Handynutzungsverbot fragwürdig

  • Hi,


    ich habe wieder mal eine Frage und hoffe, dass hier einer ist, der mir das beantworten kann.


    Neulich habe ich mit einem Freund diskutiert, dass es verboten ist ein Handy während der Fahrt zu benutzen. Es ist verboten während der Fahrt zu telefonieren. Aber wie sieht es mit dem Navi aus? Darf ich das Navi im Telefon während der Fahrt benutzen und auch programmieren?


    Es soll hier nicht Thema sein ob es sinnvoll und gefährlich ist – ganz allein ob es verboten ist.


    Mein Freund behauptet, das jedwedes berühren des Handys während der Fahrt verboten ist. Ein reines Navi hingegen darf während der Fahrt benutzt und auch programmiert werden.


    Nach § 23 Abs. 1a StVO: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."


    Den Knopf für die Freisprecheinrichtung darf ich aber straffrei benutzen? Das Telefonbuch meines Handys darf ich über die Freisprecheinrichtung (zB über das Radio) durch Bedienung der entsprechenden Tasten (nur nicht das Telefon berühren) benutzen? Aber einen Anruf auf dem Handy wegdrücken ist untersagt.


    Ein reines Navi, das per Bluetooth mit meinem Handy verbunden ist (und damit auch Telefonfunktionen bereitstellt) darf ich benutzen? Das Wählen einer Rufnummer per Tastatur auf dem Navi ist auch erlaubt?


    Jetzt mal ins Unreine gesprochen: Lege ich mir ein altes Navi ins Auto und welcher Ordnungshüter will jetzt mit Sicherheit sagen können welches Gerät ich benutzt habe. Das Navi oder das Handy, oder habe ich mich doch nur mit einem elektrischen Rasierer rasiert?


    Über Sinn und Unsinn einer Rechtsnorm brauchen wir uns nicht unterhalten. Aber es ist doch pervers, was der Gesetzgeber hier angerichtet hat.


    Jetzt wieder zu meiner Frage am Beginn: Handynutzung strengstens verboten, das Benutzen eines Navis erlaubt?

  • Genau so ist es, wenn du aber den Verkehr mit den anderen Sachen gefährdest und es sieht zB jemand dass du beim benutzen deines Navis Schlangenlinien fährst bist du wohl auch dran.
    Du kannst ja auch während der Fahrt dein Radio bedienen.
    Und wenn dich die Polizei anhält und du willst denen erzählen du hast dir dein Navi ans Ohr gehalten was glaubst du was die machen, die kassieren dein Handy und lassen die Verbindungen checken, und schon ist der Beweis erbracht ob oder ob nicht.


    PS Rein rechtlich bringt so eine Handyhalterung auch nichts, denn es ist ja die Benutzung untersagt also selbst wenn ich eine Freisprecheinrichtung nutze und das Handy ist in der Halterung nehme dann aber das Gespräch mit dem Handy an, oder wähle eine Nummer dann ist dies wohl schon strafbar(alles muss über die Freisprecheinrichtung laufen). Ob dass nun wirklich bestraft wird bzw überhaubt erkannt wird kann ich nicht sagen.

  • Na das wäre ja gut wenn es so ist, lt §23 ist aber eben die Benutzung eines Mobiltelefons verboten.
    Wenn man es dann nicht so eng sieht ist es ja okay, werde mal einen Bekannten bei Gelegenheit fragen wie sowas unser Freund und Helfer sieht.

  • Na das ist ja dann super, hatte immer gedacht da steht die Benutzung ist untersagt oder so, nun bezieht sich das aber nur darauf wenn es dafür in die Hand genommen werden muss.
    Heißt also man könnte das Ding an einen meterlangen Schwannenhals hängen und man ist raus. Oder gibts eigentlich schon Kopfstützenhalter fürs Handy :denk:
    Bin auch immer am überlegen wie ich das mit der Freisprecheinrichtung bzw mit dem telefonieren im Auto hinbekomme, da ich eben oft mit Firmenwagen unterwegs bin und ich 2 Handys nutze 1 privat und 1 geschäftlich.
    Im Moment bin ich am überlegen ob ich so eine mobile Freisprecheinrichtung nehme, sollte sich dann aber mit 2 Telefonen gleichzeitig koppeln lassen.

  • "ist untersagt, wenn" steht ja da...


    Die Gesprächsannahme könnte sich etwas schwierig gestalten, wenn das Handy an der Kopfstütze befestigt ist. Muss dann wohl mit der Nase geschehen...


    Und Firmenwagen sind doch in der Regel neueren Baujahrs und verfügen über eine Bluetooth-Freisprechanlage. Also alles kein Problem :bang:

  • Na das ist ja dann super, hatte immer gedacht da steht die Benutzung ist untersagt oder so, nun bezieht sich das aber nur darauf wenn es dafür in die Hand genommen werden muss.
    Heißt also man könnte das Ding an einen meterlangen Schwannenhals hängen und man ist raus. Oder gibts eigentlich schon Kopfstützenhalter fürs Handy


    Ja, heisst es. Ist auch durch die einschlägige Rechtssprechung dokumentiert.


    Bin auch immer am überlegen wie ich das mit der Freisprecheinrichtung bzw mit dem telefonieren im Auto hinbekomme, da ich eben oft mit Firmenwagen unterwegs bin und ich 2 Handys nutze 1 privat und 1 geschäftlich.
    Im Moment bin ich am überlegen ob ich so eine mobile Freisprecheinrichtung nehme, sollte sich dann aber mit 2 Telefonen gleichzeitig koppeln lassen.


    Die guten Ohrstöpsel (z.B. von Samsung, im Netz ab 15 €) können zwei Geräte gleichzeitig, solche verwende ich selbst seit Jahren.


    Abgesehen davon haben viele Handys heute die Möglichkeit, 2 Simkarten gleichzeitig zu verwenden. Auch das mache ich seit Jahren.


    Wo ist also das Problem?

  • In Paragraph 23 steht aber auch, daß keine Geräte betrieben werden dürfen die sein Gehör beeinträchtigen. Somit sind genau genommen auch Kopfhörer, in Ear Hörer verboten.
    Ich persönlich finde die Dinger im Auto auch Affig.
    Letztendlich habe ich bei uns ein Radio eingebaut mit Mirrorlink Funktion, so kann ich das Handy auch während dem fahren benutzen.

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