Führerschein Klasse 3 (alt) - Änderung ab 50. Lebensjahr

  • Hallo,


    mich beschäftigt gerade die Frage was sich bei meinem Führerschein ändert wenn ich 50 werde. Im Jahr 2002 habe ich meinen grauen Lappen der Führerscheinklasse 3 in das Scheckkartenformat umschreiben lassen. In der CE-Zeile ist eine Beschränkung mit Beginn des 50. Lebensjahres eingetragen. Heißt das ich darf ab dann keine LKW über 7,5 to mit Einachser-Hänger mehr fahren wenn ich bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht rechtzeitig ein ärtzliches und ein augenärztliches Gutachten vorgelegt habe? In der Zeile C1 und C1E gibt es keine Beschränkung, bei C1 steht nur die Ziffer 171 (ich glaube Bus leer).


    Im Internet gibt es zahlreiche Aussagen über die alte Führerscheinklasse 3 und die Änderungen ab dem 50. Lebensjahr. Das geht soweit, das sogar angeblich keine 7,5 to mehr gefahren werden können. Kennt sich jemand mit diesem Thema genauer aus?

  • Weiterbildung für Bus- und Lkw-Fahrer


    Eine weitere Neuerung ist für Bus- und Lkw-Fahrer die vorgeschriebene Weiterbildung. Werden Fahrten durchgeführt, für die eine Grundqualifikation erforderlich ist, muss alle 5 Jahre an mindestens 35 Stunden Weiterbildung, zu 60 Min., teilgenommen werden. Die Weiterbildung kann auf 7 Stunden pro Jahr verteilt werden. Bei der Weiterbildung ist nur die Teilnahme erforderlich.


    Besitzt der Fahrer beide Grundqualifikationen, für den Personen- und Güterkraftverkehr, muss er nur einmal 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.


    Von dieser Neuerung ist nicht nur der Personenkreis betroffen, der die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben hat, sondern auch alle anderen die vor den Stichtagen die Fahrerlaubnis erworben haben.


    Sollte der Fahrer bei der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis die Nachweise zur Weiterbildung nicht vorlegen können, wird ihm die Schlüsselzahl 95 (mit Gültigkeitsdauer) im Führerschein nicht eingetragen. Diese Schlüsselzahl ist notwendig, um gewerbliche Fahrten im Personen- und Güterkraftverkehr durchzuführen. Wer den Führerschein nicht gewerblich einsetzt, sondern nur privat, oder für bestimmte Fahrten, für die keine Grundqualifikation erforderlich ist, benötigt keine Weiterbildung.


    Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation. Fahrer welche die Fahrerlaubnis vor den Stichtagen erworben haben, müssen spätestens 5 Jahre nach den Stichtagen diese nachweisen.


    Fristen


    Alle LKW-Fahrer/innen, mit einem Ablaufdatum des Führerscheins bis zum 09.09.2014, mussten bis zum 10.09.2014 Ihre Weiterbildung vollständig nachweisen.


    Alle LKW-Fahrer/innen, die einen Führerschein mit einem Ablaufdatum zwischen dem 10.09.2014 und dem 09.09.2016, müssen die Weiterbildung (5 Module) erst bei Ablauf des Führerscheins vollständig nachweisen.


    Beispiel 1: Ablaufdatum: 05.05.15 - Weiterbildung muss ab dem 06.05.15 nachgewiesen werden
    Beispiel 2: Ablaufdatum: 01.08.16 - Weiterbildung muss ab dem 02.08.16 nachgewiesen werden
    Die LKW-Fahrer/innen, deren Führerscheine ein Ablaufdatum nach dem 09.09.2016 enthalten, mussten bis zum 10.09.2014 ihre Weiterbildung (5 Module) vollständig nachweisen. Um auch für diesen Zeitraum ein gemeinsames Ablaufdatum für Weiterbildung und Untersuchung zu bekommen, kann eine nicht abgelaufene Untersuchung vorgezogen werden.


    Wichtig: Eine Teilnahme an 5 Modulen der Weiterbildung allein genügt nicht! Es muss im Anschluss die EU-Schlüsselzahl Nr. 95 durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde in den Führerschein eingetragen werden, welche die erfolgreiche Teilnahme an 5 Modulen nachweist. Hierzu ist eine Neuausstellung des Kartenführerscheins erforderlich.


    Gleichlauf = Führerscheinverlängerung Untersuchung plus Weiterbildung haben dann ein gemeinsames Ablaufdatum.


    Die 35-stündige Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Für Busfahrer/innen gelten diese Fristen ein Jahr früher.


    Abschluss


    Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung 5 Module muss die Eintragung der EU-Schlüsselzahl Nr. 95 durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde in den Führerschein erfolgen. Es ist eine Neuausstellung eines Kartenführerscheins erforderlich.

  • Danke Carsten für die ausführlichen Erläuterungen. Da blickt ja kaum einer durch und es scheint wirklich hilfreich zu sein bei seiner Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.

  • Hast du nur Klasse 3?
    Ja das ist das beste gibt zu viele Faktoren bei der Verlängerung.Mach es aber rechtzeitig falls du Klasse 2 hast.

  • Ich habe noch meinen alten grauen Lappen, bin über 50 ;( und darf 7,5to mit Hänger fahren :)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Die Antwort meiner Fahrerlaubnisbehörde liegt vor. Mit der Einschränkung lässt es sich ab 50 auch leben.


    Guten Morgen Herr "Hessenhamster",
    das Ablaufdatum bezieht sich auf dreiachsige Züge bis 18t, d.h. bis zum x.x.xxxx (Datum 50. Geburtstag) dürfen Sie Kombinationen aus 7,5t Zugmaschine und einem Anhänger von 10,5t zul. Gesamtmasse führen- heutige Klasse CE-79-. Diese Klasse muss unter Voröage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens verlängert werden. Sollten Sie sie nicht benötigen, dürfen Sie nach Ablauf, Züge bis 12 t führen d.h. 7,5t Zugmaschine, 4.5t Anhänger zul. Gesamtmasse. Diese Kombination darf vier Achsen haben. Sollte Sie noch Fragen, können Sie mich gerne anrufen. Manche Fragen sind telefonisch einfacher zu klären.
    Mit freundlichem Gruß
    Fahrerlaubnisbehörde


    Telefonisch wurde mir noch erklärt das ich bis zu 11 Jahre nach dem 50. Geburtstag die Verlängerung noch nachträglich beantragen kann. Die Verlängerung ist jeweils nur 5 Jahre gültig. Außerdem muss man insgesamt ca. 120 Euro dafür berappen (Atteste, Bilder, Führerscheingebühr).

  • Als Betroffene hab ich das auch schon alles durch .


    Also ab 50 mußt Du Deinen C + CE verlängern, dazu benötigst Du eine Gesundheitsbestätigung durch einen Arzt, sowohl fürs körperliche und Sehvermögen. Wichtig ist dabei die Untersuchung des räumlichen Sehvermögens....macht man an besten alles bei einem Betriebsärztlichen Dienst.
    Wenn Du nur die Gesundheitsuntersuchung zur Verlängerung des C + CE vorlegst, darfst Du nur privat fahren. Möchtest Du gewerblich C + CE fahren benötigst Du die 5 Fortbildungsmodule - mit denen bekommst Du die Eintragung im Führerschein 95 - Gewerblich.


    Diese Eintragung 95 wird Seit glaub Ende letztes Jahr ab 3,5 to für gewerblich benötigt. Diese wird auch künftig vermehrt bei Kontrollen geprüft - verstoß kann teuer werden! Also wenn ab 3,5 to gewerblich unterwegs und keine 95 Eintragung.


    Jacky, das betrifft auch Selbstständige, würde mich nicht auf den alten grauen Lappen verlassen...die Grundlagen haben sich seit BKF-Gesetz deutlich verändert!


    Für die 5 Schulung + Gesundheitsuntersuchung kommen gut und gerne 5-800 Euro zusammen, je nachdem wo man es macht.

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Richtig Patty alles zusammen Ca.800€ und das alle 5 Jahre Untersuchung,Module ,Neuer Führerschein,Lichtbilder,Gebühren für die Eintragung der 95 Usw. Und die Fahrerkarte wollen wir auch nicht vergessen.
    Das sollten die mal generell für alle Verkehrsteilnehmer machen .

  • Gut ich mach die Schulungen ja immer über die 5 Jahre verteilt, also meistens in den letzten 2 jahren bevor Führerschein abläuft =) , dann isses nicht so viel auf einmal immer...


    Was ich aber festgestellt habe...ich glaub die muß mir jetzt die Firma zahlen...weil, wenn ich schon für den 3,5 to da brauche...tja die miet ich ja immer an, weil Ladebordwand dran....und wenn die mal wieder alle wech sind, weil das junge Gemüse fast nix mehr fahren darf ohne extra Führerschein....krieg ich auch halt oft nen 7,49 to hingestellt....mit Ladebordwand :D also bittschön, werde ich einen Schulungsantrag stellen...


    Und dabei fiel mir doch glatt noch auf, wenn ich beim laden abstürze (wie vor 10 tagen vor der Palette) und mir entsprechend weh tu - ist niemand mehr in der Firma zulässig, der den geladenen Wagen fahren DARF....hat ja keiner sonst den 95 Eintrag.... :todlach: diese Vorstellung erheitert mich echt...

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

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