Mein erster Unfall. Was muss ich als Geschädigter beachten?

  • Hier würde ich auch unbedingt einen Anwalt einschalten, denn die Summe ist schon recht hoch. Wenn der Wagen 1Jahr alt ist und was über 20000 gekostet hat, wird der Restwert evtl. um die 15000 liegen. Oder? Dann macht es evtl Sinn hier über ein anderes Auto nachzudenken und den durch die Versicherung über die Restwertbörse abzustoßen. Aber das kommt eben auf den ermittelten Restwert an, dann nur 1000€ Wertverlust, bei der Schadenshöhe und dem Alter ist das recht wenig meiner Meinung nach.
    Und dann geht so ein Aufprall durch auch meist ins Genick und da gibts auch noch was .

    Da kann dir ein Anwalt der sowas immer macht richtig helfen.
    Es sei denn dir ist es egal. Kommt halt auf den Anspruch an, meinen ersten Focus habe ich durch mein eigenes Verschulden beim Rückwärtsfahren an unserer Grundstücksmauer verbeult. Habe ich über die Vollkasko abwickeln lassen. Da ich Werkstattbindung hatte, wurde mir die also vorgeschrieben. Lange Rede kurzer Sinn, am Ende musste 3 mal lackiert und nachgebessert werden. Es kam sogar nach dem 2. Mal ein Gutachter. Als ich dann den Wagen abholte meinte der Betreiber, ja andere Leute wären schon mit der ersten Reparatur zufrieden gewesen. Und genau so ist es eben hier auch man kann es so oder so machen.

  • Bei ner Nutzungsdauer von 6 Jahren, hat er nach einem Jahr "nur" noch en Restwert vor Unfall i.H.v. 16.667 € Das darf man bei der Berechnung nicht außer Acht lassen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Moin,


    aha, ein (unabhängiger) Gutachter hat den Schaden nebst Wertminderung beziffert, der Versicherung mitgeteilt und diese ist damit einverstanden?!
    Was soll jetzt ein Anwalt dagegen (wogegen eigentlich) tun?
    Aus seiner Tasche etwas zur Wertminderung dazulegen oder wie?
    Dem Gutachter erklären, dass sein Gutachten Schexxxe ist und ein neues verlangen?
    Das Auto kaufen und selber in die Restwertbörse stellen?


    Grüße
    Torsten
    PS: ckm: Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden! Er hat also freie Werkstatt- und Gutachterwahl. Und wenn, wie bei Dir, die Werkstatt Mist baut, dann ist das eine andere Baustelle.

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Viele Gutachter werden zwar unabhängig genannt, bekommen ihre Aufträge aber fast immer nur von derselben Versicherung. Daß sie dann schon "ein wenig" im Interesse ihres größten Auftragsgebers ihr Gutachten erstellen werden, könnte man jetzt durchaus so nachvollziehen. :flöt:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Der Gutachter kam nicht von der Versicherung sondern von der Hyundai Werkstat. Eigentlich wird es nur spannend, ob die Versicherung noch Einwände hat. Morgen erfahre ich wohl mehr zur Rückmeldung der Versicherung.

  • TorstenW
    In meinem Beispiel ging es um die Ansprüche die jeder hat, nicht um die Gegebenheiten in dem Fall. Und nein der Anwalt stellt den Wagen nicht in die Restwertbörse, aber so ein Anwalt kann unabhängig in dem Fall für den Geschädigten vorgehen, damit dieser auch das bekommt was ihm zusteht und zwar auch schnellst möglich.
    Und wenn eine Werkstatt einen Gutachter holt, kann eben der Werkstatt auch daran gelegen sein den Wagen zu reparieren, als ihn vielleicht abzugeben. Wie sieht es mit einer Nutzungsentschädigung aus. So wie es ausschaut fährt er ja noch mit dem Wagen, sonst hätte er ja einen Leihwagen. Wie er schreibt geht der Kofferraum aber nicht mehr richtig auf bzw nur mit Gewalt. Ist das evtl. eine Einschränkung für die es eine Entschädigung gibt?
    Ich habe eben in der Vergangenheit auch schon Lehrgeld bezahlt, und hätte eben auch in den einen oder anderen Fall evtl. durch die richtige Beratung anders entschieden.
    Und ich weiß aus eigener Erfahrung als Geschädigter will man die Sache oft schnell vom Tisch haben und hat oft durch die eigene Arbeit wenig Zeit alles zu bedenken. Und genau aus diesem Grund hat man ja das Recht der anwaltlichen Unterstützung.
    Und jetzt kommt nicht denkt an die Versicherungsgemeinschaft, nein als Geschädigter hat man genug Ärger, und Gewinn macht man in so einer Sache meist nie.

  • vaderle
    1) Ein Leihwagen steht Dir für die gesamte Ausfallzeit zu, wenn Du die Schadensbeseitigung direkt und unverzüglich in einer Werkstatt in Auftrag gibst.
    2) Laut KVA der Werkstatt oder eines unabhängigen Gutachters fallen knapp über 10.000 € Rep-Kosten an?
    3) Da kommt immer noch der Punkt "Unvorhergesehenes" mit dazu, sodass die endgültige Schadenssumme wohl eher bei 12.000 € liegen dürfte.
    4) Es ist davon auszugehen, dass ein Rahmenschaden vorliegt. Bei einem 1jährigen Auto ist das i.d.R. ein Totalschaden. Unter anderem deswegen, weil die Garantie auf (Durch)Rostung etc. durch die Rahmenrichtarbeiten erlischt.
    5) Bei mehr als 50% Rep-Kosten und Rahmenschaden nur knapp über 1.000 € Wertminderung??? War der GA besoffen, zugekokst oder blind? Oder alles drei? Oder korrupt?


    Verstehst Du jetzt warum ich Dir rate, einen unabhängigen Anwalt (und keinesfalls einen der mit der Werkstatt verbandelt ist!) zu nehmen?

  • Um das Thema nochmal abzuschließen: Am Ende musste ich doch einen Anwalt einschalten. Trotz der klaren Ausgangslage hatte sich die Versicherung des Verursachers komisch verhalten, so dass ich rechtlichen Beistand eingeschaltet habe. Danach lief das Ganze recht problemlos ab. Habe das Auto nun seit Samstag wieder. Die restlichen Erstattungen werden über den Anwalt durchgeführt.
    Am Ende erspart ein Anwalt einen jede Menge Stress. Rückblickend würde ich nächstes Mal sofort einen Anwalt einschalten. Erstens weil ich ihn nicht bezahlen muss, weil er die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt und meine Interessen durchbringt. Da die Versicherungen am Ende immer ein wirtschaftliches Interesse haben, fühlt man sich ohne Anwalt schnell ausgetrickst.

  • Siehst du, aus Schaden wird man Klug! Nächstes mal einfach gleich auf Jacky hören! :thumbsup: ...und DANKE für dein Feedback! :)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Muß aber nicht immer so sein. Ich hatte ja auch eine kleine Verformung im Heckbereich und die Versicherung zeigt sich bis jetzt sehr kooperativ. Ist aber auch die Versicherung bei der ich selber versichert bin, kommt schon nicht gut sich selber verklagen zu müssen.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



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