EU Wagen werden immer als Grauchtwagen verkauft?

  • Mein Händler sagt mir, dass Importe immer mit den Geschäftsbedingungen eines Gebrauchten verkauft würden weil sie keine Neuwagen diesen Typs verkaufen dürften. Stimmt das?


    Mir soll das egal sein, weil im Fahrzeugbrief kein Vorbesitzer drin steht und ich ja sowieso 3 Jahre Garantie habe. Wollte nur mal wissen ob das wirklich so stimmt.


    Wie ist das mit dem Checkheft? Wer muss/darf das denn überhaupt abstempeln? Nur autorisierte Hyundai Händler?

  • Zu 1) kann ich nix sagen
    Zu 2) um die Garantie zu wahren sollten die Inspektionen und Serviceleistungen von einem Hyundaihändler oder Vertagswerkstatt gemacht werden. Du kannst auch die Werkstätten wechseln nur sollte es eine Hyundai werkstatt sein.

  • Warum sollen EU -Fahrzeuge keine Neufahrzeuge sein!!
    Der Händler möchte sich sehr wahrscheinlich einen Vorteil daraus ziehen wenn er die Fahrzeuge als gebraucht verkauft.
    Teilweise liegen bei EU-Fahrzuegen die Erstzulassung und der Garantiebeginn weit auseinander aber das hat damit zu tun das die Fahrzuege in den Land zur Garantie angemeldet werden müssen für die sie bestimmt waren.
    Was steht denn in Dienem Kaufverttrag??? :evil:
    Kauf eines Gebrauchtfahrzeug oder Kauf eines EU-Neufahrzeug??


    Meiner ist ein EU-Neufahrzeug.

  • Also meiner ist mit Tageszulassung aus 02/09, gekauft 05/09. Kilometerstand 10! Und die hat mein Händler gefahren. Somit sehe ich das nicht als Gebrauchtwagen an.
    Sinn der Sache ist nur, dass der Händler den Wagen dann dementsprechend nochmals günstiger verkaufen kann.

    HYUNDAI i30 1.6 Comfort



    Wer schon nicht überzeugen kann, sollte wenigstens für Verwirrung sorgen!

  • Mein accent MCT ist bei Centro Kerpen gekauft!
    Neuwagen , ohne Zulassung, Service Heft abgestempelt ab Kufdatum/abholung!
    Garantie wird normal über Hyundai Deutschland abgewickelt!


    by

  • also im Kaufvertrag steht "kauf eines Gebrauchtwagen". Aber es steht auch ausdrücklich drin, dass er laut Kfz-Brief "0" Vorbesitzer hat! Was ja für den Wiederverkauf entscheidend ist. Er hat auch nur 31km gelaufen, kann also nicht nach Deutschland gefahren worden sein.


    Aussage des Verkäufers war, dass sie den nicht als Neuwagen verkaufen dürfen da es ein EU-Import und sie ja kein Hyundai-Händler sind. Außerdem wäre das aber überall so.
    Was im Checkheft steht weiß ich nicht da ich den Wagen noch nicht habe.


    Der einzige wirkliche Unterschied hierbei ist im Grunde die Gesetzliche Gewährleistung die jetzt eben nur 1 anstatt 2 Jahre lang ist.
    Wagen der Hyundaigarantie kann mir das ja aber egal sein.


    Jetzt wollte ich eigentlich nur so mal wissen ob das wirklich stimmt, dass das bei allen immer so ist.

  • ich kann mir im übrigen gut vorstellen, dass die Händler die EU Fahrzeuge wirklich als Gebrauchtwagen verkaufen müssen, auch wenn es manche anders machen, schließlich hat die Garantie schon begonnen und nicht erst bei der übergabe so wie es bei Neuwagen wäre. Da die Garantie begonnen hat ist es eher ein Gebrauchtwagen als ein Neuwagen.

  • Die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen beträgt 2 Jahre, kann aber, im Gegensatz zu Neuwagen, vertraglich auf ein Jahr reduziert werden. ;) soweit ich weiß müssen Inspektionen nicht beim Vertragshändler gemacht werden. Meine dazu gibts ein nicht allzu altes Gerichtsurteil. Allerdings ist jeder Kulanzantrag wohl zum Scheitern verurteilt wenn man die Inspektionen sonstwo machen lässt. Garantieansprüche verfallen aber wohl nicht.


    Was den EU neugebrauchten angeht würde ich mal rat bei nem Anwalt suchen. Für mich hört sich das komisch an. Als ADAC Mitglied oder mit ner Verkehrsrechtschutz sollte das auch nix kosten.

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • Hallo!


    Ich habe jetzt den 3. EU-Import und es waren alles Neuwagen einschließlich den I30. Bei allen Fahrzeugen hatte ich die volle Garantie, du mußt nur auf das vom Händler ausgefüllte Insektionheft achten.
    Übrigens, lt. nach meiner Info ist ein Fahrzeug bis 6000km ein Neuwagen. Da gibt es wohl auch ein Gerichturteil

  • auch mein eu- import ist laut kaufvertrag vom 17.09.2009, baujahr (08/2009), erstzulassung ist am 28.09.2009 und zwar von mir.
    ich habe mein sonata, aber erst am tag der erstzulassung sehen können, da er vorher nicht beim händler stand. es stand zwar einer herum den ich bekommen sollte, jedoch wurde kurz vor der zulassung, ein lackfehler am heck entdeckt. dieser sonata wurde jedoch gegen meinen ersetzt.
    der kilometerstand betrug bei der abholung 23km. und das ist meiner meinung nach, ein neuwagen. daher kann es überhaupt nicht sein, das eu-importe nur als gebrauchtwagen verkauft werden dürfen.

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