Parken ja/nein

  • 10€ Knöllchen?!?


    Hier ist niemand Anwalt. Wäre hier dennoch ein Anwalt, dürfte er hier keine rechtliche Beratung durchführen. Eine rechtsverbindliche Aussage kannst du nur von einem Anwalt bekommen.


    Alle Beiträge können daher nur Kenntnisse/Meinungen/Vermutungen sein!

  • Ich würde es so verstehen:


    Man sieht ein reines Parkplatzschild, was mir sagt, ab hier Parken erlaubt.
    Das Schild hat keinen Zusatzhinweis "Seitenstreifen", so nämlich parken die zwei Fahrzeuge.
    Daher würde ich ab dem Schild auf der Straße parken.
    Zudem ist auf der Fahrbahn der Anfang einer Parklücke markiert.

  • Larsimoto
    Und was wäre deine Schlußfolgerung, Knöllchen Ja oder Nein?


    Pattel
    Prinzipiell würde ich zunächst meinen, es liegt keinerlei Verstoß vor, weil Parkfläche ohne Zusatzschild, auch wenn Beginn auf der Straße aufgemalt ist, ist die Benutzung des Seitenstreifens nicht ausgeschlossen.


    HIER entnommen: "Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken, wo entweder kein entsprechendes Verbotsschild steht oder wo ein Schild das Parken ausdrücklich erlaubt. Dieses Schild zeigt ein weißes P auf blauem Grund. Gibt es keine Parkflächenmarkierung, darf man alternativ den Fahrbahnbereich als Parkfläche nutzen, sofern dort keine anderen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert werden. Dann stellt man das Auto auf dem rechten Fahrbahnrand oder einem Seitenstreifen ab."


    ---
    Jedoch sehe ich ein umgedrehtes Schild - hier die grundsätzliche Frage: hat das Gültigkeit ja oder nein...


    Zur Deutung des Schildes gibt eventuell ein Schild im Hintergrund Aufschluß: Absolutes Halteverbot, Zeichen 283, ergänzt mit Zeichen 1052-37. Demnach wäre das Parken auf dem Seitenstreifen nicht zulässig, nur in der ausgewiesenen Fläche, sprich bis zur rechten Seitenbegrenzung.


    Hat nun das Ordnungsamt beim Feststellen der Ordnungswidrigkeit auch das Schilderchaos fotografiert und somit die Gültigkeit festgestellt, gibts mMn keinen Ausweg - Knöllchen bezahlen.


    ---
    Generell für mich alles andere als eindeutig ja oder nein.

  • Aus meiner Sicht Knötchen, ja.


    Sollte das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt sein, so darf ich die Fahrbahn nicht berühren.


    Ist die Situation denn inner- oder ausserorts?


    Interessant ist wirklich, wie ceed fragt, was auf dem umgedrehten Schild steht. Sollte dort ein gültiges Parkverbot angezeigt werden, gilt dies, auch wenn das Schild von der Straße weggedreht ist.


    btw: Die Straße sieht ja noch sehr frisch und jungfräulich aus. Man hat das Gefühl, dass die Markierungsarbeiten auch noch nicht abgeschlossen sind.

  • Die Sachlage ist glasklar: wer auch immer hat aus der rechten Spur (wahrscheinlich wegen einer Veranstaltung) einen Parkstreifen gemacht, entsprechende Markierung(en) aufgebracht und dazu ein Schild aufgestellt, welches ungültig ist, da es kein offizielles Verkehrszeichen ist. Letzteres ist durchaus irgendeinem Ignoranten in einem Kommunaldienst zuzutrauen.


    D.h. dass AUF DER STRASSE geparkt werden soll und die zu 90% ausserhalb der Strasse abgestellten Fahrzeuge ge-/verbotswidrig geparkt wurden.


    Allerdings stellt sich da die interessante Frage, wer
    a) die Markierung/en und das/die Schilder aufgebracht bzw. aufgestellt hat
    und
    b) wer die Knöllchen verteilt hat.


    Wenn beides von ein und demselben Kommunaldienst geschah, dürfte das Knöllchen nichtig sein, Begründung siehe oben.


    Des weiteren wäre auch ein interessanter Punkt zu wissen, ob derjenige Dienst, der da diese angebliche Parkzone eingerichtet hat, überhaupt berechtigt/befugt war, die dort aufgestellten Schilder einer (mutmasslichen) Strassenbaubehörde ausser Wirkung zu setzen.


    Würde mir ausgesprochen Spass machen, diese Situation zu zerlegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!