Rechts vor Links - kleine Frage

  • hab mal ne kleine Frage als Radfahrer :


    ich benutze als Radfahrer den Fahrradweg und komme an eine Kreuzung die mit rechts vor links geregelt ist.
    Müßen Fahrzeuge, die jetzt von links kommen mir die Vorfahrt gewähren oder bin ich als Radfahrer wartepflichtig ?


    Wie gesagt, ich benutze den Radweg, nicht die Strasse


    Gruß


    der Jörch

    Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,könnte eine Gans nach Hause bringen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Ich geh mal davon aus, dass keine weiteren Licht- oder Verkehrszeichen angebracht sind, dann gilt "rechts vor links" auch in dieser Konstellation, Rad und Auto sind dann gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer.

  • Hier mal die [URL=http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=berlin+galenstrasse+moritzstrasse&sll=52.539347,13.198153&sspn=0.00526,0.016512&ie=UTF8&hq=moritzstrasse&hnear=Galenstra%C3%9Fe,+13597+Berlin&ll=52.539366,13.198185&spn=0.00526,0.016512&z=17&layer=c&cbll=52.539429,13.19824&panoid=P0QU11rtWPacQ94GjqELDA&cbp=13,47.09,,0,12.84]Kreuzung[/URL]


    Ich bin eigentlich auch der Meinung, das ich Vorfahrt habe, aber die freundlichen vom OA / Ordnungsamt meinten vorhin, ich müße warten, da der Radweg auf der anderen Seite nicht weiter fortgeführt wird.


    Sry, aber das habe ich noch nie gehört

    Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,könnte eine Gans nach Hause bringen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Aber wenn es so ist, dass der Radfahrweg da endet muss auch ein Schild darauf hinweisen. Steht da so ein Schild? hab da keins gesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von engelwelten ()

  • das hab ich noch nie gehört! Und du solltest nicht davon ausgehen, dass die vom Ordungsamt alles wissen, selbst die Polizei kennt manche Verkehrsregeln nicht richtig!


    Ich würde sagen du hast Vorfahrt, sogar ein Fußgänger ist Verkehrsteilnehmer und hätte Vorrang! (würde ich sagen)

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    das hab ich noch nie gehört! Und du solltest nicht davon ausgehen, dass die vom Ordungsamt alles wissen, selbst die Polizei kennt manche Verkehrsregeln nicht richtig!


    Ich würde sagen du hast Vorfahrt, sogar ein Fußgänger ist Verkehrsteilnehmer und hätte Vorrang! (würde ich sagen)


    genau

  • Solange Du auf der richtigen Straßenseite auf dem Radweg fährst hast Du Vorfahrt, egal ob der Radweg endet oder nicht.


    Fußgänger haben Vorrang, wenn ein Fahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften nach rechts oder links abbiegen möchte und der Fußgänger geradeaus weiter, über die Straße will, in welches das besagte Fahrzeug einbiegt. Dies gilt auch bei abbiegenden Vorfahrtstraßen...

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Bonkelz
    Hier mal die [URL=http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=berlin+galenstrasse+moritzstrasse&sll=52.539347,13.198153&sspn=0.00526,0.016512&ie=UTF8&hq=moritzstrasse&hnear=Galenstra%C3%9Fe,+13597+Berlin&ll=52.539366,13.198185&spn=0.00526,0.016512&z=17&layer=c&cbll=52.539429,13.19824&panoid=P0QU11rtWPacQ94GjqELDA&cbp=13,47.09,,0,12.84]Kreuzung[/URL]


    Ich bin eigentlich auch der Meinung, das ich Vorfahrt habe, aber die freundlichen vom OA / Ordnungsamt meinten vorhin, ich müße warten, da der Radweg auf der anderen Seite nicht weiter fortgeführt wird.


    Die Konstellation an dieser Kreuzung ist wirklich kompliziert, da hier zwei Vorfahrtsregeln Anwendung finden (s. u.)


    Zitat

    Original von engelwelten
    Aber wenn es so ist, dass der Radfahrweg da endet muss auch ein Schild darauf hinweisen.


    Falsch! Das Ende eines Radfahrweges muss nicht beschildert sein.


    Zitat


    Solange Du auf der richtigen Straßenseite auf dem Radweg fährst hast Du Vorfahrt, egal ob der Radweg endet oder nicht.


    Auch falsch! Wenn ein Radweg endet muss man sich in den fließenden Verkehr einfädeln. Und hier kommt dann das an dieser Kreuzung bestehende Problem mit den zwei Vorfahrtsregeln:


    Zum einen gilt an der Kreuzung "rechts vor links". Zum anderen muss der Radfahrer beim Einfädeln in den fließenden Verkehr diesem Vorrang gewähren. Da der Radweg quasi direkt in die Kreuzung endet, ergibt sich hier die Frage ob der Verkehr aus der Flankenschanze auch noch zum fließenden Verkehr zählt.


    Einfacher wäre die Regelung wenn der Radweg kurz vor der Kreuzung enden würde, dann müsste man als Radfahrer am Ende erstmal den aus gleicher Richtung kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren und im Kreuzungsbereich selbst würden die normalen Regeln gelten.


    Gruß


    Hans

  • Mom Hans,


    wie Du selbst auf dem Bild siehst, endet der Fahrradweg ca. 4-5 m vor der Kreuzung. Also kurz vorher und nicht direkt in der Kreuzung. Ergo bleibe ich dabei, ich habe mit meinen Rad die Vorfahrt, da ich vor der Kreuzung vom Radweg in den fleissenden Verkehr eingeleitet werde.


    der Jörch

    Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,könnte eine Gans nach Hause bringen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Hallo Jörch,


    Zitat

    Original von Bonkelz
    wie Du selbst auf dem Bild siehst, endet der Fahrradweg ca. 4-5 m vor der Kreuzung. Also kurz vorher und nicht direkt in der Kreuzung. Ergo bleibe ich dabei, ich habe mit meinen Rad die Vorfahrt, da ich vor der Kreuzung vom Radweg in den fleissenden Verkehr eingeleitet werde.


    Hier könnte man sich jetzt ausgiebig darüber streiten wo die Kreuzung anfängt. Meines Erachtens fängt der Kreuzungsbereich bereits dort an, wo die Rundung der Bordsteinkante beginnt.


    Ich an Deiner Stelle würde das Bild ausdrucken und damit mal zur Polizei gehen und diese um ihre fachkundige Meinung fragen.


    Gruß


    Hans

  • eigentlich klare Verkehslage


    1.
    Ein vorhandener Radweg ist als Sonderweg Bestandteil der Straße.
    Wird dieser nicht fortgeführt, habe ich als Radfahrer die Fahrbahn zu nutzen.


    2
    Für Radfahrer gelten als Fahrzeugführer die gleichen Rechte und Pflichten wie für Pkw-Führer


    3.
    Das Recht der Vorfahrt hat hier also, sofern keine gesonderte Beschilderung besteht, der Radfahrer.
    An ausgeschilderten Vorfahrtsstraßen besteht dieses Vorfahrtsrecht sogar, wenn ich verkehrswidrig die falsches Straßenseite nutze, muß jedoch im Schadensfall mit einer Teilschuld und Regressansprüchen rechnen.


    4.
    Fußgänger haben kein Recht der Vorfahrt /Vorrang (ausgenommen an Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln.) Hier greift jedoch ggf § 1 StVO der gegenseitigen Rücksichtnahme und Vorsicht sowie der Ausschluss von Gefährdungen


    Gruß von einem "blau-weißen Schiedsrichter"


    und daran denken:
    es nützt nichts, wenn auf dem Grabstein steht "Aber er hatte Vorfahrt"

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

    Einmal editiert, zuletzt von bmw-rider ()

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