Unfall mit fast neuem I30! Wie gehts weiter?

  • Heute gehe ich zum Anwalt.


    Vorher jedoch noch kurz zum Zahnarzt. Bibbbbberrrrrrrrrrrrrrrr...


    Naja mal sehen was die sagen...


    Komme natürlich mit ner Zwischenmeldung. Vielen Dank euch allen erstmal für eure Hilfe.

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

  • So ich war gestern beim Anwalt.


    Er setzt der Versicherung ein Ultimatum bis zum 19.08.


    Unabhängig davon ob sich nun die Fahrerin meldet oder nicht. Das muß die Versicherung mit Ihr ausmachen.


    Ich soll noch einen Kostenvoranschlag einreichen. Die Wertminderung berechnet der RA anhand irgendeiner Tabelle und setzt diese danach fest.


    Haben noch eine Skizze gefertigt und die Zeugen mit angegeben.


    Mal sehen...

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

  • Hi Pilgrin2001,


    na dann viel Glück und Erfolg.

  • Zitat

    Original von dk1
    Hi Pilgrin2001,


    na dann viel Glück und Erfolg.


    Danke dk1!!! :winke:

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.


  • Nee, das ist nicht gesagt. Ich kenn einige Autohäuser hier im Umkreis, die ziehen z.B. jeweils vereidigte Sachverständige freier Ingenieurbüros heran. Weil die häufig schneller vor Ort sind. Allerdings mögen das die Versicherer nicht immer so gerne und verweisen regelmäßig auf diese Institutionen (TÜV/DEKRA), andere würden nicht akzeptiert.
    Hatte selbst mal den Bedarf, hatte unabhängig von der Versicherung Gutachten bei Dekra machen lassen, und die Versicherung war begeistert. Alles anstandslos reguliert , dennoch erfolgte im Standardschreiben der Hinweis, andere freie Sachverständigengutachten wären eher nicht so schnell akzeptiert worden.


    Also ein Auge drauf haben.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Hi,


    na gut, wenn das so ist kann man ja in der Werkst. danach fragen und evl.
    einen Gutachter vom TÜV verlangen.Die Werkst. hat ja schon die Abtrittserklärung.

  • Okay, dann pass aber auf, dass du nen ordentlichen Kostenvoranschlag bekommst, der in der Nähe des Gutachtens liegt, sonst wirst du evtl. zu viel Kohle los.
    Hatte damals einen Schaden von 2500 EUR laut Gutachten, die Anfrage bei der Vertragswerkstatt ergab zunächst keinen eindeutigen und verbindlichen Kostenvoranschlag (O-Ton: "Das kann man nicht so genau festlegen...vielleicht 4000 EUR"), eine Anfrage bei einem Karosseriebetrieb führte zu einem sehr präzisen Kostenvoranschlag, der knapp unter dem DEKRA-Gutachten lag und haargenau dieselben Reparaturpositionen beinhaltete.
    Sei gewiss, die Versicherung hätte keine 4000 EUR raus gerückt und ich wäre auf dem Rest sitzen geblieben. Der Karosseriebetrieb hat schnell und sauber gearbeitet, den Kram mit der Versicherung geregelt, für mich war ein kostenloser Ersatzwagen für knapp 5 Tage drin, die Versicherung hat Kostenvoranschlag, Gutachten und Schaden bezahlt, ich war nur mit SB 150 EUR beteiligt.
    Was willste mehr.
    Entscheidend ist eigentlich nur, sich ein wenig an den Spielregeln der Versicherung zu orientieren.


    Gruß Jostor

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  • So heut läuft das gesetzte Ultimatum des RA aus. Natürlich meldet sich keiner. Ist ja klar!


    Kostenvoranschlag liegt bei 1267,31€. Abzüglich Mwst soll ich 1067€ bekommen.


    Die Versicherung lehnt den Gutachter ab, da der Schaden so gering ist, dass sich der Preis des Gutachters nicht lohnt.


    Also bisher klappt gar nichts mehr. Versicherung stellt sich tod! :schläge:

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

  • Das gleiche habe ich schon mal erlebt.Die Polizisten haben festgestellt dass der
    Rückwartsfahrende immer schuldig ist:75€ Strafe,1 Punkt in Flensburg und
    für mich Unfallsprotokol.Das wars.Da kannst Du was rausholen:hast Du
    oder die Insassen keine Schleudertrauma,wie sieht das mit dem Urlaubsunterbrechung aus-da kann man in Jura-Foren genug nachlesen.

  • Zitat

    Original von manib55
    t.Die Polizisten haben festgestellt dass der
    Rückwartsfahrende immer schuldig ist:75€ Strafe,1 Punkt in Flensburg und
    für mich Unfallsprotokol.


    So ein Unsinn. Diese Feststellung haben die Polizisten mit Sicherheit nicht getroffen, dazu sind sie nämlich nicht authorisiert, sie sind Bestandteil der Exekutiven und üben keine Rechtsprechung aus. Die Polizei darf Verwarngelder kassieren.
    Die Judikative (z.B. Ordnungsämter, Gerichte) entscheidet aufgrund des Sachverhaltes über die Schuldfrage. Akzeptiert der Beschuldigte den Bußgeldbescheid, dann isses so. Wenn nicht, wird vor dem Richter entschieden. Und dein Unfallgegner hat auch keine Geldstrafe bekommen, weil er keine Straftat begangen hat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bussgeldkatalog. Es war offenbar kein geringfügiger Verstoß (der mit niedrigem Verwarngeld geahndet wird) sondern etwas schwerwiegender, daher folgte ein Bußgeldbescheid inklusive Punktebesparung von der Ordnungsbehörde. Allerdings können Bußgelder und Geldstrafen nach dem StGB durchaus in einem Sachverhalt auftreten. Geldstrafen werden aber in Tagessätzen berechnet.


    Ansonsten finde ich den Hinweis bezüglich Schuldfrage und Urlaubsunterbrechung (Schadenersatz...) durchaus beachtenswert.


    pilgrim: Natürlich lehnt die Versicherung das Gutachten ab, weil damit der Schaden sozusagen rechtssicher beziffert werden kann und die Summe i.d.R. gezahlt werden muss. Liegt kein Gutachten vor, dann wird die Versicherung die nach Reparatur gestellte Rechnung gerne als zu hoch deklarieren und nur Teilsummen zahlen wollen. Wenn du dann die Restsumme geltend machen möchtest, bräuchtest du ein Gutachten, dass nach der Reparatur nicht mehr erstellbar ist. Und damit ist deine Beweissicherung dahin.

    Übrigens ist es nicht die Entscheidung der Versicherung, ob du einen Gutachter bestellst. Selbstverständlich kannst du einen Gutachter bestellen. Würde ich bei prognostizierten Schäden über 1000 EUR immer machen. Gut, Im Zweifel zahlst du den Gutachter, aber das ist eher zu verschmerzen.


    Willst du was gewinnen, musst du investieren.


    Aber mal im Ernst:
    Bei meinem damaligen fremdverschuldeten Schaden an meinem Wagen meinte ein Polizist (POM) bei Betrachtung, das sei nur ein marginaler Schaden von vielleicht 600 EUR, eher Bagatelle. Da bräuchte man keinen Gutachter. Da C-Säule und hintere Tür erhebliche Lackschäden sowie Beulen enthielten, konnte ich mir diese Größenordnung bei einem Handwerkerstundenlohn von 70 EUR (ausbeulen - lackieren) nicht vorstellen. Die Versicherung wollte auch kein Gutachten haben, der Voranschlag würde reichen,wollten auch kein Gutachten bezahlen. Ich bin eigenmächtig zur Dekra, der Gutachter machte Schadenbegutachtung, schickt Gutachten zu, ich guck drauf:
    Schadenshöhe: 2500 EUR !!!! 8o
    Gutachterkosten: 260 EUR (hab ich eben noch mal nachgeguckt)


    Ich habe eingereicht:
    Gutachten + Kostenvoranschlag + Gutachterrechnung
    Versicherung musste alles bezahlen und hat auch alles bezahlt.


    Wenn ich nur den Kostenvoranschlag eingereicht hätte, hätte die Versicherung vermutlich nur erheblich weniger gezahlt und ich hätte bei Nachforderungen ein Beweisproblem gehabt.
    Diesmal hab ich aus dem Gefühl heraus alles richtig gemacht. Schwein gehabt!
    Diese Sicherheit war mir aber auch das Gutachten wert gewesen.


    Im Zweifel stellt der Gutachter noch weitere Schäden fest, die die Kosten steigen lassen. Was ist mit verzogener Karosserie, verzogenen Trägern, etc...?
    Mein Tip: Lass ein Gutachten machen, kostet nicht die Welt und macht deine Forderung rechtssicherer.
    Mit Pech musst du den Gutachter selbst bezahlen. Was wird der kosten.. 150 EUR .... 200 EUR? Kann man übrigens ungefähr erfragen.
    Ist aber immer noch besser als alles selbst zahlen zu müssen.


    Und wie's aussieht, wird die Versicherung ja nun auch noch deinen Anwalt zahlen müssen.
    Der muss jetzt richtig Druck machen. Dann solltest du's jetzt auch richtig machen.


    Viel Erfolg.


    Gruß Jostor

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  • So Zwischenmeldung.


    Die Versicherung hat nun mitgeteilt, dass Sie alle entstehenden Kosten zu 100% übernehmen.


    Bekomme nun das Geld und mein Anwalt schaut noch ob ein Wertverlust entsteht.


    Danke für alle Tips. Gebe dann noch eine kurze Abschlußmeldung!

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

  • Na, das ist doch mal ne gute Nachricht.
    Okay, Wertverlust dürfte eher marginal sein, bei mir wurde damals vom Gutachter ein Wertverlust nach Reparatur von um die 210 EUR festgestellt.


    Der Wertverlust dürfte auch ziemlich uninteressant sein bei dem Schaden und jugendhaften Alter des Autos. Du erhältst ja mit fach- und sachgerechter Reparatur einen einwandfreien i30 zurück, der in seinem Nutzwert für dich keine Einbussen hat, außerdem willst du den Wagen vermutlich nicht verkaufen, sondern noch ein paar Jahre fahren. Von daher ist der merkantile Wertverlust vermutlich zu vernachlässigen.
    Pflege das Auto gut und fang kein Kilometerfressen an, dann wirst du den Wertverlust über die Jahre wieder einholen.

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  • So der RA hat den Wertverlust berechnet. Er liegt bei 670 Euro. Die Berechnung erfolgte nach Ruhkopf und Sahm.


    Nun erfolgt noch das Schreiben an die Versicherung. Mal sehen was die daraus machen.


    Bisher ist der Wagen immer noch nicht repariert. Aber er fährt ja auch so ohne Probleme.

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

  • Zitat

    Original von Pilgrin2001


    Bisher ist der Wagen immer noch nicht repariert. Aber er fährt ja auch so ohne Probleme.


    Hi,
    da wirds aber langsam Zeit. :super:

  • Nicht vergessen.


    Zeuge aus eigene Familie sind immer schwer. am besten neutral Leute als zeuge nehmen.


    Und immer Zettel aufschreiben mit Adresse und Unterschrift und auch Foto machen.


    Ich habe erfahrung gemacht und 2 mal erlebnis gemacht.

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