in 10-15 Jahren Millionen von $ an Spendengelder für private Zwecke veruntreut. Der Schuldirektor bekommt noch nach seiner Haftentlassung über 100.000 $ Pension jährlich ausbezahlt. Eine Gesetzeslücke halt. :aufgeb: :auweia:


    PPS. JP hat höchstwarscheinlich den FS noch, die 4 Monate-Abgabefrist hat kürzlich erst angefangen. Er war nicht betrunken und hat auch keinen mit dem Taycan E geräuschlos und emissionsfrei verletzt oder gar getötet. Zum Glück. Sonst hieße es: FS-Entzug an Ort und Stelle.

  • Ein wenig JP-Kontext für die interessierten Kreise.

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  • @Performa Formfehler, ungültige Bescheide und Gesetzeslücken - vielleicht im nächsten Leben. :)


    Und 5 Jahre Haft gibt es für..
    "Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie." Nice. 8)

  • Die 5 Jahre sind lediglich für das Auslösen der Nuklearen Explosion. Die Sachschäden und Opfer werden gesondert abgerechnet. Zündet man also eine kleine Atombombe am Südpol, dort wo niemand lebt, dann geht man 5 Jahre in den Knast. Wird auch nur ein Mensch getötet, gibt es Lebenslänglich! :teach: Haben wir bei der Bundeswehr mehrmals durch gekaut.


    Gruß Jacky (HptFw d.R.)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es wird Zeit, dass die Amis ihren Atomdreck aus Deutschland mit dem angekündigten Truppenabzug endlich wegschaffen.

  • Gott sei Dank! Deutschland muss im "V-Fall" atomar verteidigt werden können, wenn nicht mit fremden, dann mit eigenen Atomwaffen.

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  • J-2 Coupe bzgl. herbeiführens einer Atomexplosion am Südpol, nein, dafür gehst du nicht 5 Jahre in eine JVA, denn dort ist deutsches Recht nicht anwendbar.

    Das wäre nur dann anwendbar, wenn du z.B. als Soldat im Einsatz dieses Herbeiführen getan hättest.

    Machst du das als "Privatperson" wirst du nach örtlich geltendem Recht belangt. Das ist dann die Frage, was dort gültig ist, deutsches Recht jedenfalls nicht.


    Übertragen auf Autos und Verkehrsvergehen ist das ja identisch.

    In Österreich kann ich ja auch nicht auf den deutschen Bußgeldkatalog bestraft werden, auch wenn das deutlich angenehmer wäre.

    MfG
    Chris-W201-Fan


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  • Der Südpol war nur ein Beispiel dafür, daß es die 5 Jahre nur für das "Knopfdrücken" gibt - jegliche dadurch entstandenen Schäden werden extra angerechnet.

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