Ausserorts Geblitzte mit eignem, Wagen aber auf Papa angemeldet Frage !

  • moin leute ich habe eine frage bin gestern abend bzw heute morgen ausserorts geblitzt worden es ging auf 100 dann kurz 70 (ca 150 Meter) dann wieder 100.
    In dem 70ger bereich war leider ein blitzer^^ die dinger sind verdammt hell wenn es nacht ist o_O. Ich kannte die Strasse halt nicht, ist halt Pech


    Der wagen ist auf meinem Vater angemeldet (wegen der UmweltPrämie) aber der wagen gehört mir.
    So es ist ja klar das mien Vater den Bescheidt bekommt, aber wie kann man jetzt sagen das ich gefahren bin ?


    ich bin ca 100- 105 gefahren genau weiß ich es net mehr Blackout :/ naja bekomme wohl 1- 3 punkte aber kein fahreverbot, deswegen will ich ja alles auf mich nehmen, muss mein vater sagen das er nicht gefahren ist oder kann ich das auch machen ? und wie läuft es ab ?


    und wie lange dauert das ca, bis man post bekommt ?


    Und sind die bilder gut zu erkennen ? weil wenn das ist klar das mein vater nicht gefahren ist, denn ich bin keine 57. oder prüfen die, die bilder garnicht ?


    danke für die antworten ich habe bei google nix brauchbares gefunden

  • Hey,


    Die Bilder sind von der Qualität unterschiedlich, meistens ist allerdings etwas drauf zuerkennen.


    Der Bescheid kommt zwischen 2 und 6 Wochen.


    Danach steht alles aufm Zettel, der Brief geht an deinen Vater und dieser kann muss dann sagen, wer gefahren ist. Sollte er es (wie in deinem Fall) nicht gewesen sein.


    Lg Larissa

  • danke ^^
    ich habe gehört das die, die bilder eh prüfen da ich evtl. 1 punkt bekommen -.-


    scheiß strasse ^^ was steht an den 150meter auch so ein blödes ding

  • so also zum ersten 100-105 bei 70 ist aber scheiße


    so erstma zu deiner frage,
    ja dein Vater wird die Post bekommen net du, und wird dann normal wenn die das auf dem Foto schon erkennen Gleich ein schreiben dabei sein wo er dann sagen muss wer gefaqhren ist, da kann er dan ganznormal draufschreiben dass er nicht gefahren ist, und muss dan gleichzeitig die Adresse angeben von dem der Gefahren ist und das dann wider abschicken, dann bekommst du die Post, ja ich weiß ist umständlich aber sind halt nunmal Amtswege... :evil:


    So zu den Bildern n ormal sind sie schon zu erkennen, aber meist bekommt ihr den Brif ohne Bild das bild wird erst zu beweis gezogen wenn der Vermeitliche besitzer abstreitet dass er gefahren ist und aber cih kein anderen fahrer angibt, (sollte dass dan nicht richtig zu erkennen sein, könnt ihr beide abstreiten gefahren zu sein, vor gericht werdet ihr zu fast 70-90% freigsprochen je anch erkennbarkeit des Bildes, allerdings wird der halter also in demfall dein Vater daz Verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen wo ab da genau erkennbar sein muss wann wer wohin gefahren ist.
    also das mit dem abstreiten empfehle ich nicht wirklich.


    so dann die nächste Frage bist du noch in der Probezeit, die beträgt 2 jahre außer du hattest bereits vor deinem Autoführerschein noch einen Roller.


    Solltest du noch in der Probezeit sein, dann ist das wirklich miß denn dan hast du 4 wochen fahrverbot 2jahre Probezeitverlängerung und zahlst noch die Strafe.


    abgezogen werden wegen tachoungenauigkeit innerorts 3km/h Ausserorts 3% der gefahrenen geschwindigkeit also in demfall 4km/h dann ist dein Tacho in der Regel auch noch ungenau das heißt es kann sein du bleibst unter den 20Km/ zu schnell dann ahst du Glück und es kostet einfach nur 35 Euro und das wars das heißt einfach Überweisen, über 20 also ab 21km/h sind dann die Punkte und auch bei Probezeit 4 Wochen Fahrferbot drinn

  • (betrifft Deutschland)


    Dein Vater ist Verwandter 1. Grades.


    Er sollte ein Bild anfordern (falls nicht dabei) und so antworten:
    "Ich bin nicht der Fahrzeugführer auf diesem Foto. Weiterhin kann ich nicht genau erkennen, wer es sein könnte. Sollte es sich wider Erwarten um einen Angehörigen handeln, werde ich selbstverständlich von meinem Recht der Zeugnisverweigerung Gebrauch machen."


    Kann natürlich passieren, dass sie nachforschen. Wenn du noch bei deinem Vater wohnst, dann haben die's schnell raus. Ebenso, wenn du dort sehr oft bist. Ist aber nicht sicher, dass sie nachforschen (wenn der Verstoß nach Abzug der Toleranz nicht so gravierend ist, das erste Mal der Wagen auffällt, etc.)


    Was sonst noch passieren kann: Es könnte eine Auflage geben, für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Recht unwahrscheinlich, wenn es nicht häufig vorkommt bzw. der erste Mal ist.


    Der Halter eines Fahrzeugs kann in D nur für Parkverstöße des eigentlich Fzg-Führers in Verantwortung genommen werden. Nicht aber für anderes.

  • in der probezeit bin nartürlich nicht mehr bin 24 ^^, also bekommt man erst den zahlungsbeleg ohne foto ?, wenn man dann einspruch bzw ein andren fahrer angibt kommt das bild zu mir ?




    P.s ich wohne noch bei mutti ^^ also ist wohl nix, das vater sagt er wisse es nicht

  • Moment!


    Für 150 M eine geschwindigkeits begrenzung auf 70 und dann wieder 100? Würde ich gegen angehen!


    Man hat immerhin eine Tolleranz ("ausrollweg") beim hineinfahren in eine verminderte geschwindigkeitszone und auch das selbe wieder beim herausfahren (z.B. Ortschaften) von 100M. Diese schilder haben doch keinen wirklichen sinn, oder? Wozu? ICH HASSE DEN SCHILDERWALD IN DEUTSCHLAND!

    18" RC Design Ventura R17 Weiß / Frontpoliert
    Tomato Sportgrill
    Customized Lederlenkrad,Lederschaltsack in Black&White
    Radioblende Weiß lackiert
    Genuie AluPedalkit
    Hertz ESK 165
    Hertz EBX 250
    Audison SR 4
    K-Sport Gewindefahrwerk

  • Zitat

    Original von Gockel
    Man hat immerhin eine Tolleranz ("ausrollweg") beim hineinfahren in eine verminderte geschwindigkeitszone und auch das selbe wieder beim herausfahren (z.B. Ortschaften) von 100M. Diese schilder haben doch keinen wirklichen sinn, oder? Wozu?


    "Blitzer" dürfen 100 (150?) Meter hinter einem geschwindigkeitsbeschränkenden Schild stehen, um zum Abbremsen Zeit zu lassen. Es gilt aber keine Abstandsbeschränkung vor einem beschränkungsaufhebenden Schild. Warum auch? Beschleunigungsstrecke? Nee... Blitzer dürfen bis an dieses aufhebende Schild ran stehen, denn bis dahin gilt auch die Beschränkung. Erst dahinter ist Beschleunigen zulässig. Der Irrtum, dass dies auch vor aufhebenden Schildern gilt ist weit verbeitet, wird dadurch aber nicht richtig.
    Der Schilderwald in D ist dicht. Das ist wahr. Aber es lassen sich solch kurze beschränkte Strecken durchaus durch Gefahrenpunkte/Unfallschwerpunkte/etc. begründen und sind dann zulässig. Ebenso läßt sich das Blitzen dichter hinter einem beschränkenden Schild begründen - die Begründung muss dann aber gut sein. Im Zweifelsfall Strecke nachmessen (lassen).

  • Eigentlich gibt es KEINE Abstandsbeschränkung sondern nur eine "Anweisung" dazu! Soll heisen,: Es ist in D. nicht gesetzlich Geregelt! (Ausagen der ADAC Rechtberatung vom 20.10.2008)


    In wie weit es bei einer Strecke um einen Gefahrenpunkt oder Unfallschwerpunkt handelt ist immer so eine Auslegungssache!


    z.B.:
    In unser Gegend gibt es drei Strecken, wo immer wieder geblitzt wird. Diese Strecken führen zur, bzw von der Autobahn weg. Der Letzte Unfall auf diesen Strecken, der auf Grund von Geschwindigkeitsübertrettungen passiert ist, ist schon fast 10 Jahre her. Die Begründung des Landkreises und der Polizei auf Anfragen: Nur durch die Kontrollen dort, sind keine weiteren Unfälle passiert.
    Läßt sich logischerweise nicht wiederlegen, da ja meist nur zwei bis 4 WOchen dort NICHT geblitzt wird! :) Somit ist laut Gesetzt die Messung dort begründet!


    Grundsetzlich sehe ich aber nicht das Problem in Wo und WARUM da Blitzer stehen, sondern eher an denjenigen DER ZU SCHNELL FÄHRT!
    Das Dazu!


    Ansonsten steht eigentlch schon das Wichtigste drin!


    Übrigens: Eigentlich sind die Behörden VERPFLICHTET die Bilder als direkten Beweiß schon beim ersten Schreiben mit bei zu legen!


    Dein Vater hat naklar auf Grund seines Verwandschaftsgrades ein Recht darauf seine Aussage zu verweigern. Der Polizei steht es dannach frei "Ermitlungen im Umfeld" durch zu führen. Ein Umstrittendes Vorgehen ist es, bei den Nachbarn zu klingeln und mit dem Foto zu fragen, wer das ist bzw. ob derjenige Bekannt vor kommt!
    Mehrfachklagen (wegen Eingriff in die Privatphäre, wegen "geringfühgigkeit"!)haben allerdings dazu geführt, dass dies nur noch bei größeren Tempoüberschreitungen durchgeführt wird!


    Noch ein Tipp:
    Soltest Du einen Beifahrer gehabt haben, achte darauf, dass das Gesicht auf dem Foto geschwärz ist, wenn es Deinen Vater erreicht!

  • Zitat

    Übrigens: Eigentlich sind die Behörden VERPFLICHTET die Bilder als direkten Beweiß schon beim ersten Schreiben mit bei zu legen!


    Wusste ich auch net, ich werde durchschnittlich 1-2mal im Monat geplitzt, aber bisher kenne ich nur eine Kommune die das Bild ganz klein oben Links im Brief mit einfügt. Bei allen anderen war das Bild noch nie bei, und da ich viele weite Strecken fahre waren es schon mehrere Landkreise Kommunen oder Präsidien... :winke: :winke:
    und alle habe noch nie ein Bild mitgeschickt.

  • Inzwischen ist es leider gängige Praxis bei sogenannten "Kleinvergehen"das Bild nicht mit zu senden. Aber wie soll sich den derjenige notfalls verteidigen, wenn er garnicht feststellen kann OB ER gefahren ist oder nicht?
    Es hat schon öfters dazu geführt, dass Verfahren deswegen eingestellt werden mußten!
    Bei mir hat sich sogar raus gestellt, dass ein Kamerafehler vorhanden war bzw Dreck auf der Linse! Sah echt Lustig aus! Aber der Landkreis hat es mal versucht. Aber dennoch hat meine Madame einen kräftigen Einlauf bekommen! Ich wußte ja, dass sie zu diesem Zeitpunkt mit meinem Wagen unterwegs war! X(
    Wenn dann will ich auch ein schönes Bild von mir ! :bang:

  • naja die strasse ist gerade, da ist nur eine ausfahrt evtl deswegen auf 70, aber das ist bei uns nie so wenn 100 dann ist aich anner ausfahrt 100 ^^ naja teilweise, kannte die strasse nicht und es war dunkel, ich bin halt selber schuld :/. aber was blitzen die auch um 3 uhr nachts ich habe mich vielleicht auch erschrocken, da kann auch sonst was passieren


    warum sollte man drauf achten das der beifahrer geschwärzt ist ? MUSS das nicht sein ?


    P.s mein i10 war rappel voll

  • Zitat

    Original von MichiH1984
    .... kannte die strasse nicht und es war dunkel, .... aber was blitzen die auch um 3 uhr nachts ..... warum sollte man drauf achten das der beifahrer geschwärzt ist ? MUSS das nicht sein ?
    P.s mein i10 war rappel voll


    Also, irgendwie stehen mir immer mehr die Haare zu berge, je mehr Du schreibst!!!
    Es war Dunkel und Du kanntest die Strase nicht? Der Wagen war mit mehrer Personen voll?
    UND DANN FÄHRST DU ZU SCHNELL? HALLO!?!?
    Dir ist schon klar, dass wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, dass der Anwalt Deiner Mitfahrer ein Klage wegen versuchten Totschlags eingeleitet hätten? Was dann meist auch bedeutet: mind 1Jahr FS weg, da es im Strassenverkehr passiert ist!


    Naja, auch Nachts gilt die StVo! Und diese Runden Dinker mit den Zahlen sind deswegen seid 1978 auch reflektierend gemacht. Daher wird auch Nachts besonders auf sogenanten "Disko-Strecken" beblitzt!
    Bitte nicht: "Watt, bei der Geschwindigkeit soll ich auch noch lesen?"


    Wegen dem Schwärzen hat User Bachus ja schon geschrieben. Die mitfahrenden Personen müßen vor Erkennung geschützt werden, da diesen kein Vergehen nachgewiesen werden kann. Es geht auch niemanden etwas an, WER WANN mit Dir unterwegs war.
    ANDERS ist es, wenn auf dem Bild zu erkennen ist, dass die Person z.B. nicht angeschnallt ist!

  • Meine Herrn-Gesangsverein....wasn Drama nur weil jemand geblitzt wurde. :mauer:
    Warum so ein Theater, wegen zu schnellem fahren?!?!
    Wer zu schnell fährt, muss auch mit den Konsequenzen rechnen, egal wie teuer es wird oder wie lange man laufen darf!
    Schlecht ist es nur, wenn Andere zu Schaden kommen...
    Also abwarten und Tee trinken...Ticket kommt schon früh genug und keine Sorge, abstreiten wird eh nixx! Auch wenn der Blitzer in einer "strittigen Zone" stand!
    Gruß Buddha

    HYUNDAI i30 1.6 Comfort



    Wer schon nicht überzeugen kann, sollte wenigstens für Verwirrung sorgen!

  • Nur mal kurz angemerkt, in Deutschland gilt Fahrerhaftung, d.h. bei Unfällen oder Verstößen gegen die Stvo wird immer der Fahrer herangezogen, es is dabei unerheblich wer der eingetragen Besitzer ist.


    MfG


    Chris

  • FALCON


    spiel hier mal net den moralapostel, ich weiß wie ich zu fahren habe, und ich fahre immer ordenlich, die strasse war gerade ES WAR 100 dann schild auf 70 dann kamm ein blitz und dann war wieder 100.


    Mein ich bin einmal zu schnell gewesen -.- ich habe es zugegeben


    das nächstemal frage ich woanders

  • Passt zwar nicht wirklich aber ich wollts halt mal erzählen. Meine Frau wurde Nachts gebltzt und ich bekam dann das Punkteticket mit dem Anhörungsbogen. Weil sie halt gejammert hat, wegen ihrem Punktekonto und ich eh noch nie welche hatte, hab ich halt nicht geantwortet. Spart ja auch Verwaltungsgebühren. Hat aber nix gebracht! C.a 3 Wochen nachdem ich nix von mir hab hören lassen hat meine Frau das Ticket nochmal bekommen. Dann auch gleich mit Rechnung und Überweisungsträger :D Ham mir also die Blondine nicht abgenommen. Allerdings muß ich dazu sagen das sie 2 Monate vorher schonmal in die Punkteränge gefahrn ist.

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

    Einmal editiert, zuletzt von mozartschwarz ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!