• Was meinst du mit "Kameras an ordentlichen Plätzen dort kann man im Netz auch immer schauen usw."? Falls du öffentliche Webcams meinst ist das sowohl juristisch gesehen, als auch für das Freiheitsgefühl jedes einzelnen etwas völlig anderes als eine Dash Cam. :dudu:

  • Ja die Cams meine ich, hatte wieder die Auto Wortwahl an da hat er ordentlich draus gemacht. Aber was ist da anders für dein Freiheitsgefühl? Man weiß ja zB oft nicht mal wo überall diese Cams sind ist also das Gleiche wie im Auto das weiß man auch nicht wer so eine Cam hat.
    In meinen Augen haben eben viele Angst vor solchen Cams da eben evtl. bei einem Unfall Sachen zu sehen sein könnten die die Schuld in Frage stellen könnten.

  • Wollte mich hier nich wieder in ne Diskussion über Dashcams einlassen. Aber bei öffentlichen Webcams (z.B. Von manchen Städten angeboten) sind Personen und ihre Handlungen nur "Beiwerk", (Kunst-Urhebergesetz § 23) - bei Dashcams Hauptziel der Aufnahme.

  • Das ist eben Auslegungssache, fotografierte selbst gern. Wenn ich zB in Dresden die Frauenkirche knipse so werden da immer Leute mit drauf sein die ich nicht kenne. Im Normalfall eben Beiwerk und es gibt keinen Ärger. Stelle ich zB so ein Bild ins Netz und jemand erkennt sich wieder, dazu muss man nicht mal sein Gesicht erkennen sondern es reichen Merkmale die zB nur von Freunden und Verwandten der Person zu zu ordnen sind, dann kann mir dieser jemand auch ans Bein pinkeln.
    Was ich damit sagen will, nichts anderes mache ich mit meiner Dashcam ich Filme meine Autofahrt in dieser herrlichen Umgebung, und das tue ich halt oft. In 99% der Fälle wird dieses Material aber von mir nicht gesichtet in vielleicht 0,9% der Fälle schaue ich mir eine Szene an wenn zB ein Reh am Strasse Rand steht oder ein Haus so schön beleuchtet wird alles das ist legal(ob ihr mir glaubt oder nicht). Nun kommt es aber evtl in 0,1% der Fälle zum Crash, das Video welches gemacht wurde zeigt nun einen Unfallbeteiligten der nun kein Beiwerk mehr ist, nach jetziger Gesetzeslage kann nun der Unfallbeteiligte auf Persönlichkeitsrecht usw klagen, das Video könnte also nicht zugelassen werden. Der Richter kann es verbieten aber wie wird sein Urteil in der Schuldfrage evtl. beinflusst, denn Richter sind auch nur Menschen.

  • Wollte mich hier nich wieder in ne Diskussion über Dashcams einlassen...


    Ne, da sind manche sehr eigen. Ich zitiere mal aus den letzten beiden Sätzen deines Nachposters in chronologischer Reihenfolge:
    "evtl.", "kann", "könnte", "kann", "evtl.".
    Aber beruhigend man hat so ein Ding! =)

  • Das Landesamt für Datenschutzsicherheit wird sich ganz sicher noch weiter damit beschäftigen! 1984 von George Orwell lässt grüßen :thumbdown:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bei kam ja ein Beweis Video letztes Jahr schon zum Einsatz. Es kam zwar zu keiner Verhandlung aber das lag an einer anderen Idee von mir.
    Letztes Jahr im Juni fuhr mir eine junge Frau an meinen stehenden Wagen, die gerufene Polizei erkannte sofort ihre Schuld. Ich also Gutachten machen lassen und bei der Vers. eingereicht. Mein Beweis Video erwähnte ich bis dato nicht. Dann passierte nicht, bei einem Anruf bei der Versicherung wurde mir gesagt die Dame wäre sich keiner Schuld bewusst, man müsste auch erstmal die Polizei Akte anfordern. Ich erwähnte dann das Video und das man sich dieses ja mit Zustimmung ihrer Versicherungsnehmerin anschauen könnte. Davon wollte man nichts wissen, man muss erst die Akte anfordern.
    Ich also zum Anwalt, da fing der auch an ich muss erst die Akte anfordern. Also würde das dauern da ja die Akte noch unterwegs zur Vers war. Ich das Video kurz gezeigt darauf meinte der Anwalt die Vers.bekommt ein Schreiben ansonsten reichen wir sofort Klage ein. Am Ende kam es nicht zur Klage da ich mich an den Aktienvorstand gewendet habe.

  • Ich habe dann eine Mail an den Aktienvorstand der gegnerischen Versicherung geschrieben, mit einer Schilderung und der Frage ob dies die normale Arbeitsweise der Versicherung ist. Darauf wurde wohl eine extra zuständige Bearbeiterin für den Fall eingeteilt, diese wollte dann auch wieder auf Zeit spielen und mich verschaukeln, darauf wendete ich mich wieder an den Aktienvorstand und dann ging alles ganz schnell und die Versicherung zahlte. Nochmal an dieser Stelle herzlichen Dank an den Vorstandsvorsitzenden der Versicherung.


    realmaster
    Ja ich schreibe evtl, kann, könnte usw da eben alles nicht ganz eindeutig ist, und in diesem Rechtstaat Dinge passieren die man nicht voraussehen kann. Mir hat meine Vorsicht bzw die Versuche meiner Absicherung schon oft den Arsch geretet. Und seit dem ich 2008 einen Krimi am eigenen Leib erfahren konnte, bin ich der Meinung man muss versuchen das Risiko für einen selbst durch eigene Maßnahmen zu minimieren und so eine Cam tut mir nicht weh und stört mich in keinster Weise.


    Wenn es interessiert der kann mir mal eine PN schicken dann schreibe ich ihm mal meinen Krimi von 2008, aber bitte nur Leute die schon länger dabei sind schreibe zwar keine Namen usw aber man weiß ja nie wer mit liest.
    Das war wirklich ein Krimi über Drohung, Verfolgung von Dedektiven und einem Polzeieinsatz war alles dabei und man selbst steht ist Spielball dieses Systems.

  • Ich würde mir gerne auch so eine Kamera zulegen, aber nicht um während der Fahrt zu filmen, sondern im Stand. Hatte schon ein paar mal den Fall, dass mir jemand die Seite zerkratzt hat und seitdem suche ich ein System, dass eben erst im Stand mitfilmt. Also während der Fahrt nur den Akku lädt und im Stand dann filmt. Hat dazu schon jemand irgendwas gefunden? Sollte doch auch als Eigenbau realisierbar sein.

    Hubraum statt und Spoiler :bang:


    Wenn ein ehrlicher Mensch feststellt, dass er irrt, wird er sich entweder seines Irrtums oder seiner Ehrlichkeit entledigen.

  • Es gibt Cams die haben Bewegungs und Erschütterungserkennung. Bewegungserkennung macht aber nur in einer ruhigen Gegend Sinn das mit der Erschütterung muss man probieren. Diese Cams sind meist normale CarCams mit diesen Zusatzfunktionen die man seperat aktivieren kann, heißt du stellst den Wagen ab und die Cam bleibt wie von dir gewünscht auf Standby erkennt sie Bewegung oder bekommt sie Erschütterung nimmt sie auf in wie weit des funktioniert und wie empfindlich das ist kann ich dir nicht sagen. Auf jeden Fall gibts das.

  • Die ganze Diskussion und die Tatsache, dass sich jetzt wieder jahrelang Gerichte mit so einem Thema beschäftigen, ist typisch Deutsch.


    Bei jeder Stadrundfahrt, bei jeder Bootstour, bei jedem Volksfestbesuch werden jeden Tag millionenfach "Persönlichkeitsrechte" verletzt, weil Menschen gegen ihre ausdrückliche Zustimmung und ohne es zu wissen fotografiert und gefilmt werden. Und bei diesen Aufnahmen ist es sogar wahrscheinlich, dass sie irgendwo archiviert, Verwandten und Freunden gezeigt und vielleicht sogar stolz auf Videoportalen veröffentlicht werden.


    Während die Dashcams alle Aufnahmen nach ein paar Stunden wieder überschreiben ohne dass sich überhaupt jemand überhaupt für die Videos interessiert geschweige denn sie sich ansieht. Was in der Realität an "Persönlichkeitsrechtsverletzungen" und "Datenschutzverstößen" übrig bleibt, sind die Aufnahmen, die ein Fahrer - wenn er es möchte - im Fall eines Unfalls oder eines schweren Verkehrsverstoßes auf der Speicherkarte vorfindet und dann den Ermittlungsbehörden als Beweismittel aushändigen kann. Wie man dagegen argumentieren kann, ist mir ein Rätsel.


    Ich persönlich hab jetzt fast zwei Jahre meine Dashcam im Auto. Gebraucht oder verwendet hab ich die Aufnahmen noch nie. Aber es ist ein gutes Gefühl, einen "stummen Zeugen" mit dabei zu haben, der alles was während der Fahrt vor einem passiert, für den "Notfall" (der hoffentlich nie eintritt) aufzeichnet.

  • Zitat

    Ich würde mir gerne auch so eine Kamera zulegen, aber nicht um während der Fahrt zu filmen, sondern im Stand.

    Die modernen Kameras (ab 99 Euro aufwärts/Full HD) haben alle Bewegungserkennung als Option. Hierbei gibt es zwei Unterschiede: Erstens die Modelle mit eingebautem Akku, der leider so weit ich weiß nur so um die 30 Minuten hält. Oder ein Modell ohne Akku, bei dem der Stromanschluss (Zig.anzünder) allerdings Dauerstrom haben muss.
    Allerdings ist das mit der Bewegungserkennung noch nicht zu 100% ausgereift und man muss auch bedenken, dass vom Einschalten der Kamera (z. B. weil eine Person direkt vor der Motorhaube vorbeiläuft) und dem Beginn der Aufnahme gut und gerne 5-8 Sekunden vergehen. Ob das als Überwachungskamera taugt, wage ich zu bezweifeln....

  • ... Nochmal an dieser Stelle herzlichen Dank an den Vorstandsvorsitzenden der Versicherung...


    Vielleicht fährt er ja 'n i10 und liest hier mit. :winke:

  • Denke hatte da Glück das ich auf offene Ohren gestoßen bin. Der AG Hauptsitz ist München und die richtige Versicherung sitzt in Berlin. Vieleicht gibt es ja da so ein bisschen Konkurenzgerangel. Denn ich glaube kaum das der Vorsitzende jede Mail liest, da gibt es bestimmt eine Vorzimmerdame die vor sortiert.
    Schwein gehabt würde ich sagen, eine wirkliche Mail-Adresse hatte ich ja auch nicht, habe einfach den Namen bzw Vor und Nachnamen des Vorsitzenden mit der Mailadresse der Versicherung kompiniert, hatte so 3-4 Versionen an die ich die Mail sendete. Eine kam zurück und von zwei oder drei gingen anscheinend durch.
    Sonst hätte das Video und der Polizeibericht erhalten müssen und zwar bei einer Verhandlung das hätte dann bestimmt ein paar Monate gedauert, die Klageschrift war ja schon fertig und wirklich ein bis zwei Tage vor Einreichung meldete sich die Versicherung bei mir.
    Wenn man sowas mal überlegt kann so ein Versicherung damit Existenzen zerstören.
    Man stelle sich vor ein Arbeitnehmer (vieleicht noch neuer Arbeitsplatz nach Arbeitslosigkeit) hat ein altes aber noch ordentliches Auto, mit nur Teilkasko versichert. Der Verdienst ist nicht der Beste er kommt gerade so aus, hat einen recht langen Arbeitsweg welcher nur mit PKW zu schaffen ist. Nun fährt den jemand ins Auto (der Wagen ist nicht mehr fahrtüchtig) die Polizei stellt fest, Schuld hat der andere, die Versicherung zweifelt das aber an und zahlt erstmal nicht. Was kann man machen? Ich glaube ich würde durchdrehen.

  • Nun fährt den jemand ins Auto (der Wagen ist nicht mehr fahrtüchtig) die Polizei stellt fest, Schuld hat der andere, die Versicherung zweifelt das aber an und zahlt erstmal nicht. Was kann man machen?

    Über die Klärung der Schuldfrage entscheiden in solchen Fällen unabhängige Gutachter, außerdem macht die Polizei Fotos! Eine mobile Spannerausrüstung ist also nicht zusätzlich erforderlich...

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das Problem ist doch auch oft die Zeit, Gutachten wird erstellt ein anderer Gutachter prüft usw. Da gehen im Zweifelsfall mehrere Monate ins Land.
    Und manchmal gibt es mit Sicherheit Fälle, da läßt sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären.
    Und dann gibt es halt Fälle und meiner Meinung haben davor viele Angst das ein Unfall zu ihren Lasten (oder sie eine Teilschuld bekommen) geht auch wenn es im ersten Moment so ausschaut als wäre der andere Schuld.
    Zum Beispiel Thema Vorfahrt nehmen, es gibt sehr viele die geben noch extra Gas wenn einer vor ihm rausfährt oder abbiegen will.
    Weiteres Beispiel der Unfall auf Rügen des i40 Fahrers hier im Forum, es scheint als träfe ihn erstmal rechtlich keine Schuld, gut hier gibt es Zeugen. Aber was wäre wenn eine Kamera im Auto der Unfallbeteiligten gewesen wäre, man hätte zwar nicht den Aufprall an sich gesehen (da die Kamera nach vorn zeigt), aber es geht um die Zeit man kann ja sehen wann der Wagen auf die andere Fahrbahn kommt und wo er eben mit dem Wendemanöver beginnt. Nun kann man einschätzen ab welchen Zeitpunkt der Überholende das Fahrzeug und damit die unklare Verkehrssituation hätte sehen können, oder ob das Überholen zu dem Zeitpunkt überhaubt Sinn gemacht hätte (Verkehr voraus). Dann wäre die Frage wieviel Zeit vergeht vom verlassen der Spur bis zum Aufprall, daraus ergibt sich vieleicht ein ganz anderes Bild.
    Wie gesagt sind nur Beispiele und bestimmt nicht an der Tagesordnung, aber ich bin für alle Fälle gerüstet, es gibt genug Sachen gegen die man sich nicht mit so einem relativ simplen Mittel schützen kann.


    Jacky wenn ich in Franken unterwegs bin werde ich in der Nähe von Bäckerein versuchen meine Kamera auszuschalten, damit ich dich nicht versehentlich filme wie du im rosa Jogger die Semmeln holst :D .

  • Mein Jogginganzug ist himmelblau, mit der Aufschrift "Mamis Liebling" =)


    Bei uns sind am Stammtisch schon Dashcam Videos aufgetaucht, auf denen -uns allen bekannte Typen- auf dem Heimweg in die Hecke pinkeln - und genau deswegen bin ich strikt gegen Dashcams, da die Missbrauchsgefahr deutlich höher einzustufen ist, als der eventuelle Nutzen - sofern ein Unfall überhaupt jemals stattfindet!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • =)
    Ja das ist das von mir angesprochene Problem, es wird von Leuten mißbraucht. Aber deshalb alles verbieten? Lieber bei auftauchen solcher Sachen richtige Bußgelder erheben und zwar ohne Verhandlung das füllt noch den Haushalt und schreckt ab, und zwar generell auch für so Handyvideos die wohl weitaus häufiger sein werden.

  • Bei Dash-Cams ist das Problem, dass die zivile Handlung, eben das "Filmen" gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und allen anderen gefilmten (aus Art. 2 I iVm Art. 1 I GG) verstößt.


    Nun muss, wie bei allen anderen Grundrechtsfragen, die Angemessenheit abgewogen werden, eben was denn wichtiger ist. Das Recht des einzelnen auf seine Privatsphäre oder das Recht des Filmenden, einen Unfall, der nur MÖGLICHERWEISE während eben dieser Fahrt, in der man ALLE Verkehrsteilnehmer, die ja alle dann potentielle Täter sind, filmt.


    So entsteht dann ein Meinungsstreit. Der eine Richter entscheidet so, und der andere so. Das ist dann eine Sache von Gesetzesauslegung, mit der erst Schluss ist, wenn der Bundestag ein neues Gesetz in der Richtung verabschiedet hat.


    Ob so eine Cam "richtig" oder "falsch" ist, wird nun mal stark vom Einzelfall, eben den Motiven des Einzelnen, abhängen. Deshalb ist eine (zumindest objektiv juristische) Generalisierung unmöglich.

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