• Was ich dir sagen kann ist, dass ich bereits einen "Unfall" hatte als ich noch keine Dashcam hatte, welcher der Versicherung viel Geld gespart hätte, wenn man zeigen hätte können, wie der Unfallhergang war! Nur komplett ohne Beweise und eindeutiger Situtation braucht man auch nicht vor Gericht ziehen!


    Daher, selbst dieser EINE Schaden ist für mich Grund genug aufzuzeichnen! Zumal dein Beispiel mit 15 Jahren und 200.000 km absoluter Quatsch ist, denn die Aufzeichnung ist effektiv nur so lange wie die Karte groß ist also 4-6 Stunden. Danach werden die Daten überschrieben!


    Fragst du eigentlich Hausbesitzer auch, wieviele Einbrüche sie bereits hatten? Zumal im Straßenverkehr die Chance für einen Unfall weitaus höher ist als ein Einbruch ;-)

  • ...wenn man wüßte wann der Unfall passiert, könnte man ja einfach schnell mal die Kamera anschalten, dann passte es auch mit der Realation :D

  • Ja, so manchem Datenschutz(spinner) wäre das wohl am liebsten. Und von der Polizei bekommst du dann noch eine Teilschuld, weil du während des Unfallherganges mit der Dashcam am Fummeln warst! Nee nee! Dashcam ist nicht verboten! Ich finde es ok, dass die Privatsphäre eines jeden geschützt bleiben soll bzw. wenn eine Veröffentlichung stattfindet, dann mit gepixelten Kennzeichen etc. Die Zulassung vor Gericht war längst überfällig!

  • Es ist aber möglich, die Aufzeichnungen des Tages am Abend zu "Konservieren". Deshalb solltest du nicht immer alles als "Quatsch" herabwürdigen, bevor nicht auch andere Möglichkeiten bedacht wurden! Hausbesitzer sind auch schon von Nachbarn verklagt worden, ihre Kameras so zu installieren, daß deren Überwachungsbereich sich nicht über deren Privat-Grundstücksgrenze hinaus bewegt.
    Wenn du schon einen Unfall hattest, kann ich deine Beweggründe eher nachvollziehen, aber es gibt sicherlich auch einige perverse Spinner, die mit den Aufnahmen Unfug treiben!

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Hallo,


    ... aber es gibt sicherlich auch einige perverse Spinner, die mit den Aufnahmen Unfug treiben!

    ... und es gibt noch mehr "perverse" Spinner auf Deutschlands Straßen gegen die Dashcams und Überwachungskameras genau das richtige Mittel wären.


    Gruß
    Hans

  • Samantha1993
    Quatsch habe ich lediglich die Aufzeichnung von 15 Jahren und 200.000km aus deinem fiktiven Beispiel bezeichnet (war in keinster weise persönlich gemeint, bitte entschuldige). Aber dann müsstest du eben auch jegliche Überwachungskameras verbieten.
    Du hast natürlich recht, dass so mancher Hausbesitzer bereits Probleme bekam, weil er seinen Überwachungsraum in der Aufzeichnung überschritt (Gehweg, Garten des Nachbarn etc.). Bei einer Dashcam muss ja der Bereich sichtbar gefilmt werden, der dokumentiert, wie ein Unfall entstanden ist.


    Hier ein sehr gutes Beispiel dafür, warum ich den Einsatz (für mich) befürworte:


    Ansehen ab ~ Minute 2:45

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    Und jetzt überlege wie diese Situation ausgesehen hätte, gäbe es dieses Video nicht.


    PS: Es geht mir hier rein um die Situation, nicht um die Aussprache, oder, dass der Ersteller das Kennzeichen nicht gepixelt hat. Ich persönlich finde es auch nicht gut, dass das Kennzeichen zu erkennen ist. Aber das Beispiel ist nunmal da und gut und zeigt wie wichtig ein Beweis für den Fall der Fälle ist.

  • Mir persönlich ist es eigentlich völlig egal ob einer eine Dashcam hat und damit Aufnahmen von mir macht, so lange er sie für seinen privaten Voyeurismus nutzt. Soll er doch glücklich damit werden. Doch bei jeglicher unautorisiert Veröffentlichung sollte ihn die ganze Härte des Gesetzes treffen und somit empfindliche Strafen nach sich ziehen. Und ich bin froh, dass es immer noch von Gerichten eine Einzelfallprüfung gibt, ob eine Aufnahme vor Gericht zugelassen wird oder nicht. Somit wir jedem selbsternannte Hilfssheriff gleich der Wind aus den Segeln genommen, das vermeintliche Recht in seine Schmutzhände zu nehmen und auf Verkehrssünderjagt zu gehen. Es gibt auch genügen Oberlehrer, die Fehlverhalten anderer provozieren, wie z.B. Mittelspurschleichen auf der Autobahn, ausbremsen und somit absichtliches Verkürzen des Abstandes von anderen und das allseits beliebte mitbeschleunigen beim überholt werden und das damit verbundene provozieren eines Frontalcrashs, nur um sich dann darüber aufzuregen und dann womöglich noch Leute damit anzuschwärzen.

    "An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."


    Erich Kästner

  • Moin


    Dann werden die Preise für die Cams mit Sicherheit nun recht schnell anziehen...


    Grüße

    Gruß Saarik :prost:


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  • Ich finde es gut, dass die bei Unfällen zulässig sind.
    Wer es schon mal erlebt hat, dass er vollkommen unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde und dann vom Gegner die Geschichte vollkommen verdreht wurde, der würde das auch so sehen.
    Gibt es, zum Beispiel Nachts, keine Zeugen und lässt sich der Unfallhergang nicht 100 % belegen läuft es bei Gerichtsverfahren meistens darauf hinaus das beide 50 % der Schuld bekommen. Hat man selbst nichts falsch gemacht, dann ist das super ärgerlich und im Zweifelsfalle auch noch richtig teuer.

  • Der ist unersetzlich! Wobei in einem anderen Thread ja gerade jemand dran arbeitet. Der hat sein Leben verzaubert. Oder so. :freu:

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