Taxi hinten rein

  • Guten Abend,


    mir ist heute an der Ampel ein Taxi hinten reingefahren wodurch ich stark nach vorne geschoben wurde und leicht in das vordere Fahrzeug vor mir reingerollt bin. Nun ist meine Motorhaube verbeult und zerkratzt (sieht nicht aus als wenn man das mal eben ausbeulen kann). Am Montag wird das ganze mit der Vers. geklärt, denke aber nicht das mir die Vers. den schaden vorne an der Motorhaube bezahlen wird. Meine Frage nun was ne neue Motorhaube + lackierung ca. kostet.


    MFG


    Dave

  • hm.. also mein Dad meint das Sie nicht zahlt! ich weiß es aber nicht nur dumm das morgen auch noch Sonntag ist. Also ist jetzt auch mein 1. Unfall, habe aber auch im internet gelesen ähnlich wir mein Fall hier das die Vers. nicht zahlen wollte und das der Anwalt eingeschaltet wurde...

  • Der Meinung bin ich auch.


    Wenn Dein Auto stand und Du auf der Bremse warst, dann muss der Schieber alles löhnen.


    Wenn nicht, dann wird geteilt.




    Cu


    Harald

  • Der Unfallverursacher, in Deinem Fall das Taxi bzw. dessen Haftpflichverischerung, muß alle Schäden bezahlen, welche Kausal im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehen.


    Deine Pflichten nach dem Verkehrsunfall!


    Melde Deiner Versicherung den Unfall. Schildere kurz den Hergang. Wichtig. Wenn Polizei vor Ort war, lass Dir das Aktenzeichen geben. Ein Einsatzbericht wurde jeden Fall gefertigt. Das reicht meisten schon.


    Deine Versicherung wird den Schaden, am Wagen vor Dir, erst einmal vorstrecken da er ja durch Deinen Wagen entstand.


    Jedoch wird die Versicherung das Geld beim Verursacher bzw. dessen Versicherung wieder einfordern. Das kann Dir aber egal sein. Geht zu 99,9% komplett an Dir vorbei.


    Nun wichtig für Dich!!!


    Alle Schäden, welche durch den Verkehrsunfall an Deinem Wagen entstanden sind, muß durch die Haftplichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.


    Stell Dir nur mal vor, auf der Autobahn berührt dich jemand leicht auf der rechten Seite und du verlierst die Kontrolle über Dein Fahrzeug, drehst dich und schlägst rundum mehrmals in den Leitplanken ein. Meinst Du nun, es ist logisch, das die Versicherung des Unfallverursachers nur den Lackschaden bezahlt welcher durch die leichte Berührung entstand???


    Keine Panik, alles wird gut...

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

    Einmal editiert, zuletzt von Pilgrin2001 ()

  • Hallo,


    generell gilt erstmal "wer auffährt ist schuld". Bei Massenkarambolagen sieht das dann in der Regel so aus, dass man selbst den Heckschaden ersetzt bekommt, der Frontschaden und der Schaden am Vordermann aber auf eigene Kappe geht. Soviel erstmal zur üblichen Praxis die in den meisten Fällen von Massenkarambolagen, welche i. d. R. durch plötzliche unvorhersehbare Bremsungen des vordersten verursacht werden, angewendet wird.


    Anders ist der Fall natürlich, wenn die Ampel schon (länger) rot hatte und der Hintermann auf die stehenden Autos auffährt und diese zusammenschiebt. Befanden sich die Autos in der Mitte noch im Bremsweg, müsste durch entsprechende Sachverständige geklärt werden ob diese ohne den Schub von hinten rechtzeitig zum Stehen gekommen wären.


    Für solche Fälle wäre natürlich eine Blackbox im Auto das beste Beweismittel. (-;


    Gruß


    Hans

  • Zitat

    Original von Pilgrin2001
    Wichtig. Wenn Polizei vor Ort war, lass Dir das Aktenzeichen geben. Ein Einsatzbericht wurde jeden Fall gefertigt.

    Es heißt Tagebuchnummer. AZ hat nur die StA. ;)


    Des Weiteren muss ich einschränken. In Niedersachsen (woanders weiß ich des nicht) wird teilweise ein Schnellverfahren am Unfallort angewandt. Dann gibt's für jeden Beteiligten gleich eine Durchschrift vor Ort und die Polizei hat auch nur exakt das Blatt abgeheftet. Eine TgbNr gibt's dann auch nicht. Das ist aber abhängig von der geschätzten Schadenshöhe (und ob sie so ein Formular grad dabei haben).


    Die Polizei legt bei VUs übrigens NIE den Schuldigen fest. Sie war ja nicht dabei.


    Bei so einem Unfallhergang würd ich immer einen Anwalt einschalten. Vor allem, wenn der Taxifahrer des nicht zugegeben hat. Ein Aussage kann er auch widerrufen - Schock, bla bla...). Viele haben ja eh die ADAC-Rechtsschutz.


    Ich stimme aber zu, dass der Schaden vom Verursacher getragen werden muss. Eine Aussage deines Vordermannes, dass du bereits gestanden hast, ist da hilfreich.

  • Zitat

    Original von bachus

    Es heißt Tagebuchnummer. AZ hat nur die StA. ;)


    Wow Klugscheissermodus aus bitte!


    Naja hier in SH heißt es Vorgangsnummer. Damit kann aber keiner etwas anfangen also kurz Aktenzeichen.


    Richtig ist, dass die Polizei vor Ort keinen Schuldigen festlegt, jedoch den Unfallverursacher. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit legt die Polizei schon fest, wer den Unfall verursacht hat und wem die Ordnungswidrigkeit vorzuwerfen ist. (Ordnungswidrigkeit ist ja auch nur Tatbestandsmäßig, Rechtswidrig und Vorwerfbar)


    Anders sieht es aus, wenn jemand verletzt wurde oder der Unfall grob verkehrswidrig und rücksichtlos durch mindestens einen Unfallbeteiligten verursacht wurde.


    Dann könnte der Verdacht einer Straftat vorliegen (Straftat ist Tatabestandsmäßig, Rechtswidrig und Schuldhaft).


    Die Schuld legt aber das Gericht fest. Das darf die Polizei nicht entscheiden, sondern nur objektiv ermitteln und eine Strafanzeige fertigen. Auch wenn diese für die Tonne ist. (bestes Beispiel, 5 Jähriger Ladendieb).


    Ja ja und immer einen Anwalt nehmen. Mein Gott. Hier handelt es sich um einen einfachen Auffahrunfall.
    Warte doch erstmal ab. Du bekommst schon Dein Geld.


    Das ist ein einfacher Standardunfall. Mehr nicht...


    Meine Rechtsschutz steigt von Jahr zu Jahr nur weil jeder für jeden Mist gleich zum Anwalt rennt.


    Auch wird zu 99,9 % kein Sachverständiger kommen und die Unfallstelle ausmessen ob du gestanden hast oder vielleicht doch noch etwas gerollt oder oder oder...


    Ein Unfallsachverständiger kostet pro Stunde ca. 600€. Glaubst Du das nimmt die Versicherung auch noch mit.


    Und außerdem denke ich bei Dave ist alles schon wieder gerichtet...

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

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