Kaufvertrag Händler Allgemein

  • Hi,
    eine allgemeine Frage:
    Ist es unseriös, wenn ein Händler einen Neuwagen verkauft und dafür ein Vertragsformular von mobile.de verwendet? Ich war gestern etwas überrascht, wenn gleich auch alles eingetragen wurde, was aus meiner Sicht relevant ist (inkl. FIN, Ausstattung laut angehängtem Anhang, KM-Stand).
    Nichtsdestotrotz bin ich im Nachhinein leider erst stutzig geworden und erhoffe mir nun natürlich beruhigende Antworten... ;-)
    Oder war das doch ein Fehler?


    gruß,
    astrakid

  • Ist Jacke wie Hose, er könnte auch auf einen weißen Blatt alles schreiben :D
    Hauptsache da steht alles rechtliche drauf ;)
    Aber ehrlich gesagt, würde ich es unseriös finden, wenn ein Händler keine eigenen Vordrucke hat :D
    Ist der Laden ganz neu? Vielleicht haben sie nicht an alles gedacht zu bestellen, wobei Blankoverträge schnell besorgt sind...

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :denk:

  • Ganz neu nicht, der existiert seit einem Jahr, machte mir aber ehrlich gesagt einen sehr seriösen und vor allem freundlichen Eindruck. Er hat mir auch direkt gesagt, dass er immer die Formulare von mobile.de verwendet inkl. den dazugehörigen AGBs.


    Wichtig war mir, dass er die gesamte Ausstattungsliste mit mir durchgegangen ist von der FIFA WC Edition Silber, um die Unterschiede zu dem von ihm aus Holland importierten Wagen zu erkennen. Diese Liste haben wir dann dem Vertrag als Anhang angetackert und im Vertrag darauf verwiesen. Das fand ich sehr in Ordnung.
    Dabei habe ich festgestellt, dass quasi nur die Sitzheizung fehlt sowie die elektronisch verstellbare Servolenkung. Darauf kann ich verzichten, zumal ersteres relativ einfach (kostet halt "nur" Geld) nachrüstbar ist. Dafür ist das hochauflösende Display im Cockpit verbaut. ;-)


    gruß, und danke,
    astrakid

  • Ist ja auch merkwürdig..Sitzheizung ist eigtl seit 5 Jahren standard^^ aber Hauptsache TFT-Display :D


    Ceed: so herum habe ich es auch noch nicht gesehen und gebe dir da Recht :)

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :denk:

  • Schau dir das Baujahr von deinem Fahrzeug an.
    Die Fifa Modelle gab es erst Ende 2013.
    Wahrscheinlich bekommst du ein Five Star Modell das umgekabelt wurde zum Fifa World Cup.

  • Schon richtig, aber bei der Wahl des Autos habe ich mir klar gemacht, was a.m.S.gut nachrüstbar ist. PDC vorn ist zwar nachrüstbar, dann aber nicht mit Anzeige im Cockpit, sondern nur akustisch - das was ein Argument für mich, es ab Werk drin zu haben. Ebenso wie die Rückfahrkamera im Hyundai-Zeichen - nachgerüstet nur über Nummernschild-Kamera machbar.
    Die Sitzheizung kann ich aber nachrüsten, auch als Original-Hyundai-Ausstattung und ohne mir bekannte Einschränkung. Bei der hochauflösenden Anzeige ist das schon wieder was anderes (deutlich teurer, wobei das auch kein Muss-Feature war, bin eigentlich von der normalen Anzeige ausgegangen).


    @tartaros84: Wie bereits geschrieben, es ist definitiv 13er Baujahr, wie an der Antenne zu erkennen und an der nicht verstellbaren Servolenkung.


    gruß,
    astrakid

  • Sicher das die PDC nur akustisch ist?
    Ich habe jetzt einen gekauft und lasse das nachrüsten...
    Und wie wird die PDC dann aktiviert? Ich bin jetzt davon ausgegangen dass alles wie beim Original ist mit dem Knopf in der Mittelkonsole etc.

  • Also mir ist ein mobile-Vertrag lieber als ein selbstverfaßter Händler-Vertrag. Den Händler-Vertrag müßte ich mir erstmal genau durchlesen.


    Es ist verboten, das Kleingedruckte in selbstverfassten Händlerverträgen vor Unterschriftsleistung durchzulesen! =)


    Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, daß ein bei mobile.de heruntergeladener Kaufvertrag "unseriös" sein könnte? Es ist unglaublich, auf was man als Gewerbetreibender alles achten muß, damit ein Kunde nicht fälschlicherweise etwas "unseriöses" hineininterpretiert.... 8o :nenee:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hi,
    zumal sich beide Parteien an die Vorgaben des BGB halten müssen. :evil:


    Unwirksame Klauseln werden im nachhinein (z.B. durch ein Gerichtsurteil) für unwirksam erklärt. :schläge:

  • Ich wollte ja nicht den Vertrag als solches als unseriös darstellen, sondern das Gebaren, als Autohändler solch einen Vertrag zugrunde zu legen. Es ist mein erster Neuwagenkauf. Da lasst meine Nervosität doch mal gestattet sein. ;-)


    @tartaros84: Mein lokaler Hyundai-Händler hat mir gesagt, dass vorn nachgerüstete PDC nur akustisch wahrnehmbar sind. Ich hoffe für Dich, dass seine Aussage falsch ist. Für mich hoffe ich das nicht, denn dann hätte ich eine günstigere Variante wählen können. ;-)


    gruß,
    astrakid

  • Der ADAC bietet auch Blanko-Kaufverträge an - darf man diesen auch nicht mehr trauen, weil der ADAC ja immer ein bisschen Schummelei betreibt?


    Mit einem Kaufvertrag von mobile.de oder vom ADAC bist du auf der absolut sicheren Seite! Bei selbstkonstruierten Kaufverträgen sind unseriöse oder Sittenwidrige Klauseln unwirksam, da in Deutschland "Rechtsprechung nach BGB" gilt! Darauf hat Gerd auch schon hingewiesen :super:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Moin zusammen,


    auch wenn meine Meinung hier aneckt - so finde ich es schon etwas seltsam, dass ein Autohaus/ Autohändler KEINE eigenen Kaufverträge mit entsprechendem Header usw. hat. Die ADAC und MOBILE.de Kaufverträge sind mir bekannt .... aber die meisten kennen diese ja nur als Kaufverträge zw. Privatpersonen im Sinne des BGB. Sobald ein Händler / Gewerbetreibender im Spiel ist, zählt neben dem BGB ebenfalls das HGB.....


    Gerade weil es der erste Autokauf (Neuwagen) ist - wäre ich bei dem ganzen Gebahren was bereits war sehr sehr vorsichtig. Pech kannste immer haben.....


    Will den Händler nicht als unseriös darstellen.... aber mir kommt das ganze etwas unprofessionell vor....

  • Muss der Händler sich selbst überlegen ob er n paar Hunnis für nen Anwalt ausgibt um einen eigenen Vertrag aufzusetzen, oder einen Fertigen aus dem. Internet nimmt. Hab aber bei einer schnellen Suche nur einen Vordruck "von privat" gefunden. Welchen meint ihr denn?


    Ich würde das ganze mal als ungewöhnlich sehen, was aber nichts schlechtes bedeuten muss.

  • Vermutlich bekommt man die Möglichkeit nur, wenn man dort als Händler auch angemeldet ist.
    Der Kaufvertrag ist auch mit seinem Logo und seinen Unternehmensdaten versehen. Man erkennt also nicht, dass es ein mobile-Vertrag ist. Es ist nur die Vorlage von mobile.de.
    Bei Interesse kann ich ja mal ein Bild anhängen.


    gruß,
    astrakid

  • Der Kaufvertrag ist auch mit seinem Logo und seinen Unternehmensdaten versehen. Man erkennt also nicht, dass es ein mobile-Vertrag ist. Es ist nur die Vorlage von mobile.de.


    Wo siehst du denn überhaupt das Problem? Da gibt es keines! Gar keines! :)


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ich sehe kein problem - ich bin nur etwas besorgt, weil ich den branchenüblichen Standard (so er denn überhaupt existiert) nicht kenne.
    Deswegen habe ich ja nachgefragt.


    Vielen Dank für die vielen konstruktiven Kommentare!!!


    gruß,
    astrakid

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