Die erste N Knolle flattert demnächst in den Postkasten

  • Nur 10€ ? Das sind fast 6 Liter V-Power :todlach: Ich glaube was von Lärmbelästigung gehört zu haben, konnte der einfach nicht lange zuhören :O
    Kann gleich mal in der Mittagspause schauen was auf dem Knöllchen steht und hier schreiben.

  • War mal schauen, was auf dem Knöllchen steht und als Grund wird §30 StVO angegeben. Was ist das denn für ein Quark, bin ganz normal gefahren. In der Sommerzeit werden die Motorradfahrer doch auch nicht wie am Fließband raus gewunken :mauer:


    G4mer68
    Du bist doch einer von den Blauen, kann man dagegen angehen?

  • Kathrin87:
    Es kommt ja lediglich der Absatz 1 bei §30 in Frage...
    Hat dein N denn "geknallt"?
    Wie weit ist denn die Strecke zum Bäcker gewesen?
    Andere Möglichkeit: Dieses "arrogante Püppchen" mochte Dich (und ggfs. Dein Auto) einfach nicht...; oder Neid? :rolleyes:

  • Nein hat nicht geknallt, der Motor war auch nicht auf Temperatur, habe zwar den N-Mode an gehabt, aber nicht mehr als 3000 Umdrehungen. So 10 Minuten von meiner Arbeitsstelle entfernt, davon größtenteils Industriegebiet wo es doch sowieso niemanden interessieren würde bei den ganzen LKW´s. Neid würde ich jetzt nicht sagen, aber mit Polizistinnen war ich nie auf einer Wellenlänge :todlach: Da sind mir die männlichen Kollegen doch sympathischer von den Blauen :rolleyes: auch wenn die immer ganz erstaunt schauen :flöt:

  • He he, das geht eben vielen Männern exakt umgekehrt so... ;)
    Zum Thema: Ok, 10min ist nun wirklich keine (unnötige) Kurzdistanz...(zudem extrem schwer beweisbar für die Polizei!)...; kommt ja nur noch die Lärmbelästigung in Frage...
    Auch diesbezüglich finde ich es doch sehr sehr seltsam..., zu Mal (können die "Blauen" [wie Du pflegst zu sagen...] ja nicht zwingend wissen) ja alles serienmäßig laut ist...
    Obwohl: Das Auto ist ziemlich neu und doch eher eine Rarität und auch ich habe einen N noch nie in Aktion live gesehen (gehört meine ich natürlich... :D )..., und man erwartet bei so einem Auto (auch als Polizist) eben nicht, dass der so "knallt" wie ein Ferrari/Lambo/Porsche etc.
    Daher könnte ich mit vorstellen, dass diese Polizisten sich gedacht haben, der ist soo "abartig" laut, an dem muss "gedoktort" worden sein...

  • Mich würde auch mal interessieren auf welcher Grundlage die Polizei da ein Bußgeld ausspricht. Natürlich ist der N laut, bzw. kann laut sein. Doch es kann einem ja schlecht verboten werden mit einem Auto zu fahren, dass im Serienzustand ist. Das Auto wurde nun einmal mit dieser Lautstärke abgenommen und zugelassen, und somit sollte man auch nach belieben im N-Modus rumfahren dürfen.


    Eine Ausnahme wäre es vielleicht, wenn man wirklich ganz gezielt den Motor immer und immer wieder aufheulen lässt, um einfach Lärm zu machen. Allerdings ist das wohl weit von dem entfernt was Kathrin gemacht hat.


    Leider lohnt es sich bei 10€ kaum großartige Schritte einzuleiten. Und das wissen die Cops sicher auch.

  • Wanderkroete habe eine Rechtschutzversicherung, aber für 10€ vors Gericht ziehen, ich weiß ja nicht. Aber wenn das jetzt der Alltag wird, muss ich dies in Betracht ziehen, nur ob man damit Erfolg hat ist fraglich, aber den Spaß rauben die einen :thumbdown:


    Darkydark
    Wie gesagt hat nichts geknallt oder dergleichen, max 3000 Umdrehung, natürlich hört man da etwas, aber spätestens ein Blick in den Fahrzeugschein sollte Klarheit geben meiner Meinung nach. Habe bisher immer wenig mit den Blauen oder der Rennleitung zutun gehabt, möchte es auch so beibehalten und nicht jedesmal irgendwo mit den stehen und mich Belehren lassen wie ich zu fahren habe um dann abkassiert zu werden.


    MeisterPanse das ist richtig, hätten einfach ne Messung durchführen sollen, mit dem Fahrzeugschein abgleichen und mir noch einen schönen Tag wünschen, ohne Bußgeld versteht sich :todlach:

  • Du kannst doch Stellung dazu nehmen und beschreiben was los ist.
    Also auch das sich das Fahrzeug im originalen Zustand befindet.
    Wieso sollte man das nicht können?
    Ich persönlich würde eine Stellungsnahme auf die Beschwerde schreiben.

  • Moinsen!
    Ich würde dem "Knöllchen" (Bußgeldbescheid) schlicht und einfach widersprechen und einen Zweizeiler aufsetzen, den Serienzustand erwähnen und die Behörde fragen, was der genaue Grund der Maßnahme gewesen wäre...;-)

  • Keine Chanche, die Polizei beruft sich auf § 1 StVO! Du hast deinen Motor zu hoch gedreht, und nicht baldmöglichst den nächsthöheren Gang eingelegt. Das nennt man Lärmbelästigung - und damit ist es ein Ordnungswidrigkeit!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja Kathrin, da hat es wohl im rechten Fuß gezuckt? Spaß beiseite. Ich finde es augenscheinlich, gem. voriger Schilderung, inkompetent von der Polizistin. Ich würde dem Teil auch widersprechen, warum?, weils Spaß macht.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • klaus
    Was wird dann auf mich zukommen außer einer Vorladung bei der Rennleitung? Ab und zu juckt es mal im Fuß, aber bei kaltem Motor wird sich zurückgehalten ^^


    J-2 Coupe
    Wie wollen die das denn begründen? Beide saßen nicht bei mir im Auto.


    DanielZ86 und Darkydark
    Kann man noch einen Widerspruch einlegen, obwohl man das Bußgeld vor Ort bezahlt hat?

  • Wem glauben Staatsanwälte und Richter mehr? Zwei Polizisten die Beamte im Staatsdienst sind, oder dir? Ich hatte vor Jahren eine ähnliche Situation, als mir ein einzelner Polizist ein Ticket verpasst hat, und ich eine Zeugin mit im Auto hatte. Mein Bruder und meine Schwägerin sind Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei und natürlich Rechtsanwälte - selbst mit deren Hilfe ging nichts. Der Polizist blieb bei seiner Aussage, und der Staatsanwalt hat ihm das abgenommen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wenn du schon gelatzt hast, bekommst du vermutlich keinen Anhörungsbogen. Dann ist das Thema wohl durch. Finde die Vorgehensweise der Polizistin schon bedenklich.
    Gibt doch son Video auf youtube, indem 2 Polizisten sog. Radaumacher aus dem Verkehr ziehen. Da vergleicht die Polizistin en lautes Auto mit nem Staubsauger????
    Sie würde sich doch auch keinen Staubsauger holen, der laut ist, deshalb verstehe sie die Halter der "lauten" Autos nicht.
    Seltsam, seltsam :mauer:

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Klaus B
    Da gebe ich dir Recht, jetzt im nachhinein wird es wohl nicht mehr möglich sein.


    Kathrin87
    Beim nächsten Mal lässt du dir einfach einen Bußgeldbescheid zuschicken.
    Auf diesen kannst du Widerspruch einlegen.
    Könnte man auch beim Blitzerfoto machen, nur da ist ja die Schuld klar.

  • Dann zählt hier doch mal alle auf die ihr kennt, die bei einer Lärmbelästigung durch ihr Auto von Polizisten ein Bußgeld erhalten haben, und danach Widerspruch eingelegt haben - und die Anzeige daraufhin zurückgenommen wurde!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • J-2 Coupe, ich denke die Chancen gehen Richtung null, wie in deinem Fall sogar mit einem Zeugen. Ich finde das einfach nur mega ungerecht.


    klaus das Video kenne ich, die beiden haben den Schuss sowieso nicht gehört :todlach: da müssen Drogen im Spiel gewesen sein. Beim nächsten mal zahle ich nicht und schau was dann passiert, zur Not wird dann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.


    DanielZ86 ich war einfach baff und wollte nicht mit den Blauen Diskutieren, bringt eh nichts in meinen Augen da lange rum zu reden, wenn das Püppchen sich in der Männeruniform was einbildet :thumbdown:

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