Mein erster Unfall. Was muss ich als Geschädigter beachten?

  • ...es spricht doch nichts dagegen, einen Anwalt einzuschalten, WENN die (gegnerische) Versicherung Sperenzchen machen sollte!
    Aber pauschal einen Anwalt aufs Tapet zu bringen, das kann (da sind wir wieder bei der Schadensminderungspflicht) auch mal ins Auge gehen...

    Nein, das kann es nicht, aufgrund der Rechtslage (siehe oben). Zumindest solange wir von einem fremdverschuldeten Unfall sprechen.


    Hat man selber den Unfall verschuldet, sieht die Sache anders aus. Dann kann man auf den Kosten eines unnötig eingeschalteten Anwalts tatsächlich selber sitzen bleiben. Allerdings ist dann auch die Interessenlage eine andere: wie die eigene Haftpflicht den Schaden am Unfallgegner begleicht, kann mir egal sein. Ich habe selber nur Ansprüche, wenn ich vollkaskoversichert bin. Dann bin ich aber auch Kunde der Versicherung und diese hat ein Interesse daran, mich als solchen zu behalten. Daher wird sie von allzu dreisten Betrugsversuchen absehen.


    Sollte sie das doch tun, dann muß ich zum Anwalt und prozessieren. Das Geld für den Anwalt lege ich dann erstmal aus (es sei denn eine Rechtsschutz zahlt) und bekomme es wieder, wenn das Gericht zu meinen Gunsten entscheidet, was im Normalfall dann auch bedeutet, daß die Versicherung alle Prozeßkosten tragen muß, einschließlich den Kosten meines Anwalts.

  • Vaderle, siehe mal Probleme mit i30 PD :super: Meinen hat man am Samstag auch als Bremsklotz misbraucht. Ist ein paar Tage älter als deiner, wird mich aber trotzdem verlassen so wie es aussieht. Ich habe keine Lust, mich später mit Problemen der Reparatur rumzuärgern. Zunächst ohne Anwalt, der steht aber schon in den Startlöchern. Ein falsches Wort und es wird teuer. Ist nicht mein erster Unfall als Geschädigter, aber bisher machte ich es wie J-2 Coupe und kaufte immer Unfallwagen und baute die auf.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • In der Regel, denke ich, läuft es meistens ohne große Probleme ab. Vor allem dann, wenn man das Auto reparieren lässt-
    Hatte in 2017 mal nen Fall, da ist meiner Tochter einer reingefahren. Der war über HUK24 versichert, meine Tochter über mich bei der HUK Coburg.
    Das ging sogar soweit, dass ich, mit Rechtschutz, über die HUK Coburg gegen die HUK 24 prozessieren mussten.
    Da ging es aber nicht um Reparatur, sondern um Abrechnung nach Gutachten.
    Hat ca. ein halbes Jahr gedauert, dann hatte meine Tochter ihre ganze Kohle, die ihr zugestanden hat.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Einen wundervollen guten....(ahhh heut ist erst dienstag)Morgen,


    also ich kann von meinem Knutsch mit dem anderen Auto (mir wurde aufgefahren) erzählen:


    Die Polizei zu rufen ist immer sinnvoll, da man nie weiß wie der Unfallgegner mit seiner Laune eingestellt ist. Diskutieren nach dem Unfall ist nur nerven und zeit raubend. Bei meinem Autohaus des Vertrauens (damals VW-hatte nen polo) angerufen und die haben es sich angeschaut und einen Gutachter ebenfalls drauf schauen lassen. Lass dein Auto ebenfalls in die Lüfte heben- da konnte man bei mir den Totalschaden und die Wucht eindeutig erkennen! Das besagte Autohaus hat mich sogar an eine Kanzlei weiter vermittelt die für mich alles übernommen haben. Ich habe nur alles was sie wollten eingereicht. Und die konnten sich dann mit der gegnerischen Versicherung rum schlagen (im warsten Sinne)


    Ajo, geh mal bitte zum Doc und lass dich durchchecken- nachdem der Gutachter meinen hobel gesehen hatte, wurde es mir dringlichst angeraten- und selbst ein jahr später hab ich ab und an probleme mit meinem nacken.

  • Den Anwalt später einzuschalten ist aber oft genau das Problem. Denn die Versicherungen sparen gern bei Zahlungen. Wenn ihr den Schaden in einer Werkstatt eures Vertrauens reparieren lässt gibt es meist keine Probleme, dann hat die Werkstatt das Problem. Muss oder soll die Versicherung an euch zahlen gibt es schon Probleme denn oft wird versucht irgendwo Kosten zu sparen und es werden einfach ein paar Euro mit komischen Begründungen abgezogen. Geht ihr dann erst zum Anwalt beläuft sich der Streitwert nur auf den Fehlbetrag und daraus errechnet sich das Honorar für diesen. Also dann meist viel weniger als wenn gleich am Anfang bei voller Schadenshöhe Rechtsbeistand in Anspruch genommen würde. Aus diesem Grund muss man dann wohl recht lang warten, da so ein Fall dem Anwalt auf die schnelle nichts bringt

  • Zum Thema Polizei ist sinnvoll mal ein Erlebnis von mir:


    Ich biege von einer Vorfahrtsstraße links ab. Dort steht an der Haltelinie ein Auto, das seinerseits links abbiegen will.
    Der Fahrer hat aber anscheinend meinen Blinker nicht gesehen und gedacht ich fahre geradeaus weiter. Darum fährt er los, in dem Moment wo ich um ihn rumfahre.
    Er fährt mir also leicht in die linke hintere Ecke rein.
    Angehalten, Kontaktdaten ausgetauscht, der Typ machte einen vernünftigen Eindruck - und weiter gefahren, wofür braucht man die Polizei ?


    Als ich meinen Schaden einreichen will stellt sich raus: er hat seiner Versicherung erzählt, er sei gestanden und ich habe die Kurve zu eng genommen und ihn dadurch gestreift !
    Im Nachhinein ohne Zeugen steht da Aussage gegen Aussage, da kommt auch vor Gericht nichts Brauchbares bei raus. Letztlich bin ich auf meinem Schaden komplett sitzen geblieben, weil ich nichts nachweisen konnte und ein Prozeß ohne Rechtsschutz mir als Risiko zu hoch erschien.

  • Und da man im voraus nie wissen kann, wie sich der Unfallgegner (und dessen Versicherung) weiterhin verhalten wird, ruft man die Polizei und schaltet einen Anwalt ein.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Arbeitest du - oder jemand aus deiner Familie- bei einer Versicherung? Oder besitzt du Anteile eines Börsennotierten Assekuranzunternehmen? :denk: :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mit der Polizei ist auch so eine Sache, denn die stellt nicht die Schuldfrage fest. Wenn sie der Meinung ist, den Schuldigen zu kennen, wird dieser zwar abkassiert, aber wenn er alles abstreitet und dann vor Gericht Aussage gegen Aussage steht, kann man selbst da auch mal auf dem Schaden sitzen bleiben.


    Am besten ist halt eine Dashcam bei solchen Dingen, auch wenn man zB bei einem Auffahrunfall nicht den Crash sieht, so wird man ihn hören und sehen, ob sich das eigene Auto bewegt hat, zB nach hinten wenn der Verursacher aussagt, er ist rückwärts gerollt. Die Polizei würde ich auch immer holen, oder der Unfallverursacher unterschreibt ein genaues Protokoll und schickt mir am besten noch eine Voicemail.


    Ps. Und wie hier schon erwähnt ein Anwalt steht dir zu. Wusste ich auch nicht, aber als unser Sohn einen Crash hatte, und der Abschlepper kam, riet dieser sofort zum Anwalt, da die Schadenshöhe und Ausfallzeit des Fahrzeugs recht hoch waren.

  • TorstenW, Ich darf mir ein Auto in meiner Klasse aussuchen, nur nicht höher gehen. Sprich, würden 3 Autovermieter einen N anbieten, muss ich den nehmen, der Preislich günstiger ist, dass ist das Einzige was ich tun muss und die gegnerische Versicherung muss mir den vollen Preis erstatten für die Reparaturdauer, Gutachter usw.


    ckm, wenn die Polizei den Schuldigen festlegt und auch das Bußgeld kassiert, wird der Richter doch nicht sagen, es steht Aussage gegen Aussage.


    Ein genaues Protokoll unterschreiben lassen + Voicemail? :watt: Hast du immer paar Vorlagen im Auto liegen, falls du mal in einem Unfall verwickelt bist oder Dritte welche zur Verfügung stellen kannst?

  • Doch, wenn du das Bußgeld nicht akzeptierst. Und wenn es jetzt kein offensichtliches vergehen ist. Dann erhebt die Polizei ein Verwarngeld von 35€. Natürlich geht man von aus das der Richter den Polizisten folgt, aber das muss er nicht. Und wenn eben nur 2 beim Unfall zugegen waren gibt es eben Spielraum. Jeder Polizist sagt dir bei einem Unfall, wir nehmen nur auf Stellen aber keine Schuld fest.
    Und ja ein Unfallbericht liegt im Handschuhfach, und da muss er keine Schuld anerkennen sondern es muss nur der genaue Unfallhergang beschrieben werden. Dann sollte die Schuld daraus hervorgehen.

  • Bei einem Bußgeld, kommt es immer auf die Situation drauf an. Das Verwarngeld liegt immer in der Hand von den Beamten von der Rennleitung, die Höhe ist festgesetzt 5-55,-€ und wird meist bei einer leichten Ordnungswidrigkeit ausgestellt. Und auf das Verwarngeld besteht kein Rechtsanspruch. Die Polizei hilft bei der Erstellung eines Unfallberichtes, was vor Gericht wichtig sein kann, wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte und da bin ich der festen Überzeugung, das der Richter nach dem Unfallbericht entscheiden wird. Und zu den Unfallbericht, wäre es nicht einfacher die Polizei hinzuzuziehen?

  • Unabhängig von einem eventuellen Bußgeld hat man mit der Polizei vor allem eine unabhängige Unfallaufnahme von Fachleuten.
    Das hat vor Gericht weitaus mehr Gewicht als die interessengesteuerten Aussagen der Unfallbeteiligten !

  • Ja, wenn die Polizei dann da ist, dann ist es aber recht wichtig, das ein Bußgeld eben meist in Höhe von 35 Euro verhängt wird. Denn dann steht ja für die Polizei der Verursacher eindeutig fest.
    Ich würde auch immer die Polizei rufen, es soll aber Situationen geben, da will man evtl. nicht warten, wenn der Schaden klein ist und man es eilig hat. Ich habe schon mal mehr als 2 Stunden gewartet, an meinem Wagen war kein Schaden aber der Verursacher hatte einen minimalen Schaden und er wollte die Schuld nicht eingestehen.
    Im übrigen kommt es dann auch sehr auf den Umgang mit den Beamten an. Denn es war damals für die Beamten nicht ersichtlich wer die Schuld trägt. Ich war freundlich und habe ein paar Hinweise gegeben wie man das sehen kann, der Andere war pampig und aufbrausend, also war das Thema nach mehr als 2 Stunden warten in 10 min erledigt. Den Anderen haben sie dann sich noch etwas genauer angeschaut.

  • Danke für die zahlreichen Antworten. Generell bin ich froh, dass die Polizei da war und die Schuldfrage schnell geklärt wurde. Da konnte man sich auch nicht wirklich rausreden und der Verursacher hat das auch in keinster Weise probiert.


    Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet. Dafür hat Werkstatt/Gutachter nun raufgeschaut. Knapp über 10.000 € an Kosten fallen für die Reparaturen an 8o . Beim Neuwagenpreis von etwas über 20.000 ist das schon ordentlich. Ich hoffe die Versicherung macht weiterhin keine Probleme. Ansonsten würde ich direkt einen Anwlt einschalten. Hatte bereits telefonisch mit einem Kontakt und die Hyundai Werkstatt hat wohl auch einen eigenen Anwalt, den sie anbieten könnten.


    Leihwagen laut Werkstatt und Versicherung habe ich nur für die Tage der Reparatur (ca. 6 Tage berrechnet). Für die Wartezeit bis es losgeht scheinbar nicht. Als Wertminderung wurden vom Gutachter knapp über 1000€ errechnet. Diese Summe muss ich wahrscheinlich dann selber bei der Versicherung fordern oder? Gibt es da Tipps zur Vorgehensweise? :?:

  • Die Wertminderung ist nichts anderes als ein wirtschaftlicher Wertverlust des Fahrzeuges z.B. beim Wiederverkauf. Das Geld erhält der geschädigte Fahrzeugbesitzer. Wurde die Wertminderung von einem Gutachter festgelegt, sollte es keine Probleme mit der Versicherung geben.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • vaderle: Nimm Dir bitte unbedingt einen Anwalt. Du wirst gerade richtig nett über den Tisch gezogen.

  • Wenn der Threadersteller etwas genaueres wissen will kann/wird er schon fragen.

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