Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer ???

  • Hallo Leute,


    da ich ja ca.100 Km am tag fahre sehe ich sehr oft Autos die Abblendlicht und noch zusätzlich Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer anhaben. Soweit ich weiß ist beides in verbindung (Tagfahrlicht+Abblendlicht; Abblendlicht+Nebelscheinwerfer) nicht erlaubt. Ich sehe allerdings recht häufig welche so rumfahren. Wisst ihr was die da zusätzlich anhaben oder bewegen die sich in nicht legalem Bereich???


    LG White_Style

  • erlaubt ist das nicht. entweder abblendlicht, oder tagfahrlampen.


    bei tagfahrlicht dürfen nur die tagfahrlampen an sein, also kein standlicht, abblendlicht, nebelscheinwerfer oder andere beleuchtung. wer es denoch macht, bewegt sich im ilegalen bereich.


    (nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschalten werden, wenn die sicht so schlecht ist, das man nur bis 50meter weit sehen kann)

  • Ausnahmen bestätigen die Regel - einige Hersteller (zB. Mercedes) dürfen TFL mit Abblendlicht betreiben, wenn das TFL entsprechend heruntergedimmt ist!


    Ansonsten kann alles mögliche vertreten sein, "Idioten und Ignoranten", die sich nen Dreck um StVO kümmern bis zu Hobbyschraubern, die einfach irgendwas irgendwohin anschließen!!!

  • Zitat

    Original von spritti
    erlaubt ist das nicht. entweder abblendlicht, oder tagfahrlampen.


    bei tagfahrlicht dürfen nur die tagfahrlampen an sein, also kein standlicht, abblendlicht, nebelscheinwerfer oder andere beleuchtung. wer es denoch macht, bewegt sich im ilegalen bereich.


    (nebelscheinwerfer dürfen nur eingeschalten werden, wenn die sicht so schlecht ist, das man nur bis 50meter weit sehen kann)


    • TFL darf nur allein aktiv sein
      - Prägung RL oder DRL im Glas
      - bei Einschalten der Zündung aktiviert
      - bei Einschalten des Lichts (auch Standlicht) deaktiviert
      - Helligkeit gemäß ECE-Regelung R48/R87 (Stand 1995)
      - minimale Höhe 250mm (Achtung: stärker beschränkt bei gedimmter Nutzung)
      - minimaler Abstand zueinander 600mm
      - maximaler Abstand Aussenkante Fzg 400mm
      - maximale Höhe 1500mm
      - symmetrisch zur Fzgmitte
    • Gedimmte TFL (wie bei z.B. Audi) gelten im gedimmten Zustand als Standlicht/Positionslicht/..
      - zusätzlich noch Prägung A im Glas
      - minimale Höhe 350mm
      - restliche Maße identisch oder durch TFL stärker beschränkt
      - wahrscheinlich muss das Standlicht im Scheinwerfer deaktiviert werden (bin mir da nicht sicher, weil 2 zusätzliche Positionsleuchten zulässig sind)




    Das mit den Nebelscheinwerfern und 50m stimmt so nicht ganz. Eine eindeutig definierte Entfernung ist im Gesetzestext nur für die Nebelschlussleuchte mit 50m definiert.Was viele hier vergessen: Wer die Schlußleuchte aktivert, darf auch nur noch max. 50km/h fahren! (Eigentlich logisch, wenn die Sicht doch mit max 50m so schlecht ist)
    Nebelscheinwerfer dagegen sind bei erheblicher Sichtbehinderung wiei Regen, Nebel oder Schneefall einzusetzen. "Erheblich" bedeutet u. a., dass der Einsatz von Neblern nicht zu mehr Sichtbehinderung führen darf, als sie zu einer Erhöhung der Sicherheit wegen besserer Wahrnehmung beitragen. Das ist auch schon bei 150m denkbar. Aufgrund der schwammigen Formulierung legen das sogar die Gerichte unterschiedlich aus.

  • Zitat

    wahrscheinlich muss das Standlicht im Scheinwerfer deaktiviert werden (bin mir da nicht sicher, weil 2 zusätzliche Positionsleuchten zulässig sind)


    also dürfte ich dann diese als TFL und Positionslicht anschließen und auch in diesen Kombinationen nutzen (Positionslicht und Abblendlicht; TFL ohne Abblendlicht) ????

  • ok, danke - nu is mir weiteres aufgefallen. Hab nu auch schon die STVO und die STVZO durchsucht aber nichts dazu gefunden. Wisst ihr ob es erlaubt is mehrere TFL zu verbauen ?? Also zum Beispiel beim I30 einmal in die Einsätze für die Nebelscheinwerfer http://www.ath-hinsberger.de/t…-Tagfahrleuchten-Set-/und einmal als LED Streifen [URL]http://www.ath-hinsberger.de/tuning_mazda_kia_hyundai_zubehoer.php/sid/ff45428337265c25fdd8160a060a6ff0/cl/details/cnid/0dc47345387b53022.60248523/anid/75a482c38e49e3e35.16668843/LED-Tagfahrleuchten-Set/ [/url]
    Vielleicht habt ihr sogar einen Paragrafen wo dazu was steht.

  • Will mich nicht so doll einmischen aber ist meines wissens noch rechtliche grauzone denn:
    VW Scirocco hat auch TFL und wenn man das Ablendlendlicht dazu schaltet bleibt das TFL dennoch an und das ist ab Werk so ausgelegt.
    Noch dazu wird es bei einigen Autos als LED TFL ab Werk verkauft. Also frage ich mich wo es dann illegal sein kann?!


    Kombi. Nebler und Abblend ist denke ich klar...... darf man soweit wie die sicht ausreicht nicht anhaben ...und dennoch machen es fast alle =)



    das sind meine infos dazu, ist halt immer noch nen thema was nirgends richtig rechtlich geregelt ist... oder hat jemand die § dazu!??!?
    Wäre interessant!

  • Zitat

    Original von White Style
    ok, danke - nu is mir weiteres aufgefallen. Hab nu auch schon die STVO und die STVZO durchsucht aber nichts dazu gefunden. Wisst ihr ob es erlaubt is mehrere TFL zu verbauen ?? Also zum Beispiel beim I30 einmal in die Einsätze für die Nebelscheinwerfer http://www.ath-hinsberger.de/t…-Tagfahrleuchten-Set-/und einmal als LED Streifen [URL]http://www.ath-hinsberger.de/tuning_mazda_kia_hyundai_zubehoer.php/sid/ff45428337265c25fdd8160a060a6ff0/cl/details/cnid/0dc47345387b53022.60248523/anid/75a482c38e49e3e35.16668843/LED-Tagfahrleuchten-Set/ [/url]
    Vielleicht habt ihr sogar einen Paragrafen wo dazu was steht.


    in der StVO steht dazu nichts, da wenn überhaupt die StVZO zustädnig wäre. Die wurde aber vor dem Aufkommen des TFLs verfasst und dafür weder erweitert noch ergänzt etc.
    Es ist über eine EU Regel definiert, was, wie, ob, wann, wo und so ...
    viel spass beim lesen:
    http://www.bmvbs.de/static/ECE…Tagfahrlicht-fuer-Kfz.pdf


    das betrifft natürlich nur die verwe ndung als TFL.
    als Ablendlicht/positionslicht musst du wieder die StVZO und ergänzende Vorschriften bemühen.
    Tante Google hilft auch hierbei.
    :kuss:




    bitte ein paar Posts weiter vorne meinen Beitrag lesen

  • Ups sorry hab ich glaub überflogen dein Beispiel :)

  • also ich fahr eig immer mit abbelndlicht und meinen vorderen nebelscheinwerfen... :D

  • Zitat

    Original von Dace
    also ich fahr eig immer mit abbelndlicht und meinen vorderen nebelscheinwerfen... :D


    dazu fällt mir nix mehr ein .. ausser vllt: dir fehlt noch der fuchsschwanz an der antenne :auweia:

  • bei meinem i30 schaltet sich das Licht automatisch an, wenn die zündung / der motor angeht!
    das licht lässt sich nicht komplett ausschalten!!


    also müsste ich TFL mit Licht fahren . OdeR ?

  • Das ist die Tagfahrlichtschaltung. Manche Länder (z.B. Dänemark) haben die vorschrift, dass auch Tagsüber mit Licht gefahren werden muss. Da gibt's eine Sicherung für. Wenn du die rausnimmst, ist es so wie in D üblich. Nutz mal die Suchfunktion. Wurde hier im Forum schon beschrieben.

  • Bei meinem I 30 ist ein Lichtsensor verbaut. Dieser steuert das Fahrlicht und man braucht sich nicht um das Thema kümmern. Diese Automatik ist aber auch über den normalen Lichtschalter abschaltbar, sodass man dann alles manuell erledigen muss.


    Nach meinen INFOS soll aber das Tagfahrlicht zur Pflicht in Deutschland werden. Ältere Fahrzeuge sollen sogar nachrüstungspflichtig sein.


    Bei Hyundai Deutschland kostet der Satz ohne Montage ca. 500-600 Euro.


    Auch wenn in D das fahren mit Abblendlicht und Nebellampen am Tage nicht erlaubt ist und das Wetter auch nicht anlass für die Benutzung der Nebellampen spricht, so sollte man bei seinen Bemerkungen zu anderen FORUMSTEILNEHMERN einmal darauf auchten, aus welchem Staat der Teilnehmer kommt (in diesem Fall war es Österreich), trotz EU-Recht gibt es immer noch ein nationales Straßenverkehrsrecht in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Es könnte also sein, das man in Österreich immer mit einem voll beleuchteten "Tannenbaum" über die Straßen fahren kann.

  • Fahre ebenfalls grundsätzlich mit Abblendlicht egal welche Wetterverhältnisse. Nebelleuchten habe ich glücklicherweise nicht, um nicht in Versuchung zu kommen *lol


    Wenn aber am hellichtenTag ein Straßenmitbenutzer mich von hinten mit Abblend, Nebel UND irgendwo an der Front selbstverklebten -TFLdarstellenden- LED-Streifen nötigt, ist mir das wurscht wo der herkommt. Das geht gar nicht.
    Sicherheit ok, aber dann sollten die Einrichtungen auch entsprechend genutzt werden.

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