Mein erster Unfall. Was muss ich als Geschädigter beachten?

  • Hallo zusammen,
    diese Woche ist es nun passiert. Mein erster Unfall. Mir (i30 1.4 Kombi, Neuwagen 02.2018) ist ein älterer Golf hinten raufgefahren. Hat ordentlich geknallt. Der Golf scheint Schrott zu sein, da irgendwelche Flüssigkeit auslief. Bei meinem ist hinten (da wo die Sensoren drin sind) alles kaputt. Die Heckklappe habe ich kaum noch zu bekommen. Scheint wohl auch die Karosserie betroffen zu sein. Konnte aber zumindest erstmal weiter fahren. Polizei hat alles aufgenommen und habe bereits die Schadensnr. der Versicherung vom Verursacher bekommen. Morgen fahre ich zu einer Hyundaiwerkstatt wo ein Gutachter raufschaut.
    Nun haben sich ein paar Fragenergeben:
    Habe ich Recht auf einen kostenfreien Mietwagen während der Reparaturzeit?
    Falls eine Reparatur erfolgen kann, was passiert dann mit meiner 5 Jahre Garantie?
    Sprechen Werkstatt und Versicherung (des Verursachers) selbstständig miteinander bzgl. der Kostenübernahme?
    Wenn die Karosserie verbogen/verzogen ist, liegt dann ein Totalschaden vor?
    Da der Wagen gerade mal 1 Jahr alt ist, ist mir wichtig, dass alles wie vorher ist. Wenn das nicht möglich ist, würde ich ja eher einen Totalschaden bevorzugen.

  • Ich würde einen Anwalt (Fachrichtung Verkehrsrecht) nehmen. Den zahlt die gegenerische Versicherung. Und dann wird man schon sehen......

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Korrekt, würde ich auch. Und zwar einen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und keine drei Vorzimmerdrachen beschäftigt.

  • Moin,


    Ihr immer gleich mit Eurem Anwalt.......
    So lange es keine Probleme gibt, gibt es immer noch eine SchadensminderungsPFLICHT!
    Bring das Auto in die Werkstatt Deines geingsten Misstrauens, gib denen die Daten der (gegnerischen) Versicherung, unterschreib eine Abtretungserklärung und lass die Werkstatt/Gutachter etc. ihre Arbeit machen.
    So habe ich das bisher gehalten und bin gut und stressfrei damit gefahren. Manche Versicherung braucht hinterher noch eine kleine Erinnerung zeecks Kostenpauschale, aber das war es auch....


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Ahnungslose werden fast immer über den Tisch gezogen sofern kein Anwalt im Spiel ist. :watt:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • stimme TorstenW zu.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • J-2 Coupe
    ...fast immer...


    Aha! Die Versicherungen wissen natürlich im Vorfeld, wer ahnungslos ist und wer nicht?! Was soll denn ein Anwalt in so einem (eindeutigen) Fall anderes (oder "mehr") machen als das, was ich vorgeschlagen habe? Korrekt; NICHTS!


    Ich bin dafür, dass, um dieser Unsitte Einhalt zu gebieten, derjenige der sinnloser Weise einen Anwalt beauftragt, diese Kosten auch alleine trägt!


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • #J-2 Coupe:
    bei manchen Versicherungen hast du sicherlich im Nachgang recht. Aber es soll auch Versicherungen geben, die sich nicht bei allem quer stellen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Im Schadensfall immer die Polizei verständigen, hast du getan. Den Vorfall deiner Versicherung melden, auch erledigt. Gutachter deines Vertrauens aufsuchen, sofern die Versicherung keinen vorgibt, bei mir sind es glaub bis 4000,-€ ohne Gutachter von der Versicherung, aber das kann dir deine Versicherung besser erklären.


    Anspruch auf einen Leihwagen hast du, den bezahlt die gegnerische Versicherung, auch in der Zeit, wo dein Auto beim Gutachter stehen sollte. Der Vermieter für das Fahrzeug, kontaktiert idR. die gegnerische Versicherung. Du darfst auch ein vergleichbares Fahrzeug mieten, da der Fahrkomfort sich nicht verschlechtern soll. Der Arbeitsweg und Nutzung spielt aber auch eine Rolle, wenn du täglich nur 5 Km fährst, würde sich eine Taxifahrt eher anbieten, dies bedarf wieder Klärung mit der gegnerischen Versicherung.


    Ob es ein Totalschaden ist oder nicht, wird sich zeigen, wie hoch die Reparaturkosten sind und die Kosten für eine Neuanschaffung.


    Du wirst ggf. eine Wertminderung erhalten, aber hoffe jetzt nicht im 4 Stelligen Bereich, der Betrag wird klein ausfallen.


    Die Garantie wird einfach weiterlaufen.


    Ob du ein Anwalt hinzuziehst, musst du selbst wissen, ich habe bisher nie einen gebraucht. Hoffe konnte dir etwas helfen.


    EDIT: Du kannst auch nach Gutachten bei deiner Versicherung abrechnen, die Versicherung behält dann die 19% ein und den Restbetrag bekommst du ausgezahlt, mit dem Geld könntest du dann wirtschaften.

  • Wieso Polizei???
    Doch nur bei Personenschäden.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Es empfiehlt sich immer die Polizei zu verständigen, es ist keine Pflicht, außer mit Personenschaden. Den Einsatz muss man auch nicht bezahlen. Bei kleinen Schäden oder dergleichen, kann man selber Personalien austauschen, rate aber trotzdem immer dazu die Polizei zu verständigen, ist man auf der sicheren Seite.

  • Moin


    Wieso nur bei Personenschaden? Was wäre gewesen, wenn sich der Golf entfernt hätte?

    Gruss H.-W.

  • TorstenW
    Den Anwalt einzuschalten ist - leider - nicht sinnlos.


    Ohne Anwalt versuchen die Versicherungen mit hahnebüchenen Begründungen, die Leistungen zu kürzen. Kommt ein Schreiben vom Anwalt, hat dieses Verhalten der Versicherungen schlagartig ein Ende.
    Und das gilt auch bei eigentlich ganz eindeutigen Unfällen. Auf einmal soll dann der Geschädigte wegen der allgemeinen Gefährdungshaftung auf einen Teil seines Geldes verzichten und ähnliches.


    Darum auch mein Rat: auf jeden Fall den Anwalt einschalten !

  • der, der den anwalt beauftragt, zahlt ihn auch. das ist unsinn, dass du dir den anwalt aussuchen kannst und die gegnerische versicherung den zahlt!

  • In Deutschland hat der Geschädigte einen Anspruch auf Rechtsbeistand ( sagt der Bundesgerichtshof ). Deshalb zahlt die Versicherung ( des Verursachers ) diesen auch.

    Brüh im Lichte ...dieses Glückes...:schläge:

    Einmal editiert, zuletzt von redskins ()

  • Ich habe hunderte von Unfallfahrzeugen angekauft, und mir sehr oft die Geschichten über Unfallhergang und Schadensabwicklung anhören dürfen. Wer das gehört hat, was ich gehört habe, würde niemals ohne Anwalt einen Unfall regulieren - und schon gar nicht ohne Polizei! Was ihr tut ist eure Sache, und was ich tue die meinige. Und ich nehme einen Anwalt! :teach:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Moin,


    es spricht doch nichts dagegen, einen Anwalt einzuschalten, WENN die (gegnerische) Versicherung Sperenzchen machen sollte!
    Aber pauschal einen Anwalt aufs Tapet zu bringen, das kann (da sind wir wieder bei der Schadensminderungspflicht) auch mal ins Auge gehen.....
    Genauso der Gutachter. Als Geschädigter hat man zwar die freie Wahl des Gutachters. ABER bis zu einer gewissen Schadenshöhe bestehen viele Versicherungen nicht mal auf einem Gutachter (der kostet nämlich auch RICHTIG Geld), sondern ihnen reicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt.
    Deshalb nochmal mein Tipp: Auto in die Werkstatt, Abtretungserklärung unterschreiben und die Fachleute ihre Arbeit machen lassen.
    Das mit dem Mietwagen in der gleichen Klasse ist auch Unfug! Eine Klasse kleiner ist richtig. Der Grund: An sonsten kann die Versicherung die ersparten Aufwendungen, die man in dieser Zeit für das eigene Fahrzeug nicht hat, gegenrechnen.


    Grüße
    Torsten
    PS: Ich habe bisher 5 unverschuldete Unfälle/Schäden abwickeln "dürfen" und die sind alle auf die beschriebene Art ganz entspannt über die Bühne gegangen.

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Wer es einfach haben will, unterschreibt eine Abtrittserklärung. Ich mach es aber nicht. Und Scheizz auf die Schadensminderungspflicht......

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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