Geblitzt .... Was nun ?

  • Hallo Leute
    Mit ist was sehr dummes passiert, anscheinend wurde ich geblitzt, wie ich es gerade erfahren habe. Ich kann mich weder daran erinnern, außerdem war es auf der Landstraße, wo ich normalerweise immer mit 80 durchfahre.


    Was würdet ihr sagen, lohnt sich ein Einspruch? Weil auf dem Foto bin ich eigentlich nicht deutlich erkennbar. Auf den Führerschein verzichten kann ich auch nicht, weil ich ihn auf der Arbeit brauche ....


    Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen
    Danke schonmal :)

  • Einspruch lohnt sich zunächst immer. Du wirst Zeit gewinnen. Solltest aber auf diese Formulierung

    auf der Landstraße wo ich normalerweise immer mit 80 durchfahre.

    verzichten, denn man wird Dir sonst Vorsatz unterstellen.
    Leider bist Du auf dem Bild besser zu erkennen, als Du selbst wahrscheinlich wahrhaben willst - im Normalfall reicht das aus...

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    i40CW 1.7 CRDi 100 kW, BusinessSupport, dt. Modell

  • Ein Einspruch ist sinnlos solange du keine (glaubhaften) Zeugen und Beweise hast daß du nicht im Auto warst. Als Halter haftest du für dein Fahrzeug, d.h. du sollst einen Fahrer benennen. Außerdem wird die die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt für mindestens 1 Jahr...
    Ein Einspruch bringt zwar mehr Zeit, aber kaum Nutzen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hi, da gibt es nur eins: Augen zu und durch! Wobei es ja so viel nicht sein kann, denn auf einer Landstraße ist ja kein Tempo 30...


    Wie viel warst du denn final zu schnell (nach Abzug der Tolleranz)?

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • jacky


    Naja, wenn er eine Rechtsschutz hat, kann er das ganze Programm durchziehen - wer weiß denn, ob die Messung richtig war, das Meßgerät geeicht, der Bediener geschult.... Da gibt es ziemlich viele Dinge, die "schiefgehen" können.
    Du mußt keinen Fahrer benennen, ein Widerspruch genügt.


    monster
    Überprüfe mal anhand dieser Liste :teach: , ob alle Bedinungen erfüllt sind - bei Dir war es ja wohl auch ein ES 3.0. Good luck.

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  • Oli


    Keine Landstraße - innerorts. 32 zu schnell. Steht alles auf dem dritten Foto...

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  • War wohl die Stelle, wo es von der Landstraße in die Stadt kommt.... Und so wie es aussieht, war ich wohl mit 85 unterwegs 3 km/h Abzug sprich 82 ....


    Mit geht es ja noch nichtmal ums Geld, sondern eher um das drohende einmonatige Fahrverbot ....


    Und danke für die flotten Antworten :)

  • Zitat

    Mir geht es ja noch nichtmal ums Geld sondern eher um das drohende einmonatige Fahrverbot ....

    Manche Bußgeldstellen lassen bei gewichtigen Gründen mit sich reden über den Zeitpunkt des Fahrverbotes. Vielleicht lässt sich das ja mit Urlaub kombinieren.

  • Schön wärs, steht leider alles oberhalb des ersten Bildes
    Oh Manno man Und das ich da nicht erkennbar bin komm ich mir nicht durch oder ? :D


  • Moins


    Von "müssen" ist da keine Rede ... "Oberhalb des Meßfotos sollten folgende Daten ausgewiesen sein:", aber der Link ist trotzdem sehr gut und einen Einspruch würde ich ernsthaft in Betracht ziehen.


    Mit einem guten Verkehrsanwalt kommt der OP vielleicht um das Fahrverbot rum.


    Edit: Das ist nun wirklich schietig. Ab zum Anwalt (aber zu einem wirklich Guten!) und die Sache durchsprechen. Ich hoffe Du hast Rechtsschutz.


    Und nimm bitte die eine, bereits monierte Zeile in Deinem OP raus oder lass sie von einem Mod löschen, wenn das ein Staatsanwalt oder Richter sieht brauchst Du keinen Anwalt mehr.


    Ach ja, mal ganz nebenbei - dass Du hier Deine kompletten persönlichen Daten ins Netz stellst finde ... nunja, mutig. :D

  • ..Ab zum Anwalt (aber zu einem wirklich Guten!) ...

    Jaja, wie wußte dazu schon Ludwig Thoma:


    (Er) war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. :auweia: :auweia: :auweia:


    Zur Sache müssen/sollten hast Du natürlich recht, vor Gericht wird das Nichtvorhandensein von "sollten" aber zur Nichtverwertbarkeit des Beweises führen und hätte somit (fast) die gleiche Schlagkraft wie "müssen". Hier sowieso obsolet...

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  • monster


    Sei froh, daß Du nicht an diesen Null-Toleranz-Blitzer geraten bist: :grrr:

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  • So einen Blitzer von der Seite hab ich noch nie gesehen. Aber das Bild sieht mir schon verwertungsfähig genug aus.


    Unabhängig vom Ausgang war es dir hoffentlich eine Lehre, in Zukunft nicht mehr mit Tacho >90 durch den Ort zu donnern. (Hoffe das gilt noch nich als "dummer Kommentar" :sauf:)

  • jacky


    Naja, wenn er eine Rechtsschutz hat, kann er das ganze Programm durchziehen - wer weiß denn, ob die Messung richtig war, das Meßgerät geeicht, der Bediener geschult.... Da gibt es ziemlich viele Dinge, die "schiefgehen" können.
    Du mußt keinen Fahrer benennen, ein Widerspruch genügt.


    monster
    Überprüfe mal anhand dieser Liste :teach: , ob alle Bedinungen erfüllt sind - bei Dir war es ja wohl auch ein ES 3.0. Good luck.

    Ja genau..., und mit diesem Verhalten dazu beitragen, das für "richtige Verbrechen" keine Zeit mehr an Gerichten vorhanden ist, und "wahre Verbrecher" erst mal wieder laufen gelassen werden müssen. :mauer:


    Ist keine persönliche Kritik an Dich, ist nur meine Meinung zu diesem Thema.

  • Eine Lehre ist es aber in meinen Augen war das keine Ortschaft sonst würde ich ja nicht morgens um 8 mit 90 Sachen dadurch donnern von ja nicht verrückt
    Naja dann muss ich wohl in den saueren Apfel beissen

  • Du hast ein deutsches Kennzeichen, der Wagen ist auf dich zugelassen, der Fahrer ist erkennbar - das schaut nicht gut aus. :stop:


    Vor Jahren war ich in einer ähnlichen Situation, wurde 300 m vor Ortsende (das sah schon nach Freiland aus) mit 85 geblitzt. Glücklicherweise ist die Sache vorher verjährt ...

  • Im Normalfall hast glaub 1 Jahr Zeit, das fahrverbot zu nehmen (weiß ich von meinem Ex) also mußt halt mal 4 Wochen Urlaub am Stück planen...shit happens...

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Mit der "Nichterkennbarkeit" der Person auf dem Foto würde ich vorsichtig sein. Es gibt Experten die anhand nur der Augen das Gesicht identifizieren können. Ist auch schon vor Gericht bei Motorradfahrern angewandt wurde die Unterm Helm ne Sturmhaube auf hatten. Der Experte konnte einwandfrei den Nachweis führen das der Beschuldigte der Fahrer war.


    Ob du einen Anwalt einschalten willst musst du wissen. Ich war auch schon in solch ähnlicher Situation. Mit 100 km/h bei Nacht in eine Ortschaft reingefahren - hatte das Ortseingangsschild nicht gesehen. Hatte dann auf dem Anhörungsbogen meine Stellungnahme geschrieben mit der Bitte das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Die Behörde hat das anstandslos gemacht. War dann halt ne Strafe von 460,-€ und 2 Punkte aber kein Fahrverbot.

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