Neuwagenkauf: Preisminderung/Entschädigung nach erfolgloser Nacherfüllung?

  • Hallo!


    Wie viel % des Kaufpreises kann man bei einem Neuwagen verlangen, wenn die Nacherfüllung nach 3 Versuchen erfolglos war? Oder was wäre alternativ eine entsprechende Entschädigung hierfür? Sachbestand war die Beschädigung des gesamten Innenraum sprich Amaturen, Verkleidung, Navi-Nachrüstung, Schaltsäule, Bremsen, Innenseite-Tür, Service-Leistung usw.


    Vielen Dank!

  • Frag das deinen Rechtsanwalt, der kennt sich mit §439 BGB viel besser aus als wir Nicht-Juristen. Zudem gibt es weitere Klauseln z.B. durch Mangelfolgeschäden wegen der Unmöglichkeit der Nutzung. Außerdem kann der Händler die Nachbesserung verweigern, wenn diese mit enorm hohen Kosten verbunden wäre.
    Deshalb klärt man solche Fragen GRUNDSÄTZLICH nur mit Rechtsanwalt, um keine Nachteile zu erleiden.


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hör auf Jackie. Er ist ein alter Hase im Autos-Verschubsen. Lass dich von einem RA beraten. Es gibt bei solchen Unterfangen einfach zu viele Stolperfallen.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Absolut, sofort Rechtsberatung durch einen Fachanwalt.

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