FS Klasse 2 ( LKW ) ab 50 Jahren - einige Fragen

  • Juten auch mal wieder zusammen,


    sagt mal bitte, kennt sich wer genau, und damit meine ich auch genau, aus, wie das ist wenn man die Klasse 2 besitzt und man 50 Jahre alt wird.


    Klar, ein neuer Führerschein muß her, man muß zum Arzt alle 5 Jahre .............


    Aber wie ist das mit den 5 Seminaren ( Ladungssicherheit, Ökofahren .... ) ????


    Muß ich die dann auch machen ?


    Wir streiten uns gerade auf Arbeit wer das machen muß und wer nicht.


    Laut TÜV und Dekra muß jeder ab 50 diese Seminare besuchen, laut IHK, dort wo die " Neuen " jetzt eine Prüfung darüber ablegen müßen, müßen die "alten " das nicht. Ausser man ist Berufskraftfahrer oder man nutzt diesen zu gewerblichen Zwecken.


    Was ist nun gewerblich ???


    Wenn ich einen LKW mal auf der Baustelle ( öffentlich zugänglich ) benutze und das während meiner Arbeitszeit ( einfaches Umsetzen oder mal eben Beton Kies etc holen )ist das schon gewerblich ?


    Oder, einen LKW zum Firmensitz fahre, wenn ich auf Montage war ( sag jetzt einfach mal Heidelberg nach Berlin )???


    Wär nett, wenn einer oder einige mehr mal dazu ein paar Links hätten.


    Gruß und Dank im voraus


    der Jörch

    Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,könnte eine Gans nach Hause bringen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Ich kann dir nur info zum gewerblichen Teil geben und da gilt: So lange es deinem Privatenzwecke dient, also in deiner persönlichen Freizeit ist es nicht gewerblich. Natürlich fällt Schwarzarbeit und so weiter ebenfalls unter den Punkt "gewerblich" aber das ist ja so oder so illegal ;).


    Bei deinen Beispielen wären alle gewerblicher Natur. Du Dienst im den Fällen nicht deinem persönlichen Privatenzwecke sondern eben den gewerblichen deiner Firma. Anders wäre es, wenn du ein LKW für den Umzug mietest, dann ist das privater Natur.

  • Zitat

    Original von Sitmojo
    Ich kann dir nur info zum gewerblichen Teil geben und da gilt: So lange es deinem Privatenzwecke dient, also in deiner persönlichen Freizeit ist es nicht gewerblich. Natürlich fällt Schwarzarbeit und so weiter ebenfalls unter den Punkt "gewerblich" aber das ist ja so oder so illegal ;).


    Bei deinen Beispielen wären alle gewerblicher Natur. Du Dienst im den Fällen nicht deinem persönlichen Privatenzwecke sondern eben den gewerblichen deiner Firma. Anders wäre es, wenn du ein LKW für den Umzug mietest, dann ist das privater Natur.


    Guten Abend Sitmojo,


    und genau dort gehen die Meinungen auseinander !!!!


    Laut IHK ist eine Umsetzung von der Montage privat, was ich aber bezweifel !!!!


    Das scheint mir / uns ein Gummiparagraph zu sein .......


    Wie schaut es aus mit Baumaschienen ....


    Große Radlader( über 7,5 to ) die eine Straßenzulassung haben, dürfen auch nur mit der Klasse 2 " öffentlich " bewegt werden.


    Brauche ich dafür die 5 Module ????


    ich bin dankbar für jeden Tipp / Hinweiss


    Gruß und Dank


    der Jörch

    Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,könnte eine Gans nach Hause bringen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

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