Da es hier im Forum in diversen Bereichen voneinander unabhängige Threads gibt, in denen immer mal wieder gerätselt wird, ob und welche Farbe bei der Innenraumbeleuchtung erlaubt oder verboten ist, hab ich mal aus eigenem Interesse schlau gemacht.
Dabei hab ich das hier gefunden. In diesem Forum scheinen sich u.a. auch sehr viele User der grünen (blauen) "Rennleitung" rumzutreiben.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen:
ZitatFazit:
Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand [letzter Edit des Beitrags ist vom 26.06.2007] steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar! Alle Angaben ohne Gewähr!
Happy Modding