Rechtsfrage zum Autobesitz

  • Hallo,
    ich habe mal eine knifflige Frage zum Thema Fahrzeughalter / Fahrzeugbesitzer. Ich glaube zwar nicht, dass mir jemand helfen kann, aber vielleicht irre ich ja auch.


    Zum Szenario:
    Nehmen wir an, ich habe mit meiner Ehefrau bei einem Autohaus einen Neuwagen per Finanzierung angeschafft. Als alleiniger Kreditnehmer bin ich eingetragen. Als Fahrzeughalter steht jedoch die Ehefrau im Fahrzeugschein, da sich das bei der KfZ Versicherung positiv auswirkt (niedrigere Beiträge). Die Fahrzeugnutzung liegt wiederrum zu 97% bei mir, dem Kreditnehmer, meine Frau fährt den Wagen so gut wie gar nicht.
    Soweit klar? :D


    Jetzt zur eigentlichen Frage:
    Im Fall einer Trennung / Scheidung, darf ich dann, weil ich den Wagen ja bezahle, auch darüber verfügen, sprich, ihn wieder in Zahlung geben und mir dafür ein anderes Fahrzeug kaufen? Oder muss sie da zustimmen? Ist es vielleicht gar so, dass sie, da im Fahrzeugschein als Halter ausgewiesen, den Wagen behalten und darüber verfügen darf?
    Im Grunde ist ja die Bank bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer, denn dort liegt der Brief. Aber was hat das für Auswirkungen auf den Fall?


    Bin mal gespannt...


    Danke und Gruß
    Colt Sievers

  • dem Kreditnehmer gehört das Auto! Wenn nicht mehr bezahlt wird, geht die Bank an den Kreditnehmer, nicht an den Halter.

  • :mauer:Erst mal gehört das Auto der Bank! Dann dem der im Brief steht! Wenn ihr keinen Ehevertrag habt fällt er unter den Zugewinn und wird geteilt! Wenn ihr nicht verheiratet seid hast du die A..karte denk ich! X(

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • Alles mehr oder weniger Halbwahrheiten.


    Zunächst einmal sind Einigung über Eigentumsübergang und Bezahlung zwei total verschiedene Vereinbarungen.
    Das weiteren muss man in diesem Fall Eigentümer, Besitzer, Kreditnehmer, Kreditgeber, Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer unterscheiden.


    1. Du, lieber Colt hast mit deiner Frau einen Kaufvertrag für das Fahrzeug unterschrieben. Daraus geht hervor, dass Ihr beide euch verpflichtet habt, den Kaufpreis an das Autohaus zu leisten, der Händler muss Euch (als Partei + wirtschaftliche Einheit) das Eigentum in der vereinbarten Weise am Auto verschaffen. In diesem Fall wurde offenbar vereinbart, deine Frau als Halterin und somit Eigentümerin in die Zulassung einzutragen.
    Damit gehört das Auto - mindestens im Aussenverhältnis, d.h. gegenüber Fremden - deiner Frau. Sie könnte das Auto allein verkaufen ohne deine Zustimmung. Du kannst das nicht.
    Der Besitzer ist immer derjenige, in dessen unmittelbarer Gewalt sich ein Gut befindet, er muss nicht Eigentümer sein. Zum Beispiel: Der Vermieter einer Wohnung ist der Eigentümer, der Mieter ist der Wohnungsinhaber, und somit Besitzer. Deine Frau ist Eigentümerin des PKW, wenn du mit dem Auto unterwegs bist, dann bist du der Besitzer, das könnte auch jeder andere sein, der sich das Auto von deiner Frau leiht.
    Im Innenverhältnis (also zwischen euch beiden) könnte vielleicht tatsächlich aufgrund des vorhandenen von beiden (als Käuferpartei) unterschriebenen Kaufvertrages festgestellt werden, dass das Auto euch beiden gehört. Aber auch dann kannst du ohne deine Frau nichts tun, da sie nach außen immer als Halterin=Eigentümerin gilt. Da könnten sich eure jeweiligen Scheidungsanwälte schön die Köppe heissmachen.


    2. Du, lieber Colt, hast dem Händler das Geld quasi auf den Tisch gelegt, indem Du für dich allein den Darlehensvertrag unterschrieben hast.
    Damit hast DU dich als Darlehensnehmer verpflichtet, die vereinbarten Darlehensraten für den Kaufbetrag des Fahrzeugs zu leisten. Tust du das nicht, tritt die Bank an dich als Darlehensnehmer heran und wird dich anmahnen, damit du deiner Verpflichtung nachkommst.


    3. Um möglichst hohe Sicherheit am Gegenwert des Finanzierungsbetrages zu haben, hat sich die Bank die Rechte am Fahrzeug mittels eines Sicherheitenvertrages abtreten lassen. Es handelt sich hierbei meist um eine Verpfändungserklärung. Die muss deine Frau (als Eigentümerin) unterschreiben und den Fahrzeugbrief in die Verwahrung der Bank geben. Damit ist die Bank Sicherungsnehmer (nimmt die Sicherheit in Form des Briefes), aber nicht Eigentümer des KFZ. Sie hat aber das Recht, das Fahrzeug im Falle einer erheblichen Störung des Darlehensvertrages Deinerseits für sich verwerten zu dürfen.
    Deine Frau ist weiterhin Eigentümerin und Sicherungsgeberin.
    Ist das Auto abbezahlt, erhält sie den Brief zurück.


    Hier liegen 3 verschiedene Vertragsarten vor, die alle nicht sauber übereinstimmen: Kaufvertrag, Darlehensvertrag und Sicherheitenvertrag.
    1. Käufer = Darlehensnehmer >< Eigentümer
    2. Käufer = Eigentümer = Sicherungsgeber >< Darlehensnehmer
    Ich vermute, dass die Finanzierung und Verpfändungserklärung in Zusammenhang und Abwicklung mit dem Kaufvertrag eine Einheit bilden und es sich somit um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handelt.
    In diesem Fall entsteht die Problematik, dass eine Störung und Abwicklung eines Teilvertrages die entsprechenden angeschlossenen und abhängigen Verträge ebenfalls stört. Klartext: Gibt deine Frau das Auto zurück, fällt damit möglicherweise deine Ratenverpflichtung aus dem Darlehensvertrag, Bezahlst du die Raten dauerhaft nicht mehr, holt sich die Bank das Auto von deiner Frau zurück (Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen mit evtl. Vollzugsbeamten (Polizei) und Abschleppunternehmer im Gepäck).
    Darüber hinaus hast du eventuell noch den negativen Schufa-Eintrag von der Autobank w/ fälliggestelltem Saldo aus Kreditvertrag mangels Vertragserfüllung.


    Auf jeden Fall hat hier der Händler (der vermutlich auch der Finanzierungsberater der Autobank war) gewaltig geschlampt und das kann in deinem Fall sowohl der Autobank wie dir einige Schwierigkeiten machen.


    Theoretisch wäre es eventuell je nach Vertragskonstruktion sogar möglich, dass deine Frau den Sicherheitenvertrag kündigt und die Herausgabe des Briefes von der Bank verlangt. Das könnte sie als Eigentümerin. In dem Moment könnte die Bank auf dich zukommen und entweder sofortige Tilgung des gesamten Restdarlehens verlangen, weil die Sicherheitenvertragskündigung auch die Darlehenskündigung aufgrund des verbundenen Geschäftes beinhaltet. Oder die Bank verlangt andere Sicherheiten von dir. Beides ist relativ unwahrscheinlich, weil die Bank der Entlassung deiner Frau aus der Sicherheitenhaftung i.d.R. nicht ohne anderweitigen Ausgleich zustimmen wird.


    Also da können sich Bank und die jeweiligen Scheidungsanwälte fröhlich streiten. Würde da ganz dringend den Gang zum Juristen deines Vertrauens empfehlen.


    Oben genannte Problematiken kenn ich aus der Praxis zur genüge, bin nämlich bei einer Bank tätig und habe schon ziemlich wilde Konstruktionen der Autohändler und deren Finanzierungen gesehen, dass ich kotzen könnte. Da merk ich immer, dass die Händler die Kunden nicht oder falsch oder mit gefährlichem Halbwissen aufklären und beraten und eigentlich keine Ahnung vom Finanzierungsgeschäft haben. Die kriegen meist auch noch Provision von der Autobank auf die vermittelten Kredite.


    Also:
    Autohändler = Verkäufer
    Colt Sievers = Käufer = Darlehensnehmer / NICHT Eigentümer, aber häufig Nutzer = Besitzer
    Ehefrau = Käufer = Sicherungsgeberin / Eigentümerin, gelegentlich Besitzerin
    Bank = Darlehensgeber = Sicherungsnehmer / NICHT Eigentümer


    Der Händler (die Autobank) hätte hier hinterfragen müssen, ob das Fahrzeug gemeinsam genutzt wird und vor dem vom Käufer mitgeteilten Hintergrund in Zusammenhang mit der Zulassung erkennen müssen, dass ihr als wirtschaftliche Einheit zu betrachten seid, die ein gemeinsames Interesse am Gut hat. Damit hätte er euch beide als Darlehensnehmer im Darlehensvertrag aufnehmen müssen. Würde dann was schief gehen, würde deine Frau ebenso wie du in der vollen Haftung für das Darlehen stehen, und nicht "nur" Sicherungsgeberin sein. Als Sicherheit hätte er die üblichen Sicherheiten wie Lohn- und Gehaltszahlungen für beide Darlehensnehmer ebenfalls heranziehen sollen. Denn Sicherungsgeber sind schön, wenn man sie hat, aber in erster Linie haben alle ein Interesse daran, dass alle zugrunde liegenden Verträge (Kauf- und Darlehensvertrag) erfüllt werden. Die Sicherheitenverwertung soll nur die letzte Instanz sein.
    In dieser Konstruktion wäre es auch relativ einfach, Verbindlichkeiten wieder zu trennen und aufzuteilen, ebenso wie die Eigentumsfrage im Innenverhältnis.


    @Mozart: Das Auto wird nicht "geteilt". Der BGH hat die Zugewinngemeinschaft einmal sehr richtig als "Gütertrennung mit Ausgleichsanspruch" definiert. Tatsächlich ist es so, dass nicht nur bei der Gütertrennung, sondern auch bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen beider Eheleute (und zwar auch während der Ehe!) grundsätzlich getrennt bleiben. Es kommt nur der Grundgedanke hinzu, dass beide Eheleute an dem, was sich während der Ehe auf beiden Seiten an Vermögen angesammelt hat, zum Schluß gleich beteiligt werden sollen.
    Mit anderen Worten: Zwar sind die Vermögen beider Eheleute getrennt. Geht der eine pleite, muss der andere nicht mithaften. Wird die Ehe jedoch geschieden, wird gleichwohl abgerechnet. Grob gesagt wird das, was in der Ehe von beiden erworben wurde, saldiert und in zwei Hälften aufgeteilt. Wer in der Ehe also einen höheren Zugewinn erzielt hat, der muss dem anderen die Hälfte des Überschusses ausgleichen.
    Es handelt sich um eine monetäre Vermögensfrage, weshalb immer mehr Leute im Trennungsjahr offenbar gerne Verbindlichkeiten aus Krediten generieren und damit ihr Nettovermögen mindern, um ihre zukünftigen Expartner nicht auszahlen zu müssen.
    Bisher hat Colts Frau das Eigentum am Auto und würde es auch materiell behalten. Frage an die regulierenden Anwälte: ist das Auto Vermögen oder Verbindlichkeit (siehe obige 3 Verträge) und wenn ja, muss sie Colt auszahlen oder ist sein Vermögen trotz Verbindlichkeiten höher, sodass er selber auszahlen muss?


    Also Colt: ich habe jetzt mal so insgesamt versucht, die Situation zu durchleuchten, aber die richtige Antwort wird dir wohl nur der Anwalt deines Vertrauens und im Zweifelsfall der vorsitzende Richter geben können.


    Auf jeden Fall ist deine Vertragskonstruktion ziemlicher Mist, weil nicht zwingend eindeutig (man müsste dazu auch die einzelnen Vertragsklauseln kennen, würde hier zu weit führen).


    Schönen Gruß
    Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort, Jostor! 8o :super:


    Ich glaube, ich werde in diesem Falle wirklich zum Rechtsverdreher gehen. Wäre für mich natürlich der Supergau, wenn rauskäme, dass meine Frau dann das Auto behalten darf und ich dafür blechen muss. :mauer:

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