Fahrzeugbrief muss erst gedruckt werden?

  • Leider scheint beim ADAC Rechtschutz solch ein Thema nicht dabei zu sein, sondern lediglich Verkehrsdelikte. Insofern weiß ich leider nicht genau, wie hier die rechtliche Lage ist, ob ich überhaupt jetzt vom Vertrag zurücktreten könnte.


    Der vertraglich festgehaltene unverbindliche Liefertermin muss ja erst um 6 Wochen überschritten werden, um die Verkäufer in Verzug zu setzten. Hier sehe ich eigentlich keine Möglichkeiten. Als Hobbyjurist käme mir noch die arglistige Täuschung als Rücktrittsgrund in den Sinn, aber Arglistigkeit werde ich ihm nicht unterstellen können, da er einfach behaupten wird, dass er nicht um die Situation des Fahrzeugbriefs Bescheid wusste...


    Heute Morgen kam eine Mail, dass eine Auslieferung erst ab KW17 möglich ist. Wird also diese Woche nichts mehr und ab KW17 lässt nach hinten natürlich alles offen... :rolleyes:

  • Ja, steht er auch. Ist auch schon gewaschen/geprüft und mittlerweile in der Tiefgarage des Händlers. Der Wagen stand ja schon sicher 2 Wochen beim Händler, bis wir uns für das Auto entschieden haben. Also der Händler verfügt über das Auto locker schon einen Monat. Und das ohne jeglichen Briefen oder Wissen über den Umstand, dass der Brief nicht existiert. Der hat uns das Auto ja verkauft, ohne das er wusste, was mit dem Brief ist (oder er hat es uns nicht gesagt)... Mit Auslieferung meine ich bzw. der Händler die Übergabe des Fahrzeugs. Es fehlt lediglich der Brief bzw. die Unterlagen zur Zulassung. Und im Moment weiß der Händler laut eigener Aussage nicht mal, wer sich in Offenbach darum kümmert...


    Gerade mit dem ADAC gesprochen, ich hab doch eine kurze telefonische Beratung bekommen. Laut ADAC habe ich erst 6 Wochen nach dem unverbindlichem Liefertermin auch nur irgendwelche Rechtsmittel. Arglist werde ich ihm nicht unterstellen können...

  • Na dann wirst du wohl abwarten müssen,wobei der ganze Fall schon sehr mysteriös ist. Aber ich hoffe für dich das sich doch noch alles zum Guten wendet & du bald viel Spaß mit deinem neuen Wagen haben kannst :-)


  • Es gibt schon seit ein paar Jahren keine Fahrzeugbriefe mehr, sie wurden durch die Kombination aus COC und Zulassunsbescheinigung Teil II ersetzt. Diese Unterlagen sind KEIN Eigentumsnachweis (steht sogar auf der Zulassungsbescheinigung ausdrücklich drauf, siehe oben).


    Um ein Neufahrzeug zuzulassen ist KEIN Fahrzeugbrief und KEINE Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.


    Der Wisch, der mit dem Auto kommt ist das COC Zertifikat. Wenn das Auto tatsächlich neu ist, kann man damit den Wagen ganz normal anmelden. Den "Kraftfahrzeugbrief", also die Zulassungsbescheinigung Teil II und den "Fahrzeugschein", also die Zulassungsbescheinigung Teil I werden von der Zulassungsstelle erstellt.


    Ein Hersteller oder Importeur kann für ein nicht zugelassenes Auto auch eine Blanko-Zulassungsbescheinigung ausstellen, das ist aber nicht notwendig.


    Anders sieht es bei einem Fahrzeug aus, das schon einmal zugelassen war. Für das Auto wurde dann ja bereits auf die VIN eine Zulassungsbescheinigung beim KBA registriert. Also kann man es auch nur mit den schon ausgestellten Zulassungsbescheinigungen an- oder ummelden.


    Bei unseren letzten vier Neufahrzeugen war 2x eine vorbereitete Zulassungsbescheinigung und das COC dabei, 2x gab es nur das COC. Das galt auch für den Hyundai, den wir im Februar 2016 fabrikneu kauften. Der einzige Nachteil, den man als Kunde dadurch hat ist der, dass die Zulassung etwas über 10 € teurer ist. Es wird schließlich ein Dokument mehr erstellt.


    Ich würde mal nachfragen, was da nun tatsächlich fehlt. Wenn das COC vorhanden und noch keine Zulassungsbescheinigung auf die VIN registriert wurde (das wird auch beim Blanko-Druck gemacht, damit keine zwei Zulassungsbescheinigungen für ein Auto erstellt werden können), dann spicht eigentlich nichts gegen eine sofortige Zulassung. Außer irgendwelcher interner Probleme des Händlers...



    Gruß Michael

  • Danke für deinen Input, Michael. Laut KFZ-Behörde benötigt man die Zulassungsbescheinigung II nur bei Reimporten nicht... Insofern werde ich sie wohl oder übel benötigen... :(

  • Das könnten regionale Unterschiede sein. Die Kommunen handhaben noch mehr Vorgaben der Fahrzueg-Zulassungsverordnung FZV nicht einheitlich. Ich könnte mir aber noch etwas anderes, wesentlich wahrscheinlicheres vorstellen: Die Zulassung nur mit COC geht nur, so lange noch keine ZB II der VIN zugeordnet ist. Das machen die Hersteller und Importeure natürlich nicht für jedes Einzelfahrzeug einzeln, sondern gleich in einem dicken Schwung. Selbst wenn die technischen Daten noch nicht in das Exemplar der ZB II gedruckt wurden, ist die Nummer der ZB II schon der VIN zugeordnet und an das KBA gemeldet. Nachdem die Meldung raus ist, ist natürlich keine Zulassung mit einer anderen ZB II mehr möglich, denn sonst gäbe es für das eine Fahrzeug ja doppelte Fahrzeugpapiere.



    Gruß Michael



    COC = certificate of conformity (= europäisches Datenblatt zu einem Einzelfahrzeug)
    ZB II = Zulassungsbescheinigung Teil II
    VIN = FIN = vehicle identification number = Fahrzeug-Identifizierungsnummer (= früher Fahrgestellnummer)
    KBA = Kraftfahrt-Bundesamt

  • so, noch mal selbst recherchiert: in den neuwagen-verkaufsbedingungen steht folgendes drin:


    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
    auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer
    vorhanden sind.
    Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.


    heißt für mich, dass ich den händler ab sofort in verzug setzten kann, da das fahrzeug beim verkäufer vorhanden war. werde mir heute das vertragswerk noch mal durchlesen und dann den händler morgen per einschreiben in verzug setzten. stellt sich nur noch die frage, wie der händler agumentiert. sollte es tatsächlich ein problem beim hersteller (also hyundai in offenbach) geben, wird er auf betriebsstörungen plädieren.


    6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

  • Vielleicht solltest Du endlich mal die Argumente FÜR DICH und nicht dauernd die für den Händler suchen? Und mal endlich aus dem Quark kommen?
    Ich verstehe nicht wie man da so rumeiern -und sich selbst alle Chancen nehmen- kann.


    PS: Betriebsstörungen muss der Händler beweisen. Aber das ist NICHT DEIN Problem. Ein Liquiditätsproblem ist übrigens keine Betriebsstörung.

  • Ich verstehe die Schärfte in deinem Beitrag ehrlich gesagt nicht ganz, Schlicksurfer. Was heisst denn Argumente für den Händler finden? Mir fehlt hier schlichtweg die rechtliche Expertise noch bin ich ein erfahrener Neuwagenkäufer, der die Prozesse genau kennt. Deshalb bin ich hier und habe mich erkundigt. Es ist nicht meine Art rumzupoltern, wenn ich nicht die rechtliche Grundlage dazu habe. Wenn du das anders handhabst - in Ordnung - ich will mir erst über die Situation im Klaren sein.

  • MarcelMUC:
    Da brauchst du dir keine Gedanken machen über dessen Beiträge.
    Die sind leider nicht immer unbedingt Ernst zu nehmen.
    Du hast vollkommen Recht, das du dich erst informierst und dann handelst. So würde und mache ich es auch immer. Durch Rumpoltern und Geschrei kommt man nicht immer schneller zum Ziel !
    Auch wenn das manche meinen !
    Ich bin durch meine ruhige & eher besonnene Art noch immer gut ans Ziel gekommen :-)

  • Sowohl bei unserem i20 als auch bei unserem Corolla hing die Zulassung beidesmal am CoC Zertifikat, da dies beim Händler jeweils nicht vorlag und angefordert werden musste. Je nach Prozessdurchlaufzeit der Hersteller dauert das unterschiedlich lang.


    Bei Hyundai hat das damals (Tageszulassung gekauft) ca. ne Woche gedauert (ohne IT-Probleme!) und bei Toyota auch (EU-Import).

  • SeppiDings: Was Du beschreibst ist der übliche Weg, wenn der Händler das Fahrzeug als Kreditsicherung an die Bank des Händlers verpfändet hat. Für die erste Zulasung des Hyundais lagen offensichtlich alle Papiere schon einmal vor, denn sonst wäre die Zulassung ja nicht möglich gewesen.


    Bei MarcelMUC könnte es ähnlich sein, aber auch andere Ursachen sind denkbar. Trotzdem sollte er jetzt anfangen den Druck zu erhöhen, denn immerhin kann es sein, dass der Händler einfach nur seinen Hintern nicht hoch bekommt und sich nicht ausreichend um eine Beschleunigung der Abläufe kümmert.


    MarcelMUC: Ich persönlich würde auch bei der Leasingbank anfragen, denn bei Nichtlieferung des Fahrzeugs entfiele da die Vertragsgrundlage, d. h. denen entginge ein Geschäft. Es ist gut möglich, dass die Leasingbank dann in ihrem Interesse auch Deine Interessen durchsetzt.



    Gruß Michael

  • Er hat sich das Auto doch schon auf dem Hof des Händlers ausgesucht, scheint also da zu sein. Oder der wurde mehrfach verkauft :unsicher:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • MarcelMUC
    Ganz einfach: durch Dein Rumgeeiere und Deine Zögerlichkeit ermutigst Du Händler wie diesen, dieses Spiel immer öfter zu treiben, zum Nachteil der armen entscheidungsgehemmten Kunden wie Dir. Und dieses betrügerische Verhalten breitet sich aus wie ein Krebs.

  • Also du bringst mich echt zum schmunzeln... :D Du entscheidest dich der Typ Mensch zu sein, der pöbelt und rumpoltert, so wie auch hier im Forum. Ich entscheide mich dafür mich erst mit den Fakten und meinen Möglichkeiten auseinanderzusetzen, um dann mein Recht einzufordern. Was das mit Rumgeeiere, Zögerlichkeit und Entscheidungshemmung zu tun hat, ist mir schleierhaft. Wenn ich dir jetzt den Rückpass zuspielen darf, ermutigt dein Verhalten zu ganz anderen Dingen...


    Abgesehen davon halte ich es für sinnvoll, alle Gedankengänge hier festzuhalten, um vielleicht anderen in Zukunft den Weg zu erleichtern.


    @ alle anderen: Aktueller Stand ist, dass ich einen kostenfreien Leihwagen bis zur Fahrzeugübergabe bekommen habe. Der Händler wurde per Einschreiben in Verzug gesetzt und muss binnen 14 Tagen liefern (ab letzten Freitag). Mal sehen, wie das weiter geht...

  • MarcelMUC:
    Ich denke du machst das vollkommen richtig. Wünsche dir weiterhin alles Gute & das du bald im schönen neuen Wagen sitzen kannst :-)
    Grüße Michael

  • Was für einen Leihwagen hast du dir denn geangelt?

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

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