Geblitzt .... Was nun ?

  • Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot ist aber eine seltene Ausnahme, und bei weitem nicht frei wählbar!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Fatah, du kannst natürlich auch einfach mal ne Beratung beim Rechtsanwalt machen. Der sagt Dir gleich, was geht..

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Ich hab dieses Wochenende auch Post bekommen. Geht zwar nur um 13km/h bzw 20€ aber da ich geblitzt.de eh mal ausprobieren wollte, bin ich gespannt.
    Die Messstelle an der ich gemessen wurde ist, ist definitiv KEINE Gefahrenstelle und der Blitzer stand keine 100m hinter dem Ortshinweissschild. - Nicht zu verwechseln mit einem Ortseingangsschild! Geltendes Recht in Thüringen: Messstellen müssen mindestens einen Abstand von 200m zu dem geschwindigkeitsanweisenden Schild haben.

    Hyundai i30 GDH 1.6 CRDi (81kW/110PS) mit Software auf 155PS/300Nm
    EZ Dez'12 - jetzt 155.000km (Sep'17)


    "Wenn man drauftritt, muss er gehen." (Hans Joachim Stuck)


    Wie Frauen Unfälle bauen :todlach:

  • Schuld ist nicht der blitzende, sondern der geblitzte. Und Geschwindigkeitsmessungen sind überall erlaubt, nicht nur an "Gefahrenstellen"!
    Hauptunfallursache in Deutschland war und ist die überhöhte Geschwindigkeit :teach:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Hallo muggubuggu


    Ein Ortshinweisschild beinhaltet keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, dann wird dies durch das entsprechende runde Schild geregelt.


    Gruß
    Hans

  • Zitat

    Geltendes Recht in Thüringen: Messstellen müssen mindestens einen Abstand von 200m zu dem geschwindigkeitsanweisenden Schild haben.

    Tschuldigung, aber das ist Käse. Verkehrsrecht ist Bundesrecht!

  • @Samantha: Was ich damit sagen wollte ist, dass das Blitzen an der Stelle reine Abzocke ist. Wenn ich mir so manche Blitzer bei uns in der Stadt anschaue, frag ich mich was die sich dabei gedacht haben. Weder Fußgängerwege, noch Kreuzungen, Schulen ect, weit und breit nicht in Sicht, aber man stellt nen Blitzer auf. Aber vor den ganzen Schulen stellen sie keine hin... seltsame Logik! Ich bin für Blitzer vor allen Schulen, KiTa's ect.


    prossen:

    Zitat

    Der Mindestabstand zwischen einem Temposchild und einer dahinter aufgestellten Blitzanlage schwankt von Bundesland.


    Zu deiner Info:
    MZ-Web Steht der Blitzer zu nah am Tempo-Schild?
    Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung Stand 1999?
    www.Anwalt.de Geschwindigkeitsbeschränkung – Wie nah darf der Blitzer stehen? Stand 2011


    Wo kämen wir denn hin, wenn die ihre Blitzer 5 Meter hinter das geschwindigkeitsbestimmende Schild stellen würden???


    Trabbi: Richtig. Die Ortshinweistafel unterrichtet nur, hat aber keinen Einfluss auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. In meinem Falle war das Schild mit 50 km/h verbunden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Messstelle nicht weit genug entfernt war, da kurz nach dem Ortshinweisschild bzw dem 50er Schild schon wieder das 100er Schild folgte. Hätten sie die Messbeamten an die Vorgaben gehalten, hätten sie IN der 100er Zone stehen müssen, um die 50er Zone zu messen, was logischerweise nicht funktioniert :D

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    Einmal editiert, zuletzt von muggubuggu ()

  • Ich fahr auch gerne schneller, dennoch ist Blitzen keine Abzocke, egal wo geblitzt wird. Denn die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur vor Schulen und Kindergärten, sondern ÜBERALL gleich!

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • .....und die Unfälle passieren nicht vor den Schulen , sondern durch Raserei auf den Land und Bundesstrassen.
    Ist immer noch Hauptunfallursache .



    Gruss H.-W.

  • Hallo,


    ... Was ich damit sagen wollte ist, dass das Blitzen an der Stelle reine Abzocke ist.


    Abzocke ist eine Straftat genauso wie jemanden unberechtigt einer Straftat zu bezichtigen. (Soviel dazu)


    Zitat

    Wenn ich mir so manche Blitzer bei uns in der Stadt anschaue, frag ich mich was die sich dabei gedacht haben.


    Wenn ich mir so manche Geschwindigkeitsbegrenzung ansehe frage ich mich auch hin und wieder was die sich dabei gedacht haben. Dies gilt insbesondere für Wechselzeichenanlagen auf Autobahnen die dauerhaft das gleiche anzeigen.


    Zitat


    Zu deiner Info:
    [diverse Links]


    Wo kämen wir denn hin, wenn die ihre Blitzer 5 Meter hinter das geschwindigkeitsbestimmende Schild stellen würden???


    Dann kämen wir dahin wohin es sich gehört, dass sich jeder an die Gesetze hält.


    Zitat


    Trabbi: Richtig. Die Ortshinweistafel unterrichtet nur, hat aber keinen Einfluss auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. In meinem Falle war das Schild mit 50 km/h verbunden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Messstelle nicht weit genug entfernt war, da kurz nach dem Ortshinweisschild bzw dem 50er Schild schon wieder das 100er Schild folgte. Hätten sie die Messbeamten an die Vorgaben gehalten, hätten sie IN der 100er Zone stehen müssen, um die 50er Zone zu messen, was logischerweise nicht funktioniert :D


    Ortshinweistafeln stehen üblicherweise nicht einfach in der Gegend rum sondern da wo Menschen leben. Auch diese Menschen haben ein Recht darauf durch Geschwindigkeitsbegrenzungen geschützt zu werden. Für diese Menschen ist der fließende Verkehr eine Gefahr und bei Gefahrenstellen gilt die Blitzermindestabstandsregel nicht. Die Alternative wäre natürlich das 50 km/h-Schild einfach 200 Meter, oder um absolut sicher zu gehen sogar 500 Meter, früher aufzustellen.


    Gruß


    Hans

  • Es reicht auch wenn man einfach mal bissl sein Hirn anschaltet! Ich brauche kein 50er Schild um zu erkennen das es in der Stadt besser ist langsam (er) zu fahren als auf der AB... :mauer:


    Ich will hier kein Moralapostel sein, fahre selbst morgens immer 60 in der 50er Zone, aber auch nur weil das erstens gegen 05:15 ist und zudem eine Tangende, somit nicht "direkt bewohnt"


    PS: mich hat es 2013 auch 2x erwischt in kürzester Zeit. Na und? Selbst schuld, nicht aufgepasst und einmal halt mim Moped etwas zu spaßig unterwegs gewesen... Nur die Idee mich per Anwalt rauszureden hatte ich noch nie! Das gehört sich auch nicht! :auweia:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • So krass wollte ich es nicht ausdrücken, aber: :thumbsup:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Müsste oder sollte nicht ein Kennzeichen auf einem der Fotos zu erkennen sein, um das Fahrzeug zweifelsfrei zuordnen zu können?
    Und was bedeutet auf dem Anhörungsschreiben "Bemerkungen: ERINNERUNG"?

  • Es gibt ganz sicher auch Fotos vom Kennzeichen, wie hätte sonst der Halter Post bekommen können? Und ERINNERUNG bedeutet: 2. Anschreiben!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Moin


    Werte Leser, nicht die beiden Beiträge in einen Topf werfen.


    Der Eröffner dieses Themas (siehe Beitrag Nr. 1) wurde mit 32 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit erwischt. Kennzeichen pp ist alles auf dem Schreiben. Wenn man da noch mit einem Anwalt 2 km/h runterrechnen kann, wird es etwas billiger. Aber zahlen auf jeden Fall, halt kein Fahrverbot. Oder mit dem Amt handeln, dürfte die 3 fache Summe werden und kein Fahrverbot. Man muss es nur freundlich einfädeln.


    Ich bin der Meinung, wir reden z.Z. über den Beitrag 13 km/h zu schnell und dafür 20 EUR in die Kasse, was der Betroffene nicht will und einen Aufstand macht.


    Gruss H.-W.

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